Darf der Lehrer mich einfach so nachsitzen lassen?
Ich muss am Freitag nachsitzen aber der Lehrer hat nur mir bescheid gesagt also er hat keinen Brief nach hause geschickt oder meine Eltern kontaktiert
9 Antworten
Hallo Kimhaus,
das Schulgesetz für NRW sieht in § 53 eine einzige Maßnahme in dieser Richtung vor: die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern.
Das geht also nur, wenn bestimmte Arbeitsbereiche als Disiplinarmaßnahme zwingend nachgeholt weden müssen, das nicht anders geht und außerdem die Eltern benachrichtigt sind.
Eine Unterrichtsstörung (dein Kommentar unten) ist aber kein Grund dafür.
Du solltest also deine Eltern informieren. Die können dann der (meines Erachtens unberechtigten Maßnahme) zustimmen oder dagegen Beschwerde einlegen.
Ich bin der Ansicht, dass ein Lehrer bei Unterrichtsstörung handeln muss, aber als pädagogische Fachkraft sollte er geeignetere Mittel einsetzen.
Hallo Kuhlmann26,
das Bayrische Schulgesetz sagt aus:
Art. 86
Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen
-
1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht
einer Lehrkraft.
Mehr steht da nicht. Aber interessant ist schon, dass nicht
hinreichende Beteiligung ein Grund ist. Und das ist dann (auch für mich überraschend!) sehr variabel handhabbar.
Genau darum geht es. Du dennst es »sehr variabel handhabbar«, ich nenne das Willkür. Nicht weil ich provozieren will, sondern weil bei klarer Aussprache deutlich wird, was da geschieht.
Man kann wohl davon ausgehen, dass ein Gesetzestext nicht eben mal so niedergeschrieben wird. Also haben sich ein paar Leute wirklich Gedanken gemacht, was Sie da ins Gesetz schreiben. Das sie es so formulieren, setzt ein bestimmtes Denken voraus.
Ob der Lehrer Dich nachsitzen lassen darf, entscheidet niemand anders als Du selbst. Wenn Du zum Nachsitzen gehst, dann durfte er. Wenn Du nicht gehst, dann durfte er nicht. Was der Lehrer rein rechtlich darf, ist piepegal. Nach dem Gesetz durften Lehrer die Schüler in der Schule auch mal schlagen. War das damals richtig? Nein, war es nicht!
Frag Dich einfach, ob das Nachsitzen für Dich sinnvoll ist. Was machst Du da? Warum machst Du das? Für wen machst Du das? Springt beim Nachsitzen irgendetwas heraus, was für Dich gut ist?
Rein rechtlich müssen Deine Eltern darüber informiert werden, dass Du nachsitzen sollst. Ich würde dem Lehrer fragen, wie er darauf kommt, dass Du das für ihn übernimmst (Wenn er denn davon ausgeht, dass Du das machst)? Wenn Du sowieso nicht zum Nachsitzen gehst, kann es Dir egal sein, ob Deine Eltern informiert werden.
Lass doch nicht immer andere für Dich entscheiden. Je früher Du den anderen (Deinen Eltern, Deinen Lehrern, Deinen Freunden) signalisierst, dass Du bei Entscheidungen, die Dein Leben betreffen, ein Wörtchen mitzureden hast, desto eher begreifen sie, dass sie mit Dir nicht so umspringen können, wie sie wollen.
Gruß Matti
Hallo Kuhlmann26,
du scheinst mit dem derzeitigen Schulsystem nicht einverstanden zu sein. Wo ein Schüler "ein Wörtchen mitzureden" hat, ist geregelt. Die Gestze existieren nun mal.
Wenn du den Fragesteller anleitest, da querzuschießen, kann das aus deiner Sicht berechtigt sein, aber der arme Kerl muss sich entscheiden, ob er im Rahmen der geltenden Bestimmungen agiert (und das ist hier möglich!!!) oder als Märtyrer sterben will.
Hallo Nadelwald75,
Dein Eindruck trügt Dich nicht. Ich bin wirklich mit den Schulgesetzen nicht einverstanden. Das geht auch aus vielen meiner Beiträge hervor.
Allerdings schätze ich auf der anderen Seite Deine Beiträge, die immer sehr sachlich und gesetzeskonform vorgetragen sind. Da ich viele der gesetzlichen Regelungen infrage stelle, rufe ich gerne mal zum zivilen Ungehorsam auf. Mein Paradebeispiel ist das hier:
http://kraetzae.de/schule/unterrichtsverweigerung/
Das ein Lehrer das Recht hat, einen Schüler nachsitzen zu lassen, heißt ja nicht, dass das auch richtig ist. Ich finde das jedenfalls nicht richtig. Mir ist es dann ziemlich egal, was das Gesetz sagt. Das Gesetz ist das, was falsch ist.
Die Gesetze existieren nun mal.
Gesetze existieren so lange, bis man sie ändert. Sie sind schließlich nicht von Gott gewollt; abgesehen von den Naturgesetzen natürlich. Das wäre aber ein anderes Thema.
Hallo Kuhlmann26,
es gibt Leute, die gesetzeskonform vorgehen und dann überlegen, was sie machen. Ich gehe umgekehrt vor: Ich überlege, was hier sinnvoll ist und sehe dann erst nach, wo das durch das Gesetz abgedeckt ist.
Gesetze existieren so lange, bis man sie ändert. Das ist genau bei deinem Beispiel. Nachsitzen war früher eine gängige Praxis, einen Schüler zu bestrafen
Inzwischen hat man wohl gemerkt, dass wir in der Demokratie eine Gewaltenteilung haben (Legislative, Exekutive, Judikative) Und das heißt dann, dass die Schule als Teil der Exekutive weder strafen noch urteilen darf.
Also hat man Mitte der 70er Jahre mit der ASchO und dann ab 2011 mit dem Schulgesetz den Begriff der Strafe fallen lassen und spricht nur von erzieherischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen.
Und hier gibt es dann überhaupt kein Nachsitzen mehr, sondern nur als erzieherische Maßnahme das Nacharbeiten unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
Ob der Schüler das als Strafe empfindet (wie man auch einen Bußgeldbescheid der Ordnungsbehörde subjektiv als Strafe empfindet), ist eine andere Sache.
Das heißt, dass man einen Schüler nur in einem ganz speziellen Fall dabehalten darf.
In dem Fall des Fragestellers hier ist das Nachsitzen nicht zulässig. Der Lehrer hat hier nach dem Gesetz nicht das Recht, nachsitzen zu lassen, und das macht eine Beschwerde möglich.
Hallo Nadelwald75,
so, wie Du den Sachverhalt hier schilderst, ist er für NRW wohl richtig wiedergegeben. Im Fall von Kimhaus geht es aber um Bayern. Mir ist aus verschiedenen Bundesländern bekannt, dass das Nachsitzen (nicht das Nacharbeiten) als erzieherische Maßnahme sehr wohl zulässig ist. Ob das auf Bayern zutrifft, weiß ich allerdings nicht.
Das meine Kritik bzgl. der Schule aber viel tiefer geht, weißt Du und das müssen wir hier nicht weiter erörtern.
Er muss weder das eine, noch das andre tun. Wenn er dich informiert und das gerechtfertigt ist, dann musst du antanzen
Hallo Kirschkerze,
wenn....dann...
Der Lehrer muss die Eltern vorher informieren.
Die Maßnahme muss gerechtfertigt sein. Sie ist es in diesem Fall (§ 53 Schulgesetz) aber nicht.
Klar, nimm' es als Chance. Er wird ja seine Gründe haben und Du kannst Dich nur verbessern. Es würde doch nicht besser machen, wenn es Deine Eltern wissen - oder?
Wenn dein Nachsitzen begründet ist, dann kann er das sicher machen.
Was hast du denn angestellt?
Die Lehrer hätten viel zu tun, wenn sie bei jeder Kleinigkeit die Eltern benachrichtigen würden.
Haben den Unterricht gestört
@ Kimhaus
Prima, dann hat dein Lehrer richtig gehandelt.
Denkst du ein Lehrer ist ein Hampelmann, der vorne steht um euch was beizubringen und du nimmst dir das Recht heraus, den Unterricht zu stören?
Lehrer haben Pflichten und Rechte und du als Schüler hast nur Rechte, aber keine Pflichten? Pflichten die einschliessen, dass man den Unterricht nicht stört?
Denkst du ein Lehrer ist ein Hampelmann, der vorne steht um euch was beizubringen und du nimmst dir das Recht heraus, den Unterricht zu stören?
Das kommt davon, wenn man Leuten gegen ihren Willen etwas beibringen will? Wäre ich Lehrer und die Klasse wäre laut, würde ich mich fragen, ob ich das Richtige tue. Ich würde nicht den Störern die Schuld geben, sondern mir selbst.
Wenn der Lehrer kein Hampelmann sein will, soll er mit seiner ungefragten Beleerung aufhören.
@ Kuhlmann26
Mal eine Frage an dich. Bist du Lehrer und musst du dich mit Schülern herumschlagen, die heute teilweise keine Manieren mehr haben?.
Aha, dann muss sich der Lehrer fragen, ob er alles richtig macht und die Schüler haben Narrenfreiheit.
Denen man von zuhause nicht beigebracht hat, dass man Lehrer auch heute noch respektieren sollte?
Wenn sich dann Schüler dementsprechend aufführen, dann soll es die Schule richten und ihnen Benimmregeln beibringen?
Es hat alles zwei Seiten.
Wenn der Lehrer kein Hampelmann sein will, soll er mit seiner ungefragten Beleerung aufhören
Dann könnte man die Schulen schliessen und Eltern sollten ihre Kinder zuhause unterrichten und sie vorher fragen, ob sie auch was lernen wollen.
Früher mussten man als Schüler auch mal nachsitzen, da krähte kein Hahn und keiner schrie nach Paragrafen, ob das der Lehrer durfte.
Aber jeder sieht das anders und wir haben eine Meinungsfreiheit.
Ich fange mal mit Deiner Schluss an:
Früher mussten man als Schüler auch mal nachsitzen, da krähte kein Hahn und keiner schrie nach Paragrafen, ob das der Lehrer durfte.
Wir können uns natürlich immer auf früher berufen. Auch ich bin (ganz) früher zur Schule gegangen und musste nachsitzen. Es gab sogar die Kollektivstrafe, sodass auch die nachsitzen mussten, die sich nichts hatten zuschulden kommen lassen. Aber früher durften die Lehrer - zumindest in der alten Bundesrepublik - auch körperliche Gewalt anwenden. Wir sollten es also tunlichst vermeiden, uns auf früher zu berufen.
Nein, ich bin kein Lehrer und wollte in unserem Schulsystem auch keiner sein. Ich empfinde das, was Lehrer tun (dürfen), als ziemlich anmaßend.
Wenn sich der Lernende, so wie es normal wäre, seinen Lehrer aussuchen könnte, müsste sich der eine mit dem anderen auch nicht herumschlagen. Da man sich in unseren Schulen aber konsequent weigert, das Lernen wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, muss man eben mit den Konsequenzen leben. Als zum Schüler degradierter Mensch, kommt nun mal schnell auf den Gedanken zu stören, wenn man sich mit Dingen beschäftigen muss, die einen nicht interessieren.
Die Lehrer sind es, die den größeren Schaden davon tragen. Die Frühverrentung aus gesundheitlichen Gründen tritt in diesem Beruf deutlich häufiger auf als in anderen.
Die Schule soll gar nichts richten. Sie sollte denen zur Verfügung stehen, die das Bedürfnis haben, in ihr zu lernen und nicht zu einer Belehrungs- und Erziehungs- und Zwangsanstalt verkommen. Derzeit ist es so, dass das Kind der Schule zur Verfügungs stehen muss, anstatt das es umgekehrt wäre.
Hallo Nadelwald75,
wenn ich das richtig sehe, geht es um das Bundesland Bayern:
https://www.gutefrage.net/frage/nachsitzen-bayern?foundIn=list-answers-by-user#answer-225583451
Auch wenn die Informationspflicht die gleiche ist (so weit ich weiß), sind die Rechte der Lehrer in Bezug auf das Nachsitzen etwas anders. Vielleicht kannst Du die auch aus dem Ärmel schütteln.