Darf der Grundversorger für Strom ect. aufgrund von Schulden aus einer alten Verbrauchsstelle mir die Grundversorgung für die neue Verbrauchsstelle verwehren?
3 Antworten
Ich fürchte ja. Er brauch dich nicht beliefern solange du offene Rechnungen hast.
So einfach ist das beim Grundversorger nicht. Der muss durchaus beliefern, solange nur die Zahlungen sichergestellt sind. Der muss auch durchaus Ratenzahlungen akzeptieren. Wenn man allerdings permanent auch die Raten der Altschulden nicht bezahlt, ist es irgendwann mal endgültig vorbei.
Hallo.
Ja, das darf er. Bei sogen. Mietnomaden ist das üblich . Auch wenn du noch Leistungen nicht bezahlt hast.
Erst Altschulden und dann Vorkasse bezahlen.
Nein, das darf er nicht.
Er kann aber auf Vorauszahlung bestehen.
Krankenhäuser dürfen nicht abgeschaltet werden.
Gibt es darüber einen Gesetztestext
Der Link dazu steht über Deinem Kommentar...
§ 36 EnWG Grundversorgungspflicht
(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Unzumutbar bedeutet das eine Begleichung der Altschulden sicher gestellt sein muss und auch das es keine neuen Rückstände geben darf. Wie das geschieht bleibt beiden Parteien überlassen.
Das stimmt so pauschal nicht. Allerdings hast du es nachträglich in deinen weiteren Kommentaren richtig gestellt. :-) Neben der Vorauskasse müssen auch die Altschulden geregelt sein. Denn irgendwann ist mal gut.
Ein Wort noch zu den Ausnahmen: Bei beispielsweise Lebensgefahr (lebensnotwendige Gerätschaften sind solche Fälle) darf der Grundversorger das überhaupt nicht verweigern.