Darf der Empfänger meine Bewerbung einfach entsorgen?!
Hallo zusammen! Ich habe mich für meine Bewerbungen richtig ins Zeug gelegt und teure Fotos und Mappen gekauft. Darf der Empfänger meine Unterlagen einfach entsorgen oder muss er diese eine gewisse Zeit aufbewahren oder wie läuft das ab? Ich habe nämlich letzte Woche darum gebeten meine Unterlagen doch bitte zurückzusenden, da sie schon jemanden eingestellt hatten. Da sich nichts getan hat, bin ich am überlegen dort hinzufahren und meine Bewerbungsunterlagen abzuholen... Was mache ich, wenn diese nicht mehr vorhanden sind - kann man so frech sein und die "Unkosten" dafür verlangen?! LG Stecki
14 Antworten
Die Bewerbungsunterlagen sind Eigentum des Bewerbs und ihm auf Verlangen wieder auszuhändigen. Das Anschreiben geht in den Besitz des Unternehmens über. Desshalb kommt das Anschreiben ja auch nicht mit in die Mappe.
schon erledigt, ich habe gerade den interessanten Link von flirtheaven gelesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=31795&&
so sieht es aus!
vergiss es .Du hast die Bewerbung ja nicht geliehen. Du hättest eine Chance, wenn du gleich einen Freiumschlag mit der Bewerbung mitgeschickt hättest. Fast alle schicken die Unterlagen nicht mal so zurück. Aus diesem Grund hat sich auch der elektronische Versand mehr und mehr entwickelt. Da kann man ganz einfach gelöscht werden. fertig. so ist das Leben. Du kannst doch aber Deine Bewerbungskosten an versch. Stelle geltend machen. Bist du arbeitslos, kannst du im Jahr (davor beantragen!!!) bis ???? 260,00 € zurückerhalten. Beim Finanzamt pauschal.
das ist falsch, siehe:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=31795&
folgendes aus Deinem Link:Haben Sie sich „blind“ beworben, das heißt, ohne dass eine Stellenausschreibung des potentiellen Arbeitgebers gegeben war, haben Sie keinen Anspruch auf Rückgewähr. ; also pauschalisiere hier nicht, wenn es nur für den Fall gilt, wenn eine Bewerbung aufgrund einer Anzeige gesand wird. Und glaube mir Das Leben sieht ander´s aus. Stelle dir mal vor , alle würden deswegen klagen, weil Sie Ihre Unterlagen nicht zurückerhalten !!!
deine antwort war in ihrer pauschalität falsch! und was anderes habe ich nicht geschrieben. in meiner eigenen antwort habe ich es genau erklärt.
pauschal gesagt "werde Anwalt". Ich schicke alle zu dir .quatsch, quatsch, pauschal
Richtig. Oder am Ende des Jahres als Werbungskosten bei deiner Steuererklärung geltend machen. Von der Firma wirst du keinen Cent erhalten.
Da die einstellenden Firmen meist mit einer Flut von Bewerbungen überschüttet werden, gehen viele dazu über, die Mappen nicht mehr zurückzuschicken bzw. nur, wenn sie zurückgefordert werden. Sie einfach zu entsorgen ist allerdings eine arge Frechheit. Allerdings wirst Du wohl auf Granit beißen, wenn Du eine Entschädigung verlangst. Sie werden argumentieren, dass sie Dich schließlich nicht gezwungen haben, Deine Bewerbung (so umfangreich) einzusenden.
Kann man machen.....die sind eigentlich verpflichtet, die Unterlagen zurückzuschicken. Eventuell auf deine Kosten.
aber kaum ein Unternehmen macht das. Bei einer Stelle sind mitunter mehrere Hundert Bewerber und die alle zurück zu schicken ist enormer Zeitaufwand. Ich würde hinfahren und sie abholen. Kosten wirst du nicht erstattet bekommen, da du Bewerbungen als Werbungskosten absetzen kannst (Normalerweise)
ich habe ehrlich gesagt noch nie erlebt, dass ein unternehmen die unterlagen nicht zurückschickt.
oh doch als ich mich um eine ausbildung beworben habe hab ich das leider verdammt oft erlebt
ja, bei blindbewerbungen gibt es das oft, aber normalerweise nicht bei stellenausschreibungen in zeitungen oder anderen medien.
Wenn man keine Steuern zahlt, wovon willst du die Werbungskosten absetzen?
es kommt immer darauf an, für welche Stelle, wie viele Bewerber und die größe der Firma. Wenn du auf eine Steller nur 30-50 Bewerber hast, ist es gut möglich das du deine Unterlagen zurück bekommst. Wenn du mehr wie 100 hast (und oftmals haben große Unternehmen mehr als 500 Bewerbungen (je nach dem wie/wo die Stellenauschreibung geschaltet wurde) ist es sehr Unwahrscheinlich, dass du dein Unterlagen zurück bekommst. Gehört haben und Erfahrung ist ein Unterschied.
@Hummm: stimmt, ist ein Argument. Aber da musste jeder durch, der sich um eine Ausbildung beworben hat. Geschenkt bekommt man nichts mehr...
Er darf die Unterlagen "entsorgen" - wenn Du jedoch Bewerbungsunterlagen zurückbekommen möchtest, dann solltest Du einen frankierten Rückumschlag der Bewerbung beilegen und im Anschreiben auf Deinen Wunsch höflich hinweisen.
nein, darf er nicht, wenn er die rücksendung im stellenangebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat oder die bewerbung blind erfolgte.
Hast Du dafür mal einen Gesetzestext? Den solltest Du dann in den Tips hier einstellen, damit das Leute angeben können, wenn sie teure Bewerbungsmappen wegschicken.
Hallo herman2010, danke für Deine kurze und richtige Antwort!
Was mich jetzt auch brennend interessiert:
"(...) Was mache ich, wenn diese nicht mehr vorhanden sind - kann man so frech sein und die "Unkosten" dafür verlangen? (...)"
Es wäre nett, wenn Du auch hier eine klare Antwort geben könntest.
Danke im voraus!