Dard ich als Aufstocker in eine etwas teurere Wohnung umziehen?
Hallo, ich wohne in einer sehr kleinen 1 raum wohnung .ich habe keinen flur sprich öffnet man die wohnungstür ist man sofort im "zimmer" drinnen, küche und sogar das bad sind quasi im selben raum - nur durch eine schrankartige holztür getrennt. keller habe ich auch keinen, kann quasi nix lagern - hier drin bei mir ist kaum platz ich ersticke schon sozusagen fast an meinen krempel. ich bezahle für diese wohnung 260€ warm. für die umstände gerade noch so verkraftbar (einzige positive - zentrale lage) nun aber werden ab nächsten monat die nebenkosten erhöht (295€ warmiete) und möchte ausziehen, das ist mir zu viel dafür das man schon quasi "in einer wand" wohnt. problem ist nur das ich hartz iv aufstocker bin, da ich in einem FÖJ (freiem ökologischem jahr) bin und nur 345€ "verdiene" (taschengeld). die wohnung die ich jetzt habe ist schon so quasi das günstigste, auf den immobilien portalen findet man kaum eine wohnung die günstiger ist als meine jetzige. akzeptable 1-raumwohnung (ja manchmal sogar 2-raum wohnungen) finde ich meistens warm ab 310€ und aufwärts. darf ich denn nun auch in eine zB 310€ wohnung ziehen oder wird mich die arge zwingen in eine günstigere wohnung zu ziehen (was ja leider irgendwie nicht möglich ist da meine schon so das günstigste ist). ich habe echt keine lust für 295€ weiterhin in ein und dem selben raum zu leben, schlafen, essen und zu kacken.
ich danke für ernste antworten
3 Antworten
Möchtest du die vollen höheren Kosten einer neuen Wohnung sowie den Umzug getragen wissen, brauchst du die Zustimmung des Jobcenters, selbst wenn die neue Wohnung angemessen ist, sofern sie in der selben Kommune liegt.
Ziehst du ohne Zustimmung innerhalb deiner Kommune um, darf die neue Miete auf Höhe der alten gedeckelt werden und nix ist es mit Umzugskosten (einschl. Kaution).
Da das Jobcenter die Mieterhöhung der alten Wohnung zunächst tragen muss, ist dein Argument, dass es dir zuviel sei, zwar ganz nett, aber nicht stichhaltig.
Ansonsten möchte ich bezweifeln, dass die alte Wohnung unzumutbar beengt ist; und nur das wäre ein Umzugsgrund - unter mehreren denkbaren.
Abgesehen davon, dass du ja erst einmal etwas günstigeres finden müsstest, kannst du nur mit VORHERIGER Zustimmung des JobCenters umziehen. Wenn, dann warte erst die Mieterhöhung ab. Bis zu diesem Betrag würde auch eine andere Wohnung dann übernommen.
Wenn du natürlich die Kosten des Umzugs selbst trägst, kannst du hinziehen, wo du willst.
Natürlich kann man hinziehen, wohin man will, aber ob die Kosten der neuen Wohnung übernommen werden ist wieder eine andere Frage. Manchmal lassen die sich auch drauf ein, dass man die Differenz zwischen alter und neuer Miete aus "eigener" Tasche zahlt, andererseits, können sie einem daraus auch wieder nen Strick drehen.
Wenn du keinen anderen Grund liefern kannst, als dass es dir unangenehm ist, wirst du vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben. Es ist halt die Frage der Zumutbarkeit, und da du dort alleine lebst, ist dir so eine wohnung zuzumuten. Es gäbe ein paar möglichkeiten, trotzdem an eine andere Wohung zu kommen, aber das ist alles nicht legal, und wenn es rauskäme, könntest ordentlich Geld zurückzahlen. Ansonsten versuch dein Glück mal bei einer Sozialberatungsstelle in eurer Stadt, in der die Tipps für Leute, die nach Hartz IV Sozialleistungen beziehen im Umgang mit den Ämtern geben. Die kennen eigentlich alle "Tricks", oder du stellst dich gut mit deinem Bearbeiter, die haben ja auch einen gewissen Ermessensspielraum bei ihren Entscheidungen.