Copyright auf Bilder - Ab welcher Größe oder wann? Wann nicht? ...
Ich programmiere derzeit einen "Pokemon-Clone", bis jetzt sieht es von der Entwicklung auch recht gut aus, jedoch verwende ich die Texturen (Gras, Wasser, Bäume, ...) von Pokemon. Meine Frage: Ab welcher Größe darf ein Bild nicht kopiert werden (schließlich kann doch wohl niemand Copyright auf ein Bild der Größe von einem Pixel bekommen)? Oder woran hängt das ab? Wann gibt es kein Copyright? Was kann ich machen?
PS: Die Bilder sind meist 16x16 Pixel groß.
6 Antworten
Entscheidend für die Entstehung eines Urheberrechts für ein Werk ist nicht dessen Größe, sondern dessen Höhe!
Nämlich dessen Schöpfungshöhe ;-).
Daraus der entscheidende Satz für schlichte Gebrauchs-Grafiken:
"Von besonderer Bedeutung ist die Schöpfungshöhe bei Werken der angewandten Kunst, insbesondere bei der Gebrauchsgrafik. Hier entwickelte die Rechtsprechung die Argumentation, dass das Urheberrecht der „Kleinen Münze“ hier durch die Möglichkeit des Geschmacksmusterschutzes verdrängt wird,[30] woraus das ganze Konzept der Schöpfungshöhe entstand."
"Texturen (Gras, Wasser, Bäume, ...)" haben höchstwahrscheinlich keine hörere Schöpfungshöhe als etwa das Logo der ARD - und das genießt keinen Schutz als Werk im Sinne von UrhG § 2 (s. ebenda, 30 Zeilen weiter).
Eine schöpferische Zusammenstellung einfacher Grafiken kann aber ein Werk gebären, das geschützt ist. So etwa in einer Collage. Oder in einem Pokemon-Dingsbums ...
Oder in deinem Werk. Man weißes ja nicht ... Im Streitfall entscheidet darüber ein angerufenes Gericht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Sobald ein urheberrechtlich geschützte Werk (also zum Beispiel ein Pokemon) darauf erkennbar ist, liegt eine Vervielfältigung und damit ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Ein Copyright gibt es hierzulande nicht.
"Copyright" gibt es in Deutschland schonmal gar nicht, sondern ein Urheberrecht. Ein Urheberrecht hast du auf jedes von dir erschaffene Werk, also auch auf Bilder.
Frage nicht verstanden?
Lass es bleiben. Wenn Du Dir Arbeit dadurch ersparst, dass Du Bildelemente verwendest, die dem Urheberrecht unterliegen, hast Du bereits bewiesen, dass der Urheberschutz für genau diese Bildelemente seine Berechtigung hat.
Ein einzelnes Pixel kann dem Urheberrecht zwar nicht unterliegen aber dem Markenschutz (z.B. Telekom-Magenta). 16x16 ist die klassische Dimension für kleine Icons, für die gilt zweifelsfrei das Urheberrecht.
Bei uns in Deutschland gibt es das Urheberrecht.Pokemon ist urheberrechtlich geschützt..Also darfst du da auch nichts verwenden.Gibt nur Ärger.Selbst wenn du clonen willst. Lg