CN22 (Zollinhaltserklärung) reicht nicht aus auf paket, zusätzlich soll Rechnung angebracht werden?
Hi leute,
Ich habe mir aus Australien 2 Bikinis gekauft und die sind nun beim Zoll hängen geblieben. Jetzt soll ich das Paket abholen, da keine Rechnung außen angebracht wurde. Nun habe ich lange recherchiert und herausgefunden dass lediglich auf dem Paket das CN22 Formular (Zollinhaltserklärung) angebracht sein muss aber nirgends finde ich einen Paragraphen oder eine Vorschrift die besagt eine Rechnung muss zusätzlich angebracht werden. Ich habe mir vom Unternehmen ein Foto vom Durchbruck des CN22 formulars schicken lassen und alles ist vollständig und korrekt ausgefüllt. Warum erhalte ich also das Paket nicht?
2 Antworten
Ich kann dir da zwar nicht konkret weiterhelfen, da es viele Bestimmungen/ Gesetze gibt, die Ausnahmeregelungen haben bzw. Durch wiederum andere Bestimmungen/Gesetze erweitert bzw. Unter Umständen aufgehoben werden.
Aber ich hatte auch mal Probleme mit dem Zoll, als ich mir ein paar Deko Artikel aus China gekauft habe.
Ich kann dir leider nicht mehr genau sagen, was der Grund des Problems war da es schon etwas her ist aber auch Zöllner sind nur Menschen und können Fehler machen. Sie kennen ein paar Bestimmungen auswendig, bei manchen wissen sie es vielleicht zu 80% und bei manchen müssen sie erstmal gucken, ob es überhaupt Bestimmungen gibt. Ich würde einfach mit den geforderten Dokumenten hingehen, dir den Grund genau erklären lassen oder, wenn du dir sicher bist, dass du alles ok sein sollte: schreib einen Brief hin und Verlange auf welche Artikel im STGB bzw. Welche Bestimmungen dein Fall zutrifft, damit sie es nochmal durchlesen/nachlesen müssen und ihnen dabei vielleicht ein Fehler ihrerseits auffällt.
Was hat das Strafgesetzbuch mit dem Zoll zu tun?
Der Zoll bezieht sich hier auf den Zollkodex bzw. die ZKDVO.
Da ab Summe X Steuern und Gebühren anfallen, möchte der Zoll nun wissen, was Du dafür bezahlt hast...
Immerhin ist es ungewöhnlich sich aus Australien Ware zusenden zu lassen, die man vermutlich auch hier kaufen kann...
Nun darf der Zoll aber keine Pakete öffnen.
Bei manchen Ländern gibts Kooperationsabkommen mit DHL - und die DÜRFEN die Pakete auch öffnen.
Aber Australien gehört da wohl nicht zu.
Also fordern sie Dich auf, zu ihnen zu fahren, mit der Rechnung - und im Beisein eines Beamten das Paket zu öffnen.
Dies kann auch mit Artenschutz zusammen hängen, da von dort auch illegal Tiere eingeführt werden.
Der Zoll darf Pakete öffnen, wenn der Empfänger die Zoll Mitarbeiter darum bittet, z.B. wenn der Empfänger nicht weiß, was er bestellt hat.
Der Zoll hat hoheitliche Aufgaben. Dazu gehört u.A. auch, den Warenwert anhand der Rechnung und eines Zahlungsnachweises zu prüfen. Er darf sogar eine Beschau (also physische Inspektion der Ware) anordnen.
Ja, aber genau dafür ist der international anerkannte CN22 da, der in jedem anderen Land ausreicht. Darauf ist genaustens aufgeführt was drin ist, Menge, Gewicht, genauen kosten inkl. Transport kosten, Geschenk oder Geschäft usw. Überall steht das solange der CN22 drauf ist das reicht aber die beim Zoll Darmstadt sagen nein es muss zwingend eine Rechnung drauf. Dieses Unternehmen ist klein hat aber bisher paar ihrer Kollektion auch hier nach Deutschland geschickt und das ohne Probleme und nur mit dem CN22