Club ab 18 mit Erziehungsberechtigten?
Darf ich mit 17 Jahren in einen Club der eigentlich ausschließlich ab 18 ist (also ohne dieses ab 16 mit Erwachsener Begleitperson) wenn ich mit meinem Vater dort bin?
1 Antwort
Wenn das laut Juschg als jugendgefährdender Ort gilt (z.b. Nachtclubs) darf der Betreiber dich nicht reinlassen. Wenn es laut JuschG möglich wäre (z.b. das wie das in machen Discotheken gemacht wird) kann der Betreiber dich unter den entsprechenden Bedingungen reinlassen, muss es aber nicht.