Chef schickt mich nach Hause, da er keinen Auftrag hat. Muss ich diesen Tag als Urlaub akzeptieren?
Ich bin beschäftigt als Fahrer einer Spedition. Nun hatte mein Arbeitgeber bisher an 6 Tagen seit 11.2009 keine Arbeit für mich gehabt und mich (nachdem ich pünktlich anwesend war) nach hause geschickt. Für mich also ein jeweils angebrochener freier Tag.
Nun geht es um meinen Urlaub. Ich möchte Urlaub nehmen und mein Arbeitnehmer sagt mir, er hätte mich ja schon 6x wegen mangelnder Arbeit nach hause geschickt und dies wären Urlaubstage.
Nun meine Frage: Darf er Urlaubstage anrechnen, wenn er keine Arbeit für mich hat?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich bitte umgehend Auskunft bekäme.
Mit freundlichen Grüßen.
6 Antworten
Nein. Er darf keine Urlaubstage anrechnen. Wenn Du Deine Arbeit anbietest und Dein Chef gibt Dir keine dann ist das sein Problem. Das nennt man Annahmeverzug.
Im BGB § 615 steht dazu: Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Im Klartext, Du bietest Deine Arbeit an. Er nimmt sie nicht an. Er muss Dich dann bezahlen, auch wenn Du nicht gearbeitet hast. Diese Stunden musst Du nicht nachholen und es darf auch kein Urlaub abgezogen werden. Das nennt man Betriebsrisiko und das ist das des Arbeitgebers und nicht des Arbeitnehmers.
Außerdem kann er sowieso nichts für vergangene Jahre berechnen oder gar abziehen. Das entbehrt jeder rechtlichen Grundlage
Kurzarbeit muß bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Dein Chef kann nicht einfach behaupten, daß ihr Kurzarbeit habt. Außerdem wird dann Kurzarbeitergeld vom Amt bezahlt. Wie Du siehst, ist auch das kein Grund für Urlaubsabzug und rückwirkend auf vergangene Jahre schon gar nicht.
Das Kurzarbeitergeld wird auf der Abrechnung auch gesondert ausgewiesen.
Weiß ich weil wir in unserer Firma 2009 auch Kurzarbeit hatten und ich im Betriebsrat bin.
Danke für's Sternchen. Hoffe ich konnte helfen
nein, die 6 arbeitsfreien Tage gehen nicht zu lasten deines Urlaubskontingentes. Du warst zur Arbeit bereit und was dein Chef dann mit dir macht ist seine Sache. Ob er dich fürs Putzen oder fürs Heimgehn bezahlt kann er sich aussuchen .. sowas sollte er wissen und naja, versuchts halt. hmm.. aber welchen Paragraph hält man ihm da jetzt vor. Ich bin mir auf jedenfall sicher dass er unrecht hat.
Nein das waren keine Urlaubstage. Er kann das mit Überstunden verrechnen.
Das ist Quatsch. Noch hat der Arbeitnehmer selbst das Recht zu entscheiden, wann er Urlaub nehmen will. Von Betriebsferien abgesehen. Natürlich können nicht alle auf einmal Urlaub machen. In solchen Fällen muß der Urlaub natürlich abgesprochen werden.
Ob er das darf oder nicht ist fraglich, aber was bleibt Dir anderes übrig? Wenn Du das nicht hinnimmst, wird er Dir vermutlich mitteilen, dass er Dich nicht länger beschäftigen kann. Ich kenne das nur zu gut von der Firma, in der mein Mann arbeitet. Die Arbeitgeber wissen ganz genau, dass man auf den Job angewiesen ist und deshalb nichts dagegen unternimmt. Schweinerei, aber so ist es leider...
Ganz herzlichen Dank für die Antwort.
Nun habe ich in meinen Arbeitsvertrag geschaut und folgenden Eintrag unter "Arbeitszeit" gefunden: Zitat: Bei Einführung von Kurzarbeit ist der Arbeitnehmer damit einverstanden, dass seine Arbeitszeit vorübergehend entsprechend verkürzt und für die Dauer der Arbeitsverkürzung das Gehalt entsprechend gekürzt wird. Zitat Ende: Vermutlich wird sich mein Chef darauf beziehen und sagen, dass sein Abzug in Form von Urlaubstagen korrekt ist, oder?