Cartoon aus Urheberrechtlich geschütztem Bild?

3 Antworten

Es kommt darauf an. Siehe dazu http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es käme darauf an in wiefern das ein eigenes Werk wäre. Wenn du nur einen Algorytmus eines Programms drüberlaufen lässt ohne sonst irgendwas zu verändern dürfte wohl das Urheberrecht berührt sein.

mafj00 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 19:58

Nehmen wir an ich nehme ein schönes bild von einem Hund, stelle den Hund frei, mache einen Cartoon draus, passe Farben an und füge einen text und neuen Hintergrund hinzu. Wäre so ein Werk Kommerziell nutzbar?

Stadewaeldchen  14.01.2020, 20:03
@mafj00

Ich bin kein Anwalt, daher werde ich mich hier sicher nicht aus dem Fenster lehnen.

GerdausBerlin  15.01.2020, 03:06
@mafj00

Das kann nicht reichen. Man muss schon ein eigenes künstlerisches Werk schaffen, also mit eigenen Ideen und Zielen. Wenn dann der kreative Anteil des eigenen Werkes den kreativen Anteil des fremden Werkes übertrifft - so die üblilchen Urteile -, dann muss man den fremden Urheber nicht um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten, bevor man dessen verändertes Werk öffentlich nutzt.

Das rein technische Rumspielen mit den Möglichkeiten von Photoshop genügt in der Regel deshalb nicht, weil so keine "persönliche geistige Schöpfung" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke Absatz 2 entsteht:

"(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."

Ein Richter würde dann zu recht fragen: "Worin besteht denn die geistige Leistung beim Freistellen des Objekts einer Fotografie?"

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein verstößt gegen das UrhG