Bruder anzeigen wegen Sachbeschädigung?
Hallo, wie oben beschrieben will ich meinen Bruder anzeigen. Wir haben kein gutes Verhältnis und er hat an meinen neuen Auto einen Lackschaden verursacht, indem er die Tür des Öfteren gegen mein Auto schlagen lassen hat. Man sieht die Spuren auch an seine Fahrertür, also sind andere ausgeschlossen. Zudem teilen wir uns auch eine Garage. Es sind auf jeden Fall genügend Beweise vorhanden. Nun weiß ich nicht was ich tun soll. Dir Eltern bei denen wir noch wohnen stehen total hinter ihn.
Schon mal im Voraus ein großes Dankeschön an die hilfreichen Antworten!!
4 Antworten
Hallo Chrissy,
nicht jede Sachbeschädigung erfüllt auch den Straftatbestand der Sachbeschädigung.
Wer eine Sache beschädigt, hat sich nur dann strafbar gemacht, wenn er die Sache absichtlich beschädigt hat. Aus Deiner Fragestellung ergibt sich aber eher, dass er durch Unachtsamkeit beim Öffnen seiner Fahrertür fahrlässiger Weise Deine Tür beschädigt hat.
Aber selbst wenn er absichtlich Deine Tür beschädigt hätte, würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren vermutlich gem. § 376 StPO einstellen, weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft würde Dich dann auf dem Privatklageweg verweisen und Du könnest auf Deine Kosten dafür Sorge tragen, dass sich Dein Bruder für die Tat verantworten muss.
Der Staat und letztendlich der Steuerzahler hat kein Interesse daran, dass Ihr Euren Brüderstreit auf Kosten der Staatskasse besser gesagt des Steuerzahlers austragt.
Schöne Grüße
TheGrow
Es war Absicht. Mehrmals
Es liegt mir fern, Deine Behauptung, dass er Dein Auto mit Absicht beschädigt hat in Frage zu stellen, denn ich war im Gegensatz zu Dir nicht mit dabei.
- Ja man kann Ihn anzeigen und
- ich würde das bekommen was mir zu steht
Punkt ein und Punkt zwei hat nichts miteinander zu tun
Natürlich kannst Du ihn anzeigen, nur wird meines Erachtens nach die Anzeige nichts bringen, denn die Staatsanwaltschaft wird mangels des Vorliegens öffentlichen Interesse das Strafverfahren einstellen. Das zu Punkt 1
Zu Punkt 2. Natürlich bekommst Du was Dir zusteht. Das hat aber nichts mit der Anzeige zu tun. Wer bei Dir vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht ist Dir gegenüber Schadenersatzpflichtig.
Hier gibt es nur ein Problem, wenn Du schreibst, er hat den Schaden absichtlich verursacht. Bei fahrlässiger Begehung würde die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges die Schadensregulierung übernehmen. Bei Vorsatz ist die Versicherung aber nicht mehr Schadensersatzpflichtig.
Das heißt, willst Du den Schaden von Deinem Bruder ersetzt haben, müsstest Du ihn wenn er nicht freiwillig den Schaden ersetzt Deinen Bruder verklagen. Die Polizei ist hier außen vor. Du müsstest für die Klage in Vorkasse treten und wenn der Schaden wie Du schreibst sehr hoch ist, mindestens 1000 Euro vorstrecken, bevor das Gericht überhaupt tätig wird. Das Geld könntest Du aber zusammen mit dem Schadensersatz von Deinen Bruder einfordern.
Fraglich ist bloß, ob Du die Forderung auch durchsetzen kannst, denn wenn bei Deinem Bruder nichts zu holen ist, hast Du bestenfalls einen Vollstreckungsbescheid in den Händen, der Dir nichts bringt.
Tja da gibt es drei Möglichkeiten: 1. ihn darauf ansprechen und auch vor deinen Eltern zeigen bei euren Autos, das die Spuren nur vom ihm stammen können, immerhin muss seine Tür an den Stellen wo er Sie gegen deine schlägt ebenfalls beschädigt sein und ihn den Schaden bezahlen lassen
2. Sollte Punkt 1 nicht funktionieren, es direkt zur Anzeige bringen, bei offensichtlichen Schäden wie in 1. beschrieben ist die Sachlage klar und die Versicherung wird zahlen, ansonsten einklagen
3. Eine eigene Garage nehmen, denn das selbe bei ihm zu machen, Lack zerkratzen, Luft aus den Reifen lassen usw ist echt Blödsinn...
Also das erste hab ich versucht klappt nich das zweite werde ich machen und beim dritten ist es mir klar, dumm bin ich nicht. Aber Danke!:)
Warum immer gleich anzeigen? Für Schäden gibt es Versicherungen, und wenn der Unfallgegner nicht kooperiert, kann man auch selbst den Schaden bei dessen Versicherung geltend machen.
Mach es nicht.
Dann werdet ihr nie wieder zueinander finden,irgendwann würde sich euer Verhältnis bestimmt ändern aber wenn du ihn wirklich anzeigst dann wirst du ihn als Bruder wirklich weg stoßen.
hat er das mit Absicht gemacht ? Wenn ja dann zeig ihn an,du meinst ja das euer Verständnis sich nie bessern wird
Wir werden es nie aber das spielt da keine Rolle. Mir ging es um mein neues Auto was jetzt einen Verlust von mindestens 1000€ hat und das nur wegen ihn. Trotzdem danke!
Es war Absicht. Mehrmals. Ich habe mich jetzt bei einer Dame erkundigt die damit viel zu tun hat und zusätzlich auch noch bei der Versicherung beide gaben mir eine gleiche Antwort diese lautet.
Kurze Zusammenfassung
Ja man kann Ihn anzeigen und ich würde das bekommen was mir zu steht. Aber das gleich ging auch ohne Anzeige. Der Schaden wurde begutachtet und es kam eine sehr hohe Summe dabei raus. Was auch verständlich bei einen neuen Auto ist.
Tdem Danke für deine Hilfe.