Bringt es was wenn einem etwas geklaut wurde die rausgabe der Überwachungsbänder zu fordern?
Mir wurde gestern in meinen fitness Studio, vermutlich ein 100 Euro Schein geklaut ich weiß auch ungefähr in welchem Zeitraum. Jetzt wollt ich fragen, ob man sehen kann wer den 100 Euro Schein aufgehoben hat und eingesteckt hat, dies wäre eine Straftat wenn er es nicht abgeben würde, was wenn mir das Fitnessstudio verweigert, die videobäbder zu checken bringt es was zur Polizei zu gehen würden die tätig werden?
8 Antworten
Da bräuchte es schon einen richterlichen Beschluss, um dass die Bänder heraus gegeben wurden.
Aber woher weißt du, dass nichts abgegeben wurde? Vielleicht wurde es abgegeben, und der Angestellte vom Fitnessstudio hat es selber eingesteckt.
Auf jeden Fall kannst du da nichts tun. Dein Geld ist weg!
Das Studio darf dir die Videos nicht "raus geben", Das fällt unter Datenschutz.
Die Polizei nimmt eine Anzeige auf, und die ermittelt. dann. Der zuständige Staatsanwalt beantragt beim Gericht die Freigabe der Bänder und schaut sie sich dann an. DU bekommst die nicht zu sehen. Wozu auch?
Wenn die Polizei den Dieb ermittelt, wird ein Strafverfahren eröffnet.
Das dauert natürlich ewig. Und dein Geld hast du dann noch immer nicht. Du selbst bekommst die Bänder aber definitiv nicht zu sehen, denn du darfst da auch gar Nichts machen.
Eine Möglichkeit wäre, das Fitnesstudio zu informieren. Dann sollten DIE sich die Bänder anschauen, und wenn sie den Täter kennen, den ansprechen und ihn auffordern, das Geld zurück zu geben,
Vorausgesetzt, das ist überhaupt auf einem Band zu sehen,
Nur der Polizei werden die Aufzeichnungen zugänglich gemacht und dazu bedarf es einer Strafanzeige durch dich.
Ob es was bringt, das zu fordern, möchte ich bezweifeln. Deiner Forderung jedenfalls wird sicher niemand entsprechen.
Du selber kannst gar nichts fordern. Die Überwachungsbänder können allenfalls von der Polizei eingesehen werden. Auf Grund des Persönlichkeitsrechtes ist es den Angestellten gar nicht gestattet, dir Einblick in die Bänder zu gewähren.