Brille kaputt Versicherung es ist wichtig?

8 Antworten

den Schaden wirst selbst zahlen müssen, man legt keine Brille dahin, wo sich andere hinsetzen können - Stuhl, Sofa o.ä. 

man setzt sich hin, die Augen werden kaum auf die Sitzfläche achten. 

Halbammi  05.05.2017, 08:36

Unsinn. Den Schaden wird dieser "Jemand" tragen müssen. Man passt auch auf, wo man sich hinsetzt.

peterobm  05.05.2017, 08:49
@Halbammi

das halte ich für ein großes Gerücht grobe Fahrlässigkeit seinerseits

Apolon  05.05.2017, 08:51
@Halbammi

@Halbammi,

du schreibst Unsinn.

Man muss nicht damit rechnen, dass auf einem Stuhl, oder sonstiger Sitzfläche ein Gegenstand liegt und somit haftet der Schadensverursacher auch nicht.

Bedeutet, der Brillenträger trägt die alleinige Schuld für den Schaden.

Eine Zufriedenheitsgarantie hat doch nichts damit zu tun, das sich jemand auf deine Brille setzt. Die Beule am Auto hat doch auch nichts mit Garantie zu tun. Dieser "Jemand" muss für den Schaden aufkommen.

Aus.

Apolon  05.05.2017, 08:57

Dieser "Jemand" muss für den Schaden aufkommen.

Nein - ich kann nur ein Verschulden von dem Brillenträger erkennen. Man legt keine Brille auf eine Sitzfläche.

Halbammi  05.05.2017, 09:35
@Apolon

Man schaut aber auch hin wohin man seinen Ar..h setzt

Apolon  05.05.2017, 10:20
@Halbammi

Dies ist völlig egal, ob man da hinschaut oder nicht.

Eine Haftung liegt nicht vor.

Falls du keine Extraversicherung gegen Beschädigungen abgeschlossen hast, wird deine "Zufriedenheitsgarantie" da nichts übernehmen. Du wirst die Reparatur selbst bezahlen müssen.

Eigentlich ist für die Schadensregulierung die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers zuständig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine Zufriedenheitsgarantie auch auf derartige Schäden erstreckt.

Apolon  05.05.2017, 09:01

Nur ist der Schadensverursacher in diesem Falle der Brillenträger, denn dieser hat seine Brille auf eine Sitzfläche gelegt.

manni94  05.05.2017, 09:31
@Apolon

Nur ist der Schadensverursacher in diesem Falle der Brillenträger, denn dieser hat seine Brille auf eine Sitzfläche gelegt.

....was jedoch im gegenständlichen Fall keine Rolle spielt, da sich die Zufriedenheitsgarantie sicherlich nicht auf Fahrlässigkeit erstreckt.

Apolon  05.05.2017, 10:16
@manni94

Meine Antwort bezog sich auf deinen Hinweis mit der Haftpflichtversicherung.

Und dies war falsch, denn diese zahlt nicht.

manni94  05.05.2017, 10:48
@Apolon

Jetzt einmal ehrlich: würdest Du auf die Schadensmeldung tatsächlich draufschreiben, dass sich die Brille auf der Sitzfläche eines Sitzmöbels befunden hat? Mehr möchte ich in meinen Ausführungen nicht in's Detail gehen....

glaubeesnicht  05.05.2017, 04:08

Völlig richtig!

Ernsthaft? Die Zufriedenheitsgarantie greift doch nicht bei Beschädigung!! Also wenn sich jemand draufsetzt!!