blitzerfoto und blitzer bei mehreren autos auf gleicher höhe
hallo ichhabe mal eine frage was muss auf einem blitzerfoto zu erkennen sein und darf ein bliter gewertet werden wenn mehrere autos auf gleicher höhe sind. ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir dazu eventuell auch § und / oder gerichtsurteile schreiben könntet
5 Antworten
Bei zwei Autos auf gleicher Höhe bekommst Du normalerweise kein Foto zugesendet. Überhaupt, wenn zwei Autos auf dem Foto sind, wird es für die Ordnungsämter schon recht eng, da etwas nachzuweisen.
Aufgrund von Reflexionen und abhängig vom Messverfahren stimmt nichts mehr.
Weiterhin muß der Fahrer hinreichend gut zu erkennen sein und Das Nummernschild darf keine Fehler aufweisen. Und die Geschwindigkeit muß hoch genug überschritten sein. Also der Bußgeldaufwand muss in guter Relation zum Bußgeld stehen.
Wenn das dann alles zutrifft, bekommst Du was. Wenn was nicht stimmt, wirst du normalerweise schnell raussortiert und bekommst keinen Bescheid.
Bei mir bekomme ich von 3 Blitzern (so etwa im Jahr) höchstens mal ein Bescheid im Jahr nach Hause.
Das kommt je nach Fall und Entscheidung des Sachbearbeiters darauf an, dass du bitte nachweisen sollst, wer dann bitte das am Steuer war. Es fährt kein Auto durch die Gegend, bei dem man nicht weis wer gefahren ist. Auch als Halter des Fahrzeuges mußt du wissen wer dein Auto fährt. Dazu Verfahrenskosten von ca. 20 bis 35 Euro.
Ansonsten kannst Du ja noch die Auflage bekommen ein Fahrtenbuch zu führen. Dann noch viel Spass beim Eintragen.
Geh zu einem Rechtsanwalt.
Nein, das kostet zu viel und bringt nichts.
- Auf dem Blitzerfoto muss dein Auto zu erkennen sein.
- Das Auto muss sich allein in dem Auswertungsbereich befinden. Der Bereich stellt dar, wo gemessen wurde. Sind andere Autos in diesem Bereich, wird die Sache fallen gelassen. Auf dem Bild insgesamt duerfen natuerlich noch andere Autos ausserhalb dieses Bereiches zu sehen sein.
- Dieser Auswertungsbereich ist nicht auf dem zugeschickten Foto zu sehen sondern nur bei der Auswertung des Fotos durch den Sachbearbeiter.
- Du musst auf dem Foto erkennbar sein. Das gilt fuer das (in der Regel sehr scharfe) Originalfoto und nicht fuer die schlechte Kopie, die man zuweilen zusammen mit dem Bussgeldbescheid erhaelt.
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Also kurz, der Sachbearbeiter muss die Messung eindeutig deinem Auto zuordnen koennen und man muss dich identifizieren koennen. Man bekommt nicht immer ein Foto zugeschickt; wenn doch, dann ist das meist eine schlechte Kopie, die dem Betroffenen selbst normal reicht, um sich und sein Auto zu erkennen. Ist das Gesicht teilweise verdeckt, dann kann oft ein Gutachter aus dem sichtbaren Teil noch nachweisen, ob es sich um deine Person handelt oder nicht. Laesst du es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen, dann wird ein solches Gutachten recht teuer.
Damit ist alles Wichtige gesagt. DH!
Wenn nicht erkennbar ist, welches Auto den Blitz ausgelöst hat, passiert nichts. Hatte ich schon gelegentlich.
ich weiß ja das 2 autos daneben waren nen brief habe ich trotzdem bekommen aber auf dem foto ist nichts zu erkennen nicht einmal das gesicht
Dann schick es doch zurück mit genau diesem Kommenar. Wenn man weder ein Auto, noch einen Fahrer erkennen kann, kannst du auch nichts zur Sache aussagen.
schick es zurück mit dem vermerk das du das nicht bist.
Das kommt je nach Fall und Entscheidung des Sachbearbeiters zurück, dass du bitte nachweisen sollst, wer dann bitte das am Steuer war. Dazu Verfahrenskosten von ca. 20 bis 35 Euro.
Das kann dann auch mal schnell teuer werden. Oder es wird eingestellt. Weis man nicht vorher.
Die Verfahrenskosten betragen in einem solchen Fall genau 23,50 Euro.
20 Euro für den Erlass des Bußgeldbescheides und 3,50 Euro für dessen Zustellung.
Das ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 107 OWiG)
das problem ist ja das ich schon einen anhörungsbogen habe und das da nur ein foto vom fahrer ausgeschnitten ist und man den aber gar nicht erkennt