Blitzer kurz nach dem Schild - Messung dann noch vor dem Schild?
In KW46 wurde ich auf der A5, Fahrtrichtung Frankfurt auf Höhe des Rastplatzes Gräfenhausen geblitzt. Die Autobahn ist in diesem Bereich 4 spurig. Ich fuhr auf der 3. Spur.
Situationsbeschreibung: Ein paar hundert Meter nach dem Rastplatz befindet sich eine Brücke, die momenatan renoviert wird. Am Anfang des Rastplatzes Gräfenhausen wird der Verkehr auf 100 begrenzt. Ca. kurz vor dem Ende des Rastplatzes kommt Schild Nummer 1 mit einer Begrenzung auf 80, ein paar hundert Meter später kommt Schild Nummer 2 mit einer weiteren letztmaligen Begrenzung auf 80 vor der eigentlichen Baustelle. Der Blitzer stand ca. 3-4 Meter hinter dem ersten Schild mit einer 80er Begrenzung. Da ich aber auf der dritten Spur gefahren bin kommt es mir auf jeden Fall so vor, das zum Zeitpunkt des Blitzes ich mindestens 10 Meter vom Blitzer entfernt war, wenn nicht sogar mehr. Das heißt der Blitzer stand wenn man davon ausgeht das ich in Fahrtrichtung Nord zum Zeitpunkt der Auslösung gefahren bin, in einem Winkel von ca. 45 Grad zum Auto. Jetzt brauch ich kein großes Geometriegenie zu sein um fest zu stellen das ich zum Zeitpunkt der Auslösung eigentlich noch im 100er Bereich gefahren bin oder?
Ich fuhr etwas über 110 zum Zeitpunkt des Blitzes. Nun komme ich entweder mit ein paar Euro davon oder eben mit 3 Punkten und etwas mehr Geld. Wie würdet ihr die Situation einschätzen? Komme ich damit durch? Was ist mit dem Mindestabstand in Hessen zum Schild? - 100 Meter! Was denkt ihr was die zur Messung heran ziehen - 80 oder 100?
Vielen Dank für Eure Antworten oder Ideen.
3 Antworten
Fakt ist das eine Geschwindigkeitsbegrenzung direkt ab dem Zeichen 274 gilt.
Während der Fahrt und das Überraschungsmoment mit eingerechnet kann man sich aber schon etwas verschätzen was den Standort des Blitzers angeht. Außerdem gibt es verschiedene Arten der Geschwindigkeitsmessung weshalb auch der Abstand zwischen Messpunkt und Kamera/Blitzer unterschiedlich sein kann.
Letztendlich musst Du abwarten was Dir vorgeworfen wird. Im Bußgeldbescheid steht dann auch drin mit welchem Gerät gemessen wurde. Und solltest Du die Möglichkeit haben die Strecke nochmal abzufahren dann könntest Du Dir die Örtlichkeiten eventuell noch einmal genauer ansehen.
In der Regel kann man aber davon ausgehen das nicht vor einem Zeichen gemessen wird.
Einspruch kann man auch ohne Anwalt einlegen.
Nur wäre hier wahrscheinlich die Aufgabe zu komplex um auch als Laie Erfolg haben zu können.
Melde Dich doch wieder wenn Du etwas schriftlich hast und Fragen offen sind...
Hier noch ein Bild vom ersten 80er Schild. 200 Meter davor wird auf 120 begrenzt. Und, wie beschrieben - 200 Meter nach diesem Schild kommt nochmal eine 80 Begrenzung.
Der Blitzer stand in der Nacht des Fotos ca. am 2-3 Betonklotz nach dem Schild. Ich habe das recht genau gesehen.
Warte erstmal ab was kommt, du hast dann noch genügend Zeit Einspruch einzulegen.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich fahre dort jeden Tag vorbei. Es ist das erste 80er Schild, 200 Meter später kommt noch eines und dann wird die Fahrbahn erst enger, da unter der Brücke die 4. Spur nicht befahrbar ist.
Aber OK ich warte mal ab.
Einspruch einlegen ist ohne Rechtsanwalt vermutlich nicht erfolgreich zu lösen oder? Für jeden Mist braucht man in Deutschland einen Rechtsanwalt.