Blattnummer und Gemarkung?

4 Antworten

Falls du bereits einen Katasterplan mit Eigentümerangaben (evtl. für einen Bauantrag) vorliegen hast, sind diese Angaben dort ersichtlich. Gemarkung ist oft identisch mit dem Ortsnamen, muss aber nicht! Blatt Nr wird beim Katasteramt auch als Bestandsblatt Nummer geführt, aber Achtung bei Wohnungseigentum! Dafür lässt du dich am besten beraten, beim Katasteramt oder beim Liegenschaftsamt deiner Gemeinde. 

Dies Angaben stehen im Grundbuch! - Sofern Sie aber die Blatt-Nummer und das zuständige Amtsgericht wissen, könnten diese beiden Angaben unter Nennung des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet, ausreichend sein.

Wenn du die Straßenbezeichnung hast, kannst dich an das Katasteramt wenden, die sagen es dir dann.
Ansonsten hat der Eigentümer diese Angaben

Über das Katasteramt. Ansonsten kannst du auch die Straße angeben, das sollte in der Regel für eine Zuordnung genügen.