Bis wieviel Uhr darf Ich (12) draussen bleiben?

13 Antworten

das ändert sich ständig im sommer und im winter...wen dich die polizei erwischt bekommst du ärger aber es gibt so viele kinder um diese zeit,die draußen rumlaufen da haben die keine übersicht und meist fährt die polizei auch bestimmt nicht um etwa 11 oder 12 uhr durch die straßen und kuckt ganz genau ob irgendwo kinder sich rumtreiben.außerdem gibt es auch verschiedene orte wie großstadt und land da sind die regeln auch etwas anders wen du auf dem land lebst wirst du eher schnell erwischt in der stadt so gut wie gar nicht

Reiswaffel87  09.12.2010, 18:38

...du hättest auch einfach zugeben können, dass du nicht weißt, ob es eine entsprechende Regelung gibt.

Es gibt in Deutschland keine Ausgangssperre. Das heißt, dass man sich so lange in der Öffentlichkeit aufhalten darf, wie man möchte. Bei Minderjährigen bestimmen die Eltern, wie lange sie vor die Tür dürfen.

Das Jugendschutzgesetz (JuschG) regelt lediglich, wie lange man sich in welchem Alter an bestimmten jugendgefährdenden Orten wie Konzerten, Discotheken, Bars, etc. aufhalten darf.

wie bereits mehrfach betont, gibt es kein gesetzt das dir den aufenthalt in der öffentlichkeit alleine expliziet verbietet. Aber div. gesetzte über den aufenthalt an bestimmten orten ( gaststätte diskothek u.s.w. (in die du sowieso alleine erst ab 16 darfst). Nun stellt sich die frage was hast du als zwölf jähriger alleine (ohne erziehungsberechtige oder erziehungsbeauftragte person) mitten in der nacht irgentwo im nirgentwo zu suchen. Hast du nun auch noch dir verbotene sachen dabei (tabak alkohol oder waffen) ist jawohl klar warum du nach hause musst (ich möchte dir das damit keines falls unterstellen). Ist dies allerdings nicht der fall, so würde ich sagen könnte man das zum JuSchG §8 (jugentgefährdente orte) einzuordnen. in dem heißt es:


Hält sich ein Kind oder eine jugendliche
Person an einem Ort auf, an dem ihm
oder ihr eine unmittelbare Gefahr für
das körperliche, geistige oder seelische
Wohl droht, so hat die zuständige Behör
de oder Stelle die zur Abwendung der
Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu
treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind
oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten ...
 

wenn nun die behörde (polizei) deinen aktuellen aufenthalt z.b. stadt in der nacht als gefähtlich einstuft, warum auch immer .... MUSS sie dich nachhause schicken.

ergo, es liegt in der kulanz deiner eltern und der behörden, wie lange du raus darfst. gesetzlich sanktionen fallen dadurch im regelfall nicht an, da es nicht geregelt ist, jedoch können die behörden durch sowas aufmerksamer werden und gg. das jugentamt einschalten, weil es in unserer gesellschaft nicht als "normal" angesehen wird, dass kinder (was du nach dem gesetzt bist) nachts drausen sind. die behörden können z.b. vermuten das deine eltern Probleme mit dir haben und dich nicht unter kontrolle haben u.s.w. (nur ein beispiel) was ich damit sagen will, ist dass es zwar keine genaue gesetztgebung gibt, das aber nicht heißt, dass darauf nicht geachtet wird.

Solange wie deine Eltern es dir erlauben. Vom Gesetz her gibt es da keine Beschränkung, nur in Gaststätten, Bars und Discotheken darfst du dich ohne Begleitung nicht nach 22 Uhr aufhalten. Ab 16 dann bis 0 Uhr.

Franticek  09.12.2010, 18:30

Die einzige richtige Antwort. DH
Es gibt im JuSchG zwar die Regelungen fuer Gaststaetten usw, aber wie lange man einfach draussen bleiben darf, darueber gibt es im Gesetz nichts. Das haengt allein von der Erlaubnis der Eltern ab.

kalinka007  09.12.2010, 18:23

falsch... unter 14 ist das was anderes

Hunftsoll  09.12.2010, 18:28
@kalinka007

Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden.[2] Siehe Wikipedia

nsi86  09.12.2010, 18:28
@kalinka007

Zeig mir das Gesetz dann bitte :)

nsi86  09.12.2010, 18:30
@Hunftsoll

Ganz genau, Hunftsoll, danke.

Dazu gibt es kein Gesetz. Hier gilt, was deine Eltern erlauben. Vom Draussenbleiben steht im Jugendschutzgesetz naemlich kein Wort. Wer das behauptet, sollte auch die richtige Stelle dazu angeben.