Beziehung zwischen Minder- und Volljährigen?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dürft ihr, solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet. Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten).
.
www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

FreeEagle  25.03.2010, 22:10

Das geht schon in die richtige Richtung - ich finde allerdings bei gegenseitigem Einverständnis noch nicht mal eine Tat.

Und schon gar keine "unrechte"...

Leon97531  25.03.2010, 22:22
@FreeEagle

Bei gegenseitigem Einverständnis hat ja irgendjemand anderer diese Tat zur Anzeige gebracht, daher spricht man von Tat ;)
Naja, und so steht es nun mal im StGB $ 182, daran kann ich und du nichts ändern :)

Küssen bzw. Sex mit 15jährigen ist in der Regel straffrei, sofern die 15jährige Person eindeutig in der Lage ist, ihre sexuelle Selbstbestimmung auszuüben, also dazu nicht verführt und keine Anzeige gegen den Erwachsenen erstattet wird.

Die Eltern haben auf Grund ihrer Fürsorgepflicht selbstverständlich jedes Recht der Welt, dem betreffenden Erwachsenen den Umgang mit dem minderjährigen Mädchen zu verbieten, wenn sie diesen Umgang als schädigend für ihre Tochter ansehen. Ebenso ist es ihre Pflicht und ihr Recht, den Mann des sexuellen Kindesmissbrauchs zu bezichtigen, wenn sie gegen die sexuelle Beziehung dieses Mannes mit ihrer minderjährigen Tochter sind. Immerhin hat diese mit 15 Jahren gerade erst den Status des strafunmündigen Kindes abgelegt und ist vermutlich sexuell völlig unerfahren, so dass man annehmen kann, dass sie die Tragweite dieser sexuellen Bindung nicht oder zumindest nicht richtig oder vollständig einschätzen kann. In einem solchen Fall wäre die Beziehung als Kindeswohlgefährdung anzusehen.

FreeEagle  25.03.2010, 22:12

Schöne und richtige Worte. Sind die von dir? (Mir geht es beim Abschreiben um die Quellenangabe)

Kreuza  25.03.2010, 22:17
@FreeEagle

ich habe darüber mal ein Referat halten müssen das ich zu seiner Zeit selbst verfasst habe!

Daraus habe ich einen kleinen Ausschnitt kopiert und hier eingefügt!

Kreuza  25.03.2010, 23:34
@Leon97531

wie du an dem datum siehst wurde der beitrag in deinem Link bereits 2005 verfasst. Mein Referat habe ich 2007 geschrieben und gehalten! Möglich, dass ich auch auf dieser Seite war um Informationen zu sammeln. Das weiß ich leider drei Jahr später nicht mehr!

Leon97531  25.03.2010, 23:49
@Kreuza

Informationen gesammelt ? :)))
.
Dies ist Wort für Wort haargenau der gleiche Text, bis auf das du hier aus den 14 Jahren eine 15 gemacht hast.
Dies ist keine Informationen sammeln, dies ist Copy+Paste.
Also willst du damit eigentlich sagen, dass dein Refarat eine Kopie von jemand anderen ist, wenn du jetzt aus deinem alten Refarat lt. deiner eigener Angabe zitiert hast ?
.
LACH

also, so lang du nich unter 14 bist, is das alles voll un ganz legal :) wärst du unter 14 un würdest mit ihm schlafen, wäre das für ihn glaub ich irgendwie missbrauch von minderjährigen, aber wenns von beiden seiten aus freiwillig is is das auch wieder egal..achso un wenn die elterns erlauben auch

Wenn ihr euch "einig" seid, gibt es überhaupt keine Probleme. Weder du noch dein Freund macht sich strafbar, so lange kein "Zwang" oder ähnliches dabei ist.

.

Etwas anders ist es in deiner Beziehung zu deinen Eltern - die könnten dir durchaus die Beziehung "verbieten", sie haben ja schließlich für das Wohl ihres Kindes zu sorgen (was auch immer man darunter verstehen mag).