Bestellen von Alibaba jemand Erfahrungen gemacht?

6 Antworten

Das kommt auf den Wert (ohne Versandkosten)

Bei der Einfuhr von entgeltlichen Postsendungen verhält es sich grundsätzlich wie folgt:

- Postsendungen bis zu einem W a r e n w e r t von 22,00 Euro sind einfuhrabgabenfrei.

- Für Postsendungen mit einem Warenwert über 22,00 Euro müssen Sie 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer (= dt. MwSt) zahlen.

- Übersteigt der Warenwert 150,00 Euro müssen Sie zusätzlich zu den 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll zahlen.

Es werden vom Warenwert keine "Freibeträge" abgezogen. Bei der Anwendung der o.g. Wertgrenzen kommt es n i c h t darauf an, ob die Waren gewerblich oder zu privaten Zwecken verwendet werden.

Kein Problem.

Aber weise den Lieferanten darauf hin, daß er die Sendung wahrheitsgemäß und korrekt deklariert, also die CN23 mit dem tatsächlichen Wert plus die Rechnung mit dem echten Wert (mit angegebenen Versandkosten) auf der Paketaußenseite.

Manche China-Lieferanten wollen dem Kunden einen Gefallen tun und deklarieren ein viel niedrigeren Wert, als man bezahlt hat. Und das fliegt natürlich auf, wenn der Zoll einen Zahlungsnachweis sehen möchte.


silversurfer33 
Beitragsersteller
 18.04.2017, 15:36

was meinst du mit CN23?

Golumbinsky  18.04.2017, 15:37
@silversurfer33

Das ist die internationale Zollinhaltserklärung.

Das entscheidet der Zoll von Fall zu Fall.
Wenn die Kette einer bestimmten Marke ähnelt, dann machen die sicherlich Probleme. Zudem ist die Menge vielleicht ein Problem weil man da von einem Gewerbe ausgehen kann.

Wozu bestellt man 50 Halsketten wenn man diese nicht weiter verkaufen will?

silversurfer33 
Beitragsersteller
 18.04.2017, 15:32

hab ich doch geschrieben zu welchem Zweck ich diese Bestelle

Kamikaze2001  18.04.2017, 15:34
@silversurfer33

Ja..aber das weiß der Zoll ja nicht. Für den deutet sowas sicherlich erstmal auf eine Verkaufsabsicht hin.

Golumbinsky  18.04.2017, 15:36
@Kamikaze2001

Na und?

Der Zoll ist kein Gewerbeamt. Nachdem man die Einfuhrabgaben ordnungsgemäß entrichtet hat, ist für den Zoll der Fall abgehakt.

ich glaube auch nicht, dass der Zoll da Probleme macht ^^ wenn es keine Fälschungen sind, ist doch alles gut - das einzige, was sein könnte, wäre vielleicht dass der Händler den Warenwert zu niedrig angibt und dem Zoll das komisch vorkommen könnte? Also wegen der Einfuhrusatzsteuer

Nein wieso sollte es beim Zoll bleiben solange es kein Plagiat oder so ist.