Bestandsschutz Aufzug im Mehrfamilienhaus
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Etagen, Baujahr Ende 60er. Im Gebäude gibt es einen Aufzug. Die Wartungsfirma empfiehlt den Einbau einer Zwei-Kreis-Bremse sowie einer Schachtgrubenleiter plus Schachtbeleuchtung. Begründung bei der Bremse: sobald die bestehende Ein-Kreis-Bremse einen Defekt hat, muss diese umgerüstet werden. Um dann Wartezeiten zu vermeiden, sollte diese bereits jetzt erneuert werden. Begründung bei der Schachtleiter und -beleuchtung: bei der nächsten TÜV-Prüfung würde dies als Mangel angesehen und muss dann eingebaut werden.
Wer kann mir sagen, ob die von der Wartungsfirma gemachten Aussagen stimmen? Gibt es dazu neue gesetzliche Regelungen? Bisher zumindest hat der TÜV nicht auf eine Schachtleiter/ Schachtbeleuchtung bestanden. Ich habe den Eindruck, dass die Wartungsfirma uns mit diesen Aussagen nur zu einem Auftrag bringen will. Kennt sich jemand mit den genauen Bestimmungen aus?
1 Antwort
Beide Aussagen sind nicht korrekt. Die Einkreisbremse kann 1:1 ausgetauscht werden oder durch einen Nachfolgetyp ersetzt werden. Ein Umbau auf eine Zweikreisbremse ist nicht zwingend erforderlich, allerdings sicherlich ratsam und zu empfehlen. Wartezeiten hat man bei einem plötzlichen Defekt sicherlich ein paar Tage, aber wenn man auf den Aufzug mal ein wenig verzichten kann sicherlich unproblematisch. Ca. 1-2 Wochen für Lieferung und Montage auf eine Zweikreisbremse. Die Schachtgrubenleiter und Beleuchtung wird aus der Gefährdungsbeurteilung herrühren, es sind Empfehlungen der ZÜS(TÜV/DEKRA). Wenn etwas passiert an der Anlage wird dafür der Betreiber verantwortlich gemacht, nicht die Wartungsfirma. Auch wenn dem Wartungsmonteur etwas passiert. In dem Fall wird auf die Gefährdungsbeurteilung verwiesen wo der Betreiber darauf aufmerksam gemacht wurde diese Dinge zu installieren, hat er das in den vorgeschlagenen Zeiträumen nicht getan, wird er im Schadensfall praktisch automatisch in Regress genommen. ABER grundsätzlich fordert es der TÜV nicht.
Ggf. bei der Wartungsfirma nach einer längeren Vertragslaufzeit für die Wartung fragen, evtl. kommen sie dann bei den Angeboten entgegen.