Besoldung als Polizeimeister mit SaZ4 Status?

5 Antworten

Hallo Tribun96,

nach der Ausbildung bist als Polizeimeister in der Besoldungsstufe A7.

Von der Polizei her bekommst Du ca. 1800 - 2000 Euro netto. Die genaue Summe kann ich Dir aber nicht sagen, da dieses neben der Besoldungstuffe von folgenden Dingen abhängt:

  • Lohnsteuerklasse, sprich verheiratet oder ledig
  • Kinder
  • Schichtzulage
  • Polizeizulage
  • Dienst zu ungünstigen Zeiten, sprich Wochenenden und Nacht
  • und in welchen Bundesland Du Deinen dienst versiehst, denn es gibt von Bundesland zu Bundesland leichte regionale Unterschiede.

Von der Polizei her spielt es keinerlei Rolle ob Du vorher SaZ warst oder nicht. Aber Du musst doch wissen, ob Du noch von der Bundeswehr ein Übergangsgeld bekommst.

Schöne Grüße
TheGrow

Laureen2507  23.01.2014, 18:55

Ich könnte mir vorstellen, dass Sie die Erfahrungsstufe meinten. Mein Mann war einige Jahre bei der Bundeswehr, als sein Posten wegrationalisiert wurde, arbeitete er erst mal in der Wirtschaft. Nach einigen Jahren entschied er in Berlin die Ausbildung bei der Polizei zu absolvieren (als Lebensälterer). Nun ist er auf einem Pol. Abschnitt und erhält ähnliches Gehalt wie seine Kollegen, die schon A9, A9 mit Zulage sind. Mein Mann hingegen ist erst A7... es muss an der Erfahrungsstufe liegen. Ansonsten sind die Voraussetzungen (verheiratet, 1 Kind) gleich, bis auf eben diese Erfahrungsstufe, da liegt mein Mann höher, als seine Kollegen, die gerade mal 1-2 Jahre jünger als er sind.

TheGrow  23.01.2014, 20:33
@Laureen2507

Hallo Laureen2507,

die Erfahrungsstufen habe ich bewusst weggelassen, da ein Dienstanfänger immer in der untersten Stufe, sprich der Stufe 1 anfängt.

Allerdings muss ich zugeben, dass ich in der tat nicht ausschließen kann, dass durch die Zeit als SaZ auch eine Anrechnung im Bezug auf die Erfahrungsstufe erfolgt und somit ein höheres Gehalt möglich wäre.

Insofern war Ihr Einwand durchaus berechtigt.

Viele Dank für den Denkanstoß.

Schöne Grüße
TheGrow

Tribun96 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 20:46

Hallo TheGrow,

danke für die Info.Soweit war mir das auch bekannt….nein bekomme schon lange keine Übergangsgelder mehr….ist schon eine weile her….die dafür Verantwortlichen sagten mir damals bei der Bewerbung das sich das ganz gut mache vorher beim bund gewesen zu sein.Das würde mir angerechnet werden…..ich habe blos noch nicht rausgefunden inwiefern???

TheGrow  21.01.2014, 21:19
@Tribun96

Hallo Tribun96,

die Anrechnung der Bundeswehrzeit bringt Dir im Moment gar nichts.

Weder stehen Deine Chancen besser angenommen zu werden, noch erhältst Du dadurch ein höheres Gehalt.

Aber die Jahre bei der Bundeswehr bringen Dir einen Vorteil im Bezug auf die Pension, denn die Jahre werden dort mit angerechnet und ich denke mal, dass meinten die auch.

Aber mal ein anderer Hinweis im Bezug auf den Vergleich Bundeswehr und Polizei.

Meiner Meinung nach bringt der Dienst bei der Polizei alle Vorteile mit, die die Bundeswehr so hatte, aber die ganzen Nachteile sind weggelassen. Ich persönlich kann den Dienst bei der Polizei nur empfehlen.

Ich kann Dir ja mal paar Infos zum Polizeidienst geben.


Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei

Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage

gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
  • Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne) Besoldungsstufe A10
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne) Besoldungsstufe A11
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne) Besoldungsstufe A12
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne) Besoldungsstufe A13

höherer Dienst

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
  • Polizeioberat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16

In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bundespolizei [Nachteil wie Vorteil ist, das man überall in Deutschland Dienststellen hat]
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:

  • Bundeskriminalamt
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Bremen

Zum Gehalt:

Viele denken immer, das bestimmte Tätigkeiten bei der Polizei ein besonders hohes Gehalt mit sich bringen. Dem ist aber nicht so.

Polizeibeamte werden nicht nach Ihrer Tätigkeit bezahlt, sondern nach ihrer Besoldungsstufe, die sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad richtet und nach den sogenannten Erfahrungspunkten die aus ihrer Beurteilung vom Chef resultieren.

Das bedeutet, dass ein Polizeiobermeister der im Streifenddienst fährt, genau das gleiche verdient, wie ein Polizeiobermeister, der beim SEK/MEK/GSG9 usw. ist. Gibt zwar für bestimmte Sondereinheiten eine Gefahrenzulage von 100 – 150 Euro, aber die geht schon drauf, weil man mehr Geld für Versicherungen ausgibt.

Zu den Tätigkeiten bei der Polizei. Die Polizei bietet natürlich weit mehr, als nur mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.

Du kannst z.B. zur:

  • Bereitschaftspolizei
  • Sondereinheiten wie MEK/SEK/GSG9
  • Hundestaffel
  • Reiterstaffel
  • Fliegerstafel
  • Autobahnpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Wasserwerferzug
  • Kriminalpolizei
  • Ermittlungsdienst
  • Wasserschutzpolizei / Küstenwache
  • Spurensicherung
  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen)
  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.
  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.


Im nächsten Abschnitt führe ich das an, was es zum Thema Ausbildung zu sagen gibt


TheGrow  21.01.2014, 21:20
@TheGrow

Abschnitt Ausbildung


Mindestvoraussetzungen um überhaupt erst einmal in die engere Auswahl zu kommen:

  • Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

  • für den gehobenen Dienst ist Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Pflicht.

  • für den mittleren Dienst langt ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.

  • der Bewerber muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die aber von Bundesland zu Bundesland leicht von einander abweicht.

  • der Bewerber darf nicht Vorbestraft sein

  • der Bewerber darf nicht völlig überschuldet sein. Das bedeutet nicht, wer einen kleinen Kredit hat wird nicht genommen, aber größere Kredite können ein Problem sein.

  • in den meisten Bundesländern muss der Bewerber das Freischwimmerabzeichen haben.

  • der Bewerber muss körperlich gesund sein. Chronische Krankheiten oder starke Sehschwächen sind ein Ausschlusskriterium. Ausnahmen werden keine gemacht.

  • der Bewerber muss körperlich und psychisch absolut fit sein.

  • Tätowierungen im Sichtbereich des Gesichtes, des Halses und der Unterarme führen meist auch zum Ausschluss.

Die Anforderungen weichen von Bundesland zu Bundesland evtl. leicht voneinander ab. Wer sich bewirbt, sollte sich noch einmal kurz vorher auf der Seite der Polizei über die genauen Voraussetzungen informieren.

Wer die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der braucht sich erst gar nicht bewerben. Ausnahmereglungen gibt es nicht.

Wer die Mindestvoraussetzungen jedoch erfüllt kann sich bei der Polizei bewerben.

Ablauf der Bewerbung / des Einstellungstestes

Wenn Du Deine Unterlagen vollständig abgegeben hast, wirst Du in absehbarer Zeit Post bekommen, in dem entweder steht, dass Du irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllst/alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind oder Du bekommst eine Einladung zum EAV (Eignungs.- und AuswahlVverfahren)

In der Regel dauert das EAV, also der Einstellungstest 2-3 Tage.

In der Einladung steht drin, was Du für die Tage mitbringen sollst. In den 2-3 Tagen wirst Du in der Polizeikaserne untergebracht. Meist brauchst Du kein Bettzeug und keine Handtücher mitbringen, sondern nur Hygieneartikel und Duschzeug.

Da Du dort auch Deine Sportlichkeit beweisen musst, steht in der Einladung meist drin, dass Sport und Schwimmsachen mitzubringen sind.

Bekleidungsmäßig würde ich dort mit gepflegten Alltagsachen erscheinen. Anzug, Hemd & Krawatte sind nicht nötig.

Nun interessiert Dich sicherlich, was bei dem Test auf Dich zukommt.

In den drei Tagen wirst Du

  • medizinisch komplett durchgecheckt. Dazu gehört ein Lungenfunktionstest, genauso wie ein Belastungs – EKG. Meist wird auch Deine Lunge geröntgt. Dann heißt es bitte einmal komplett vorm Arzt entkleiden und genaueste Untersuchung auf Narben und Fehlstellungen oder andere Chronische Krankheiten, wie auch nachschau nach Tätowierungen.

  • Ermittlung Deines BMI

  • Drogenscreen

  • Gespräch mit dem Psychologen und Abklärung ob Du psychische Auffälligkeiten hast und ob Du für den Beruf des Polizeibeamten genügend psychologisch belastbar bist.

  • Sporttest mit Ausdauertest (Coopertest, bei dem man innerhalb von 12 Minuten eine bestimmte Strecke schaffen muss), Koordination, Sprint, Kraftübungen

  • Sprachverständnistest

  • Diktat

  • Intelligenztest

Allerdings würde ich mal auf die Seite www.Polizei.de gehen , dort das Bundesland bzw. die Bundesländer die für Dich in Frage kommen auswählen und dort mal steht meist genau, was im Einstellungstest gefordert wird. Hier gibt es doch sehr starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Nach Abschluss des EAV wird einen entweder sofort oder später mitgeteilt ob man bestanden hat und ob man angenommen wurde.


Im nächsten Abschnitt gehe ich auf die Ausbildung / das Studium selbst ein


TheGrow  21.01.2014, 21:20
@TheGrow

Ausbildung / Studium


Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Monaten.

Das Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst dauert 36 Monate (Ausnahme BW, wo das Studium 45 Monate dauert).

Während der gesamten Ausbildung / des gesamten Studium werden ihr kostenlos ähnlich wie bei der Bundeswehr kaserniert untergebracht. Aber nicht nur die Unterkunft ist kostenlos, sondern man bekommt auch noch die Verpflegung (Frühstück/Mittag/Abendbrot) kostenlos gestellt. Eingenommen wird diese in großen Kantinen.

Die Unterbringung ist meist auch recht Adäquat. Man bezieht im Unterkunftsgebäude meist ein Ein.- oder Zweimannzimmer, in seltenen Fällen auch mal zu dritt oder zu viert. Duschen und WC´s befinden sich leider nicht immer auf dem Zimmern, sondern stehen als Gemeinschaftsduschen und Gemeinschaftsklos zur Verfügung.

In der Kaserne befindet sich auch das Lehrsaalgebäude, ein Sportplatz, eine Sporthalle und alles was man sonst für die Ausbildung braucht. Manchmal steht sogar ein Schwimmbad zur Verfügung. Meist kann man auch die Örtlichkeiten nach Dienst nutzen.

Auch an Freizeitmöglichkeiten hapert es nicht. Oft stehen Fitnessräume, Sauna, Lokalähnliche Kantine und andere Sachen zur Verfügung.

Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Zum einen findet in der eben beschriebenen Unterkunft der theoretische Unterricht statt, der sich in die Fächer:

  • Einsatzrecht
  • Einsatzlehre
  • Verkehrsrecht
  • Waffenkunde (mit praktischen Anteilen)
  • Strafrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • politische Bildung
  • Polizeirech
  • politische Bildung
  • Dienstrecht

aber auch Fächer die eher praktisch als theoretisch sind wie:

  • Einsatztraining
  • Selbstverteidigung
  • Waffen- und Schießausbildung
  • Führerschein
  • Sport

Hinzu kommen verschiedene mehrwöchige Praktika in den verschieden Dienststellen.

Am Ende der Ausbildung kann man dann Verwendungswünsche und Standortwünsche äußern.

Eine Garantie das die Wünsche erfüllt werden gibt es nicht. Im Grunde genommen setzt einen der Dienstherr dahin, wo er einen braucht und nicht da wo man hin will.

Einige Wünsche scheiden auch aus, weil einen die entsprechenden Qualifikationen fehlen. Beispiel. Niemand kommt ohne schon vorher ausrechend Erfahrung gesammelt zu haben zum SEK/MEK/GSG9. Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel.

Nach der Ausbildung bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeimeister und dann wird einen auch mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Nach dem Studium bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar und bekommt dann ebenfalls mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Übrigens, ein junger Polizeikommissar macht die gleichen Aufgaben wie ein junger Polizeimeister.

Lediglich im Gehalt macht sich das bemerkbar. Leider kann ich hier keine konkrete Summe an Gehalt nenne, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Auszugsweise möchte ich hier mal Anführen, wie bei der Bundespolizei aussieht.

Ein junger Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7 und Erfahrungsstufe 1) bekommt z.B. 2101,76 und ein Kommissar (Besoldungsgruppe A9 und ebenfalls Erfahrungsstufe 1) bekommt 2412,31 Euro brutto. Bei beiden kommen natürlich noch die Polizeizulage und die Schichtzulage wie auch die Nachtdienststunden hinzu. Was am Ende netto rauskommt, hängt von der Lohnsteuerklasse und den Kindergeld an. Da Polizeibeamte außer der Steuer nichts abgezogen bekommen, sind die Abzüge nicht so gravierend hoch. Sozialabgaben wie Rente, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zahlen Polizeibeamte ja nicht.

Ich glaube jetzt fällt mir im Moment auch nichts mehr ein.

Ich hoffe, das langt Dir erst einmal an Informationen.

Schöne Grüße
TheGrow

Polizisten werden nach Amtsbezeichnung und Erfahrungsstufe bezahlt. Folgende Zuschläge können noch gewährt werden:

  • Familienzuschläge
  • Polizeizulage (127€)
  • Schichtdienstzulage
  • Gefahrenzuschlag beim SEK

Amtsbezeichnungen des mittleren Polizeidienstes (blaue Sterne auf der Uniform):

  • 2 Sterne: Polizei-/Kriminalmeister (A7)
  • 3 Sterne: Polizei-/Kriminalobermeister (A8)
  • 4 Sterne: Polizei-/Kriminalhauptmeister (A9)

Amtsbezeichnungen des gehobenen Polizeidienstes (silberne Sterne auf der Uniform):

  • 1 Stern: Polizei-/Kriminalkommissar (A9)
  • 2 Sterne: Polizei-/Kriminaloberkommissar (A10)
  • 3 Sterne: Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A11)
  • 3/4 Sterne: Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A12)
  • 4/5 Sterne: Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A13)

Amtsbezeichnungen des höhreren Polizeidienstes (goldene Sterne auf der Uniform):

  • 1 Stern: Polizei-/Kriminalrat (A13)
  • 2 Sterne: Polizei-/Kriminaloberrat (A14)
  • 3 Sterne: Polizei-/Kriminaldirektor (A15)
  • 4 Sterne: Leitender Polizei-/Kriminaldirektor (A16)

Höhere Amtsbezeichnungen sind in jedem Land unterschiedlich Die Zahlen in den Klammern hinter den Amtsbezeichnungen sind die Besoldungsgruppen. Du gibst bei Google [dein Bundesland] [Besoldungsgruppe] ein, um zu erfahren, wie viel Geld ein Polizist im jeweiligen Amt verdient.

Es ändert sich gar nix. Du wirst den Vorbereitungsdienst durchlaufen müssen, Du wirst die Laufbahnprüfung bestehen müssen, Du wirst einen möglichen Übernahmeschnitt bestehen müssen und Du wirst die reguläre Probezeit anhand der Abschlussnote ableisten müssen.

Außer Du hättest einen Eingliederungsschein und eine entsprechende Stelle, aber Polizei und Bund haben nun mal nix miteinander zu tun.

Du würdest genauso viel verdienen, als wenn du vorher 4 Jahre Bäckermeister gewesen bist. Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, da Polizei Ländersache ist (und deshalb 16 mal unterschiedlich ist + Bund noch), aber du bekommst höchstens mehr Geld aufgrund deines damit fortgeschrittenen Alters. Jedoch nicht aufgrund deiner Vortätigkeit als Soldat.

Und in der Probezeit sollst du dich in deinem jetzigen Beamtenverhältnis bewehren, da zählt deine Soldatentätigkeit auch gar nichts.

Nein, es bringt Dir von der Besoldung her nichts, vorher bei der Bundeswehr gewesen zu sein. Maximal verdienst Du geringfügig mehr, weil Du älter bist. Die Besoldungsstufe der Bundeswehr bleibt bei der Polizei nicht erhalten, Du fängst wieder "unten" an.