Benötigt man für ein motorisiertes Zweirad eine Parkscheibe?
Ein kostenloser, zeitlich befristeter Parkstreifen wird von einem Mofa/Moped/Motorrad belegt. - Ist der Führer des Fahrzeugs (wie ein Autofahrer) verpflichtet, eine Parkscheibe am Fahrzeug anzubringen?
Für hilfreiche Antwort dankend, zog vom Leder, lg Fleder. - :o
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5 Antworten
Einschlägig ist hier § 13 StVO. Dieser Paragraf behandelt das Parken von Fahrzeugen. Im Absatz 2 wird die Parkscheibe angesprochen. Das heißt im Umkehrschluß, dass alle Fahrzeuge, die in dem Bereich mit geforderter Parkscheibe parken, eine solche auch haben müssen. Rein theoretisch muss also auch ein Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug), wenn er dort parken würde, eine Parkscheibe benutzen. So wird es gesetzlich vorgegeben, kommt aber im tatsächlichen Leben kaum vor. Wer parkt schon sein Fahrrad in einem Bereich, in dem eine Parkscheibe vorgeschrieben ist.?
Deine Antwort verweist auf den einschlägigen Gesetzestext, deshalb hast du die Kunst meiner Gerechtigkeit arg strapaziert, lg Fleder. :-)
Ich bekam mal die Auskunft von einer Politesse, dass das nicht funktioniert, da man sie klauen kann. Das es Pflicht ist, habe ich nirgendwo gefunden.
Auch deine Antwort ist als Lebenserfahrung wertvoll, lg Fleder. - ;)
Ich habe mit dem Motorrad nie einen ganzen PKW-Parkplatz in Anspruch genommen, sondern immer aud dem Bürgersteig geparkt. Nie Ärger gehabt.
Deine Antwort ist wertvoll, denn sie entspringt deiner allgemeinen Lebenserfahrung, lg Fleder. - ;)
ein Motorad mit großem Nummernschild darf auf einem Parkplatz für Auros stehen benötigt aber dann natürlich auch eine Parkscheibe, Mofas dürfen dort nicht abegstellt werden, die kann man quer zum Fahrbahnrand stellen.
Der Paragraph 13 unterscheidet nicht zwischen 2 und 4-Rädern
Ich hab mir schon den Kopf zerbrochen, wo ich das schon mal gelesen habe, "Mofas quer zur Fahrtrichtung zu stellen" - Die Antwort dazu bist du leider schuldig geblieben, lg Fleder. -;)
Würde mich auch interessieren. Man will ja dazulernen.
Sofern ein Parkplatz nicht ausdrücklich (durch Verkehrszeichen) nur bestimmten Fahrzeugarten vorbehalten ist, darf dort JEDES Fahrzeug parken - sogar Fahrräder.
Ist die Benutzung der Parkscheibe vorgeschrieben, dann muss sie auch benutzt werden - auch an Fahrrädern. Der Fahrzeugführer ist selbst dafür verantwortlich, die Parkscheibe gegen Diebstahl zu sichern. Kann oder will er das nicht, muss er woanders parken.
Sorry, wenn ich jetzt doppelt poste; aber der Kommentar von vorhin ist einfach nicht da, - :o
Deshalb noch mal mein Lob für deine treffende Antwort, an der nur ein Detail zur hilfreichsten Antwort gefehlt hat, lg Fleder. - ;)
In welchem Gesetz steht das bzw. woraus leitest du das ab?