Beleuchteter Motorradhelm erlaubt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das einzige was hier passt, ist dein Reim - "Bändern verändern" ;-)

Alles andere schlage dir aus dem Kopf, denn wenn vielleicht nicht verboten, so ist es mindestens "fraglich" und du fällst damit bei jeder Polizeikontrolle auf und bist der erste der "drankommt".

Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass jede Beleuchtung im Straßenverkehr neben allen weiteren Vorgaben auch "fest am Fahrzeug montiert" sein muss.

Spätestens dadurch wäre es verboten ...

Viele Grüße

Michael

Die Klebeschicht kann zur Versprödung des Helm führen, der wird dann nutzlos oder sogar gefährlich!

Es gibt jetzt auch von der Firma shark einen teilweise beleuchtenen Helm . Der ist bestimmt erlaubt. Selber Rum manipulieren solltest du aber nicht. Schau dir den Helm Mal an. Auch in der Dunkelheit

19Michael69  26.04.2018, 10:54
Es ist rechtlich noch ungeklärt, ob die Helmbeleuchtung im Straßenverkehr eingeschaltet werden darf; Nutzung der Beleuchtungsfunktion daher auf eigenes Risiko!

So der Original-Text von Polo zum SKWAL 2 ;-)

Gruß Michael

Das ist nicht erlaubt. Jede Beleuchtung und sei es am Helm benötigt eine Abnahme eines Gutachters.

19Michael69  26.04.2018, 11:08

Wer soll denn "nachträglich" einen "selbst modifizierten" Motorradhelm abnehmen oder begutachten?

Das wird nix ...

Gruß Michael

Nein... Das wird dann als "irreführend" abgetan und kostet Geld.

Ist wie mit Unterbodenbeleuchtung am Auto.

2012jane  25.04.2018, 21:52

Jain. Die Beleuchtung am Fahrzeug ist gesetzlich festgelegt. Zur Beleuchtung am Fahrer hingegen gibt es keine Regelung.

So gibt es schon Helme mit Beleuchtung (von Shark zB) - diese haben jedoch eine Straßenzulassung, womit man auf der sicheren Seite ist. Mit Beleuchtung Marke Eigenbau ist das jedoch so eine Sache. Es ist nicht verboten, aber eine schlecht gelaunte Rennleitung kann natürlich die Weiterfahrt mit Licht am Helm untersagen.

19Michael69  26.04.2018, 11:00
@2012jane
Es ist rechtlich noch ungeklärt, ob die Helmbeleuchtung im Straßenverkehr eingeschaltet werden darf; Nutzung der Beleuchtungsfunktion daher auf eigenes Risiko!

So der Original-Text von Polo zum SKWAL 2 ;-)

Gruß Michael