Bekommt man von einem falschen Kennzeichenwinkel eine Anzeige?
Hi Leute,
ich wurde letztens von der Polizei aufgehalten. Ich war mit dem Motorrad unterwegs und wollte in die Arbeit fahren, dann wurde ich rausgezogen.
Die Polizei hat meinen Führerschein überprüft etc. War natürlich alles in Ordnung. Danach bemängelte er sofort mein Kennzeichen. Er sagte es ist in einem falschen Winkel montiert. Dann haben Sie mit einem Meterstab Bilder gemacht. Der Polizist hat danach einen Winkel im Auto gesucht, jedoch keinen gefunden. Dann haben Sie mit einem SCHLAGSTOCK mein Kennzeichen ausgemessen ?????
Er hat mit dem Meterstab und dem Schlagstock Bilder von meinem Kennzeichen gemacht....
Ich sollte es sofort runterbiegen. Danach sagte er das gibt eine Anzeige und ich bekomme eine Vorladung ?????
Stimmt das ? Hat jemand schon mal Erfahrung damit gemacht ?
Danke im Voraus!
Kenne mich in diesem Thema nicht gut aus...
4 Antworten
Hallo,
da brauch nicht gemessen werden.
Das Kennzeichen muss aus einer bestimmten Entfernung deutlich lesbar sein.
Wenn nicht, richten oder Mängelbericht und Anzeige.
Lies hier: http://www.kennzeichen-guide.de/schilder/Masse_Info.htm
Gruß
Wenn der Winkel nicht stimmt ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Es kann also ein Bußgeld verhängt werden, eine "Vorladung" bekommst Du dafür nicht. Im dümmsten Fall musst Du dein Motorrad wiedervorstellen um bei der Polizei zu zeigen, dass das Kennzeichen jetzt richtig angebracht wurde.
Meiner Meinung nach, hat das "Vermessen" des Winkels mittels Meterstab und Schlagstock keinen Beweiswert. Da in unserem Rechtsstaat alles akribisch geregelt ist, hätte die Messung mit einem Winkel mit Gradeintelung erfolgen und dokumentiert werden müssen. so gesehen, könnte dich die Polizei auch aufhalten und behaupten, du seist zu schnell gefahren. Sie haben zwar kein Messgerät, aber ihre Erfahrung und Schätzung reichen als Beweis aus.
Richtig wäre es gewesen, wenn sie dir eine Mängelkarte überreicht hätten,mit der du zum TÜV musst und die korrekte Anbringung des Kennzeichens - u.U. nach Zurechtbiegen - bestätigen lässt. Solange das Kennzeichen im angeblich falschen Winkel noch lesbar war, handelt es sich auch nicht um ein Kennzeichenmißbrauch. Ruf doch einfach mal beim ADAC an, die wissen bei solchen Vorfällen Bescheid und können dir genauere Auskünfte erteilen.
Tja, Hochbiegen damit man nicht so gut geblitzt werden kann. Das mögen sie nicht...
Aber Du musst vor jede Fahrt Sorge tragen, das alles ok ist.
Dann hätte ich es ja mit Absicht ganz nach oben biegen müssen, was nicht der Fall ist.....