Bekommen Schauspieler Arbeitslosengeld, wenn sie keinen Film drehen?
Ich mein, sie haben ja keinen Job in dieser Zeit.
10 Antworten
Jein. Im Prinzip ja: Schauspieler sind angestellt, arbeiten auf Lohnsteuerkarte und zahlen in die Sozialversicherungen ein, also auch in die Arbeitslosenversicherung.
Tatsächlich aber erwerben Schauspieler in den meisten Fällen nur am Theater einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie über einen längeren Zeitraum durchgehend beschäftigt sind. Bei Film und Fernsehen dagegen arbeiten sie ja meistens nur wenige Tage (falls sie nicht eine durchgehende Rolle in einer Serie haben). Sie zahlen daher zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein (und zwar oft hohe Beiträge, weil bei Film und TV im Vergleich viel Geld für einen einzelnen Arbeitstag bezahlt wird), bekommen aber nie etwas raus, weil sie die Anwartschaftszeit von 12 Monaten Arbeit innerhalb von zwei Jahren nicht erfüllen.
Die Situation hat sich zwar durch unsere Berufsorganisation BFFS gebessert: Schauspieler brauchen für die Anwartschaft nur noch 6 Monate in zwei Jahren. Allerdings müssen diese 6 Monate "überwiegend aus Beschäftigungen resultieren, die auf nicht länger als sechs Wochen begrenzt sind" - man kann also nicht z.B. 4 Monate Theater durch achtmal eine Woche Fernsehen zu den heissersehnten 6 Monaten ergänzen.
Also die Antwort auf Deine Frage nochmal in Kurzform:
Theoretisch ja, praktisch in den meisten Fällen nein.
Schauspieler sind in der Regel NIE selbstständig, da sie qua Gesetzgeber immer weisungsgebunden arbeiten und somit abhängig beschäftigt, also angestellt werden müssen. Beim Film/TV lassen sich einzelne Drehtage auf mehrere Steuer-, bzw. Versicherungstage "strecken" um schneller mehr "Versicherungstage" zusammen zu bekommen. Dazu gibt es eine Aufstellung die beim BFFS anforderbar/einsehbar ist. Das wurde mit Gesetzgebung und Produzentenallianz vom BFFS verhandelt und festgelegt. Haben Schauspieler grundsätzlich, zB. durch vorheriges Theaterengegement einen Anspruch auf ALG1 erreicht, erlischt dieser nicht durch einzelne Drehtage. Man muss sich lediglich bei seiner Agentur für Arbeit für die jeweiligen Drehtage (plus vereinbarte Versicherstage) abmelden, da man in dieser Zeit über die Produktionsfirma angestellt wird. Beim Theater ist das oft schwieriger. Spielt man als Gast einzelne Vorstellung am Theater wird man an den meisten Theater "sozial"-durchversichert für den ganzen Monat. Das sieht die Agentur für Arbeit gerne als Angestelltenverhältniss für den ganzen Monat und streicht die Leistung. Das muss aber nicht sein. Es gibt einsclägige Gerichtsurteile, die diesen Sachverhlt logisch entschieden habe. Da Theater fast immer Monatsweise abrechnen könne sie keine agesmeldung durchführen. Aber ein entsprechender Passus im Vertrag reicht aus um Arbeitsämter auf dir rechte Sur zu bringen. Beinhalten muss der Vertrag mit dem Theater, den Hinweis auf die Monatsweise Meldung und die dadurch nicht mögliche Tageweise Beschäftigung selbst für Leute die nur einen Tag im Monat dort arbeiten. Das Theater muss sich da auf eine entscheidung berufen, die vor einigen Jahren vom Bundessozialgericht gefällt wurde speziell für solche Fälle...
Sie können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und haben dann ggf. einen Anspruch auf Alg1.
Einen Anspruch auf Alg2 haben sie unabhängig von einer Beschäftigung ggf. dann, wenn sie zuwenig Einkommen haben.
Man kann, aber nur als Existenzgründer unter bestimmten Voraussetzungen. Insofern war meine Antwort voreilig, da das für Schauspieler nur selten der Fall sein dürfte.
Auch da gibt es keine freiwilligen Zahlungen, es gibt nur ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" lt. §28a SGB 3.
Ja, das kommt für Schauspieler nur in sehr seltenen Fällen in Frage: Man müsste einen Anspruch auf Alg haben (§28a Abs. 2) und sich dann, statt Alg zu beantragen und nach einem neuen Job zu suchen, selbständig machen (§28a Abs. 1, Punkt 2).
bei selbstständigen gibt es einen personenkreis die durchaus in der sozialversicherung versicherungspflichtig sind. dazu gehören die schauspieler aber m E nicht. wenn jedoch ein gewisses einkommen unterschritten wird sind auch andere personenkreise vers.pflichtig. und wer vers.pflichtig ist und die antwartschaft erfüllt bekommt alg. ansonsten wie schon geantwortet hartz IV
Schauspieler können sich über eine Agentur vermitteln lassen, und wären dann quasi Angestellte der Agentur und pflichtversichert. Wenn sie selbständig sind, können sie sich über die Künstlersozialversicherung ebenfalls versicherungspflichtig machen. Dann haben sie auch Anspruch auf AlG (Haben übrigens sehr viele, diesen Anspruch)
Ansonsten ist nur Hartz IV als Auffangbecken übrig. Auch darauf müssen viele Schauspieler zurück greifen.
Nein, man kann nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das ist eine Pflichtversicherung.