Bekomme ich Kindergeld nach einer Studienabsage, obwohl ich nciht in die Warteliste eingetragen bin?
Ich habe mich für Medizin beworben um eine Absage zu bekommen, zwecks Kindergeld. Die Absage habe ich jetzt, jedoch habe ich mich nicht für die Warteliste eingetragen. Bekomme ich trotzdem das Kindergeld wenn ich den Bescheid beim Finanzamt abgebe, oder machen die dann Stress weil ich mich nicht auf die Warteliste eingetragen habe, mir also nicht die "Mühe" gemacht habe um wirklich einen Studienplatz zu bekommen?
Danke!
3 Antworten
Nein, erstens ist das Betrug und zweitens wollen sie Nachweise. Du musst dich in eine Warteliste eintragen lassen oder dich beim Arbeistamt arbeitssuchend melden.
Nur mit Nachweise wird das Kindergeld weiter gezahlt und das ist auch gut so.
Allerdings hat das Finanzamt mit dem Ganzen nichts zu tun.
Ich arbeite momentan bei der Post und am ende des Jahres will ich 1 Jahr ins Ausland. Ich habe bei meiner Studienbewerbung für Medizin (da habe ich kein Stich) vergessen anzukreuzen das ich auf eine Warteliste will. Jetzt habe ich eine Absage, jedoch ist darauf vermerkt das ich mich nciht für die Warteliste eingetrragen habe, dass bedeutet jetzt bekomme ich kein Kindergeld?
Du musst in Ausbildung sein. Wenn Du nur jobst oder zu Haus sitzt, bekommst Du kein Kindergeld mehr. Nur wenn Du studierst, eine Schule besuchst oder eine Ausbildungsstelle hast. Und zuständig ist die Kindergeldkasse, das Finanzamt nur bei der Einkommenssteuererklärung Deiner Eltern, die wollen dann auch einen Nachweis.
Keine Ahnung was eine Warteliste sein soll, entweder Zusage oder Absage, aber naja.
Kindergeld bekommt man während einer Ausbildung beziehungsweise bei einer Übergangszeit zu einer Ausbildung von bis zu 4 Monaten.
Sorry, aber wer das Geld für Ausland etc hat, und du gibst ja sogar an zu arbeiten, der sollte den Staat vielleicht nicht besch*****.
Und viel Glück beim Finanzamt, ich würde sowas bei der Familien-/Kindergeldkasse einreichen bzw mich dort erkundigen...