Beim Fahrrad fahren Gesicht verdecken?

9 Antworten

§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.

Der § 23 StVO gilt nur für Kraftfahrzeuge. Fahrräder fallen nicht unter den §. Du hast also nichts zu befürchten.

Ansonsten besteht in D nur bei Versammlungen ein Vermummungsverbot, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot#Deutschland

Woher ich das weiß:Recherche
Artus01  21.07.2019, 19:03

Da ist Von Kraftfahrzeugen die Rede, ein Fahhrad ist kein Kraftfahrzeug!

Nomex64  21.07.2019, 19:27
@Artus01

Zitat: "Der § 23 StVO gilt nur für Kraftfahrzeuge. Fahrräder fallen nicht unter den §."

Habe ich was Anderes behauptet?

ja, klar. Man darf auch Motorrad mit Integralhelm und Sturmhaube fahren.

Nur auf der Demo muss man's abnehmen.

Der Fahrtwind? Bist du mit 50 und mehr Sachen unterwegs, oder wohnst du in Sibirien?

Bin selber um die Zeit unterwegs, und aktuell ist noch überhaupt nichts im Gesicht kühl.

Wie dem auch sei ... Vermummungsverbot herrscht nur auf öffentlichen Veranstaltungen, bzw. Demos.

In D gibt es außerhalb von Demonstrationen kein Vermummungsverbot.

Dachtichsmir  21.07.2019, 18:15

Falsch! Die Frage ist nämlich gar nicht so unberechtigt. Das Vermummungsverbot im Straßenverkehr gilt allerdings nur für Kraftfahrer, wobei ein Helm für Zweiradfahrer nicht als Vermummung gilt, § 23 IV StVO.

Ja klar, was sollte dagegen sprechen ?