Bei welchen Gründen wird man bei der Bundeswehr gekündigt bzw. wie läuft das ab? Bekommt man da auch mahnungen? oder kann man sofort fristlos gekündigt werden?
2 Antworten
Das Dienstverhältnis wird regelmäßig beendet bei schweren Straftaten, in oder außer Dienst, das ist wurscht. Bei Straftaten außer Dienst kommt immer noch die schwerwiegende Annahme dazu, dass das Ansehen der BW in der Öffentlichkeit geschädigt wurde. Bei Straftaten kommt es während der Probezeit zum Beendigen derselben.
Ausschlaggebend ist immer ein rechtskräftiges Urteil letztinstanzlich, oder wenn von dem Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht wird.
Abmahnungen wie im Zivilen gibt es bei Soldaten nicht. Das Wehrstrafgericht* entscheidet über die Maßnahmen (Beenden eines Dienstverhältnisses, Degradierung, Beförderungssperren, Kürzung des Solds usw.). Das Beenden eines Dienstverhältnisses kann je nach Vorfall mit sofortiger, oder mit späterer Wirkung erfolgen.
*) Ich habe gegen eine drohende Maßnahme (Schuldspruch wegen eines Verkehrsunfalls im Ausland) einen Prozess geführt, der insgesamt 8 Jahre dauerte, sogar in meine Pensionszeit hineinreichte, von mir bis zum Wehrsenat des Bundesverfassungsgerichts getragen wurde, und ich schließendlich vollumfänglich Recht bekam. So kann sich eine endgültige Entscheidung ein paar Jahre hinziehen.
Da gibt es bei Fehlverhalten eine ganze Reihe von Maßnahmen. Das fängt mit einer einfachen Belehrung ("Anschiss") an, geht über diverse formelle erzieherische Maßnahmen und verschieden starke Disziplinarmaßnahmen, die von einer schriftlichen Verwarnung (Abmahnung) bis zum Disziplinararrest (maximal 3 Wochen) reichen. Alle diese Maßnahmen führen in der Regel noch nicht zu einer Entlassung.
Kritisch wird es erst, wenn Straftaten oder Wehrstraftaten begangen werden und die oben genannten Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Dann ist allerdings auch häufig eine fristlosse Entlassung fällig. Die nach meiner Einschätzung häufgsten Gründe liegen hier bei unerlaubtem Fernbleiben von der Truppe (Dessertieren), Drogenmissbrauch, Waffenmissbrauch oder irgendwelchen zivilen Straftaten.
Der Disziplinararrest dauert zwischen 3 und 21 Tagen, wobei der Einlieferungstag und der Entlassungstag jeweils voll angerechnet werden.
Ob der Fall an den Staatsanwalt abgegeben werden muss, hängt letztlich vom Tatbestand ab. Hatte selber mal an zwei Soldaten 21 Tage verhängt, wobei die mir dann sogar letztlich dankbar dafür waren, dass ich das ganze mit dem Einverständnis des Rechtsberaters des Flottenchefs so hindrehen konnte, dass es nicht an den Staatsanwalt abgegeben werden musste.
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Meines Wissens ist die max. Zeit eines von einem Vorgesetzten mit Disziplinargewalt verhängbaren Arrest 14 Tage. Darüber hinaus muss der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.