Bei leiharbeit die ersten 15 Tage unbezahlt arbeiten?

7 Antworten

Bei einer Zeitarbeitsfirma wird oft zum 15. eines Monats der Lohn für den Vormonat gezahlt.

Auch bei Zeitarbeitsfirmen muss die komplette Arbeitszeit bezahlt werden, niemand muss 15 Tage umsonst arbeiten. Das wäre auch gesetzlich nicht zulässig.

Die ZAF bekommt ja vom Entleihbetrieb Geld für den Einsatz des Zeitarbeiters. Entsprechend muss sie auch vertragsgemäß bezahlen.

Nein, Du bekommst natürlich für die gesamte geleistete Arbeit Deinen Lohn.

Da hast etwas falsch verstanden.

Nein, du arbeitest nicht umsonst. In der Zeitarbeit gibt es Tarife, diese Besagen, dass der Lohn spätestens am 15. Bankarbeitstag gezahlt werden muss! Dann wird es rückwirkend gezahlt.

Bedenke bitte, der Bankarbeitstag ist nicht mit dem 15 des Monats gleichzusetzen.

Natürlich stimmt das nicht.

Aber es ist durchaus üblich erst am Monatsende, also im Nachhinein, bezahlt zu werden.

Sina28384 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 08:21

Ja das ist schon klar😁 danke.

Umsonst denke ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitgeber die Zwei Wochen Gehalt behält und sie Dir erst nach dem Arbeitsverhältnis auszahlt.