Als Leiharbeiter unerlaubt weitere Leute werben?
Hallo, meine Freundin hat über eine Personalvermittlung einen Job gefunden. Ist noch nicht lange da, wird aber wahrscheinlich später übernommen.
Jetzt hat die Firma sie direkt gefragt, ob sie nicht noch Bekannte hat, die auch da arbeiten könnten, und ihr eine kleine Belohnung versprochen.
Nun ist sie unsicher, ob sie das überhaupt machen darf? Immerhin steckt sie ja noch in einem Vertrag von der Personalvermittlung, die natürlich ihr Geld damit verdient, selbst Leute an Firmen zu vermitteln... Kann es da Konsequenzen geben?
Mfg
3 Antworten
Wenn sie Mitarbeiter direkt an die Entleiherfirma vermittelt, kann sie tatsächlich gegen ihren eigenen Vertrag verstoßen. Das müsste aber aus IHREM Vertrag hervor gehen. Ansonsten gibt sie ja Dritten eigentlich nur den Tipp, sich zu bewerben. Auf die tatsächliche Einstellung hat sie ja gar keinen Einfluss.
Natürlich können die Bewerber sich dann auf sie berufen.
Mehrere meiner Ex-Arbeitgeber sind genauso verfahren. Teilweise gab's da einen richtigen Batzen Geld, wenn man einen neuen Kollegen empfohlen und der die Probezeit überstanden hat.
Da muss sie in ihren Vertrag gucken. Aber natürlich kann ihr niemand verbieten, von ihrem tollen Einsatzort zu berichten und dass dort Leute gesucht werden.