Bei Ebay Kleinanzeigen einen Deal abbgebrochen?

4 Antworten

Ebay Kleinanzeigen ist ein Haustürgeschäft. Das ist wie ein Flohmarkt. Da gibt es keine Verträge. Das ist was anderes beim normalen Ebay. Wenn du da etwas verkauft hast, musst du es auch hergeben, da du dann einen rechtsgültigen Vertrag hast.

Dieser "Jemand" hat dir sicher noch kein Geld gegeben, somit auch nicht gekauft. Er hat also keinerlei Recht auf deine Ware. 

Teile dem Herrn mit, dass du minderjährig bist, und deine Mutter dir den Verkauf verboten hat. Das hat zu genügen.

Du hast hoffentlich noch keine Adresse angegeben? Wenn nicht, blockiere einfach den Schriftverkehr, dann kann er dich nicht mehr anschreiben. Und lösche am besten deine Anzeige.

Solltest du die Adresse schon bekannt gegeben haben, schreib ihm, sollte er kommen, wirst du dir gegebenenfalls die Polizei zur Hilfe holen. 

privatfoerster  07.11.2016, 21:38

Ein Vertrag (Verpflichtungsgeschäft) ist hier zustande gekommen, denn es gab 2 übereinstimmende Willenserklärungen (§145ff. BGB).

Bei Minderjährigen muss der Vertrag aber bereits erfüllt sein und das Verfügungsgeschäft muss stattgefunden haben asonsten können es die Eltern immer noch verbieten.

Ausnahme bei Minderjährigen:
Der Vertrag wird nicht bereits mit seinem Abschluss, sondern erst dann wirksam, wenn der Minderjährige ihn erfüllt. §110 Rn. 1 Palandt

Davon abgesehen muss der Wert unter dem Taschengeldparagrafen liegen.

alarm67  07.11.2016, 21:08

Na ja, einen Vertrag (meist mündlich) schließt man ja trotzdem, egal ob beim Flohmarkt oder an der Haustür! 😎😉

polarbaer64  07.11.2016, 21:20
@alarm67

Der war ja noch gar nicht an der Haustür. Wo soll hier also ein Vertrag entstanden sein?

privatfoerster  07.11.2016, 21:48
@alarm67

Genau auch per Telefon, email etc.


Und aus diesem Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft §145ff. BGB) ist man dann zu folgendem verpflichtet (wenn man min. 18 Jahre alt ist oder wenn es die Eltern Minderjährigen nicht verbieten):

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


Schicke Deine Mutter zur Tür! 😎

Bei EbayKleinanzeigen besteht das Geschäftsmodel daraus, dass man zum Verkäufer hinfährt, sich das Zeug anschaut und erst dann eine Entscheidung trifft!

Minderjährige dürfen eh noch keine Verträge schließen bzw wenn, dann nur ganz stark eingeschränkt!

Die Eltern müssen zustimmen, sonst ist ein Vertrag, der mit minderjährigen geschlossen wird, schwebend unwirksam!

Dieser kann dann rückabgewickelt werden bzw. kommt gar nicht erst zu stande, wenn die Eltern nicht zustimmen!!!

imehl47  07.11.2016, 21:08

Herrlich dieses, Juristendeutsch: "schwebend unwirksam".

Ich würde so gern mal schwebend wirksam werden......

alarm67  07.11.2016, 21:10
@imehl47

a) bin ich Gott sei Dank kein Jurist

b) habe ich das nicht erfunden

Und c) gebe ich Dir RECHT! 😎

xLeacnmx 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 21:11

Er versucht mich ständig einzuschüchtern

alarm67  07.11.2016, 21:14
@xLeacnmx

Blockieren und ignorieren!

Wenn Du ihm mitgeteilt hast, dass Deine Mutter dem Verkauf nicht zustimmt, hast Du alles richtig gemacht!

Dann kann er Dir REIN GAR NICHTS!

privatfoerster  07.11.2016, 21:27
@alarm67

Ich nehme mal an, dass er über 7 Jahre alt ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Man kann natürlich trotzdem sagen, dass es die Mami verboten hat.

Wenn es teurer war, dann darf es die Mami ohnehin verbieten.

Fraglich ist ob das auch für den Verkauf gilt:
Verbieten Eltern die Einkäufe bestimmter Waren jedoch ausdrücklich,
dürfen Minderjährige diese nicht erwerben, auch wenn sie dafür ihr
eigenes Geld verwenden.

privatfoerster  07.11.2016, 21:32
@privatfoerster

Der Vertrag wird nicht bereits mit seinem Abschluss, sondern erst dann wirksam, wenn der Minderjährige ihn erfüllt. §110 Rn. 1 Palandt

Die Erfüllung wäre dann mit dem Verfügungsgeschäft eingetreten.

Demnach ist es ohnehin vollkommen egal, wenn er noch keine 18 Jahre alt ist.

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Habt ihr mündlich jeweils eure Willenserklärungen abgegeben kann das schon sein. Telefonisch wäre es mir der Beweislast sicher schwieriger als per Mail gemachte Zusagen.

Vorweg aber die Frage: Wie alt bist du? Wenn deine Mutter es dir nicht erlaubt... Und um was für eine Ware handelt es sich?

Lies auch folgendes:

https://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html

xLeacnmx 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 20:59

ich bin 16

Nein, bei Abholung gilt, sofern ihr keinen anderen Kaufvertrag habt, Ware gegen Geld, erst damit kommt der Vertrag zustande.

Beim nächsten Mal solltest du deine Mutter vorher fragen.

privatfoerster  07.11.2016, 21:18

Willenserklärung
Jeder Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Willenserklärungen, die zu einem Vertragsschluss führen, heißen Angebot und Annahme (§145ff. BGB).

http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/zustandekommen.htm

privatfoerster  07.11.2016, 21:35
@privatfoerster

Es sei denn es war speziell für einen Minderjährigen so gemeint aber das weiss man ja nicht:
Der Vertrag wird nicht bereits mit seinem Abschluss, sondern erst dann wirksam, wenn der Minderjährige ihn erfüllt. §110 Rn. 1 Palandt

Die Erfüllung wäre dann mit dem Verfügungsgeschäft eingetreten.

Demnach ist es ohnehin vollkommen egal, wenn er noch keine 18 Jahre alt ist.