Beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung nicht erlaubt?
Hallo,
ein Gymnasium verlangt von mir eine beglaubigte Kopie meiner Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel) zuzuschicken, da bin ich dann mal zum Rathaus geflitzt und nachgefragt, und die meinten dann das sie keine Kopie davon machen dürfen.
5 Antworten
Eine Beglaubigung ist keine einfache Kopie.
Die Beglaubigung erfolgt durch einen Notar oder eine amtlich dafür zugelassene Behörde. Das Rathaus dürfte da die falsche Anlaufstelle sein.
Und amtlich dafür zugelassen sind unter anderem die Melde-/ und Ordnungsbehörden unseres Landes :-)
Das mit der Kopie könnte ggf. sein, aber früher zumindest Gemeindeverwaltungen, event. gegen eine Gebühr, solche Kopien noch beglaubigen.
Dann wird das wohl so sein.
Klar dürfen die das. Das Bürgeramt ist u.A. dafür da sowas zu tun. Ansonsten dürfen das nur Notare und bestimmte Landfes/Bundesdienststellen. Die Kirche unmd andere ähnliche dürfen es defionitiv seoit vielen Jahren nicht mehr
Aber wenn du es dir einfach machen willst, geh zu der schule mach dort vor der sekretärin deine Kopie und gut ists
und hab*
Also, es darf allgemein überhaupt keine Kopie davon gemacht werden, meinte sie
Wohne übrigens in Niedersachsen..
Gerade für Niedersachsen weiss ich es ganz genau da wir sowas täglich machen (arbeite dort bei der größten Stadtverwaltung Niedersachsens)
Ein Notar würde oder wird auch nur eine Kopie des Originales erstellen und die Richtigkeit derselben beglaubigen. Das ist mein Wissensstand.