Mein befristeter Arbeitsvertrag ist am 28.9.15 ausgelaufen, ich habe weiter gearbeitet. Ist es nun ein unbefristeter Vertrag?
Hallo
mein, befristeter, Arbeitsvertrag ist am 28.9.15 ausgelaufen. Dies bemerkte ich am 29.9. Dachte, würde bis Ende Oktober gehen...hieß immer "erstmal 6 Monate" Eine Freundin meinte, mein Chef ist "stillschweigend in einen unbefristeten Vertrag" über/eingegangen. Jetzt war ich am Montag im Büro was abgeben, da meinte er: wir müssten ja den Vertrag verlängern...schrieb was und trug den 28.1.16 ein. Ich sagte das o.g. und er meinte: ne, das wüsste er aber... Habe nichts unterschrieben, die Schreiben hab ich mitgenommen, mit dem Hinweis, es prüfen zu lassen.
Was mache bzw sage ich denn jetzt? Ist es richtig, das ich jetzt "stillschweigend in einen unbefristeten Vertrag" gerutscht bin?? Bin in der Gebäudereinigung tätig und habe Schlüsselobjekte...die Schlüssel hat er nicht zurück gefordert...
Wer kann mir da weiter helfen?
lg
5 Antworten
Also ganz einfach. Wer trotz ablaufen eines befristeten Arbeitsvertrages auf dem Dienstplan eingeteilt ist ( zeitlich nach dem Ende des Ablaufdatums) und an diesem Tag erscheint, der hat ab sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Herzlichen Glückwunsch sie sind jetzt unbefristet.
Tja, auf Hochdeutsch: Dein Chef will Dich vera*. Oder alles,w as ich bisher in jeder Firma von deutschem Arbeitsrecht hörte, war falsch.
Na klar.
Netter Versuch, Herr Chef, aber:
https://www.dr-hildebrandt.de/befristung/befristeter-arbeitsvertrag_28.htm
Welche Rechte haben Sie, falls Ihr Arbeitverhältnis über das Befristungsende hinaus stillschweigend fortgesetzt wird?Wird das wirksam befristete Arbeitsverhältnis über den vorgesehenen Endtermin hinaus stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht (§ 15 Abs. 5 TzBfG). Allerdings muss das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt werden. Der Arbeitgeber muss von der Beendigung des Arbeitverhältnisses durch Ablauf der Vertragszeit sowie den weiteren Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers Kenntnis haben. Maßgeblich ist die Kenntnis des Arbeitgebers oder seines Vertreters, der den Arbeitgeber durch eine entsprechende Vereinbarung vertraglich binden könnte. Daher ist es nicht ausreichend, wenn lediglich Kollegen des Arbeitnehmers über dessen Verbleiben am Arbeitsplatz unterrichtet sind.
Erforderlich ist , dass eine Arbeitsleistung tatsächliche erbracht wird. Urlaub oder Abfeiern von Überstunden genügen nicht. Hierin kann aber ein Indiz für entsprechende Willenserklärungen auf unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu sehen sein.
Wenn also Ihrem Arbeitgeber, nachdem Sie - praktisch unter seinen Augen - nach dem Befristungsende noch einige Tage (oder vielleicht auch nur einige Stunden) weitergearbeitet haben, nun plötzlich einfällt, das der Arbeitsvertrag doch eigentlich befristet war, ist es zu spät. Werden Sie jetzt nach Hause geschickt, können Sie auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klagen. Ziel der Klage: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Abfindung! Beachten Sie aber auf jeden Fall die dreiwöchige Klagefrist, die spätestens mit der Erklärung Ihres Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet sei, zu laufen beginnt
Passt
Betrifft: Arbeitsvertrag
Sehr geehrte xxxx
der befristete Arbeitsvertrag, vom 29.04.2015, ist am 29.09.2015 stillschweigend in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen. §15 Abs. 5 TzBfG
Aus diesem Grund, bedarf es keiner Unterschrift auf dem am 16.11.15, erstelltem Schreiben.
Reicht doch oder?
Zeig deinem Chef mal das Teilzeit und befristungsgesetz:
Explizit Paragraph 15 Absatz 5
"
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Da er die Schlüssel nicht zurück forderte, war es doch in seinem wissen.
Damit hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, meiner Meinung nach.
Die Frage ist, wie er darauf reagiert.. Evtl gibt es dann halt eine ordentliche Kündigung..
Und dann muss er die Kündigung erklären
der Gag ist ja: je nach Kündigungsfrist, kommt er dann eh erst frühestens zum 31.12.15 raus.. Zu 15.12. geht schon nicht mehr. Also maximal 1 Monat Unterschied zu neuer Befristung.
Nach §3 Abs.5 TzBfG heißt es:Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit,für die es eingegangen ist [oder nach Zweckerreichung] mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt,so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert,wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht [oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt].
Da dies offensichtlich nicht erfolgte,handelt es sich bei deinem Arbeitsvertrag um einen unbefristeten Arbetsvertrag.Im Zweifelsfall kannst du die Richtigkeit durch ein Arbeitsgericht feststellen lassen.
Deine Freundin hat völlig recht. Warum auch immer, ist Dein Chef da stillschweigend drüber hinweg gegangen, dass der Arbeitsvertrag ausgelaufen war. Und der neue Vertrag läuft jetzt bis 28. Januar kommendes Jahr? Wenn Du keine andere Arbeit in Aussicht hast, dann unterschreib den Vertrag doch. Was willst du denn da von wem prüfen lassen? Steht da irgendwas, was nicht eindeutig klar zu verstehen ist? lg Lilo
Kann man machen, wenn man will, aber der AG hat definitiv Unrecht, wie Lilo sagt.
Ist die Frage ob man sich gerne vera* lässt, denn das ist dann bestimmt nicht nur einmal der Fall.
Hier scheintd er AG ja sehr larifari mit Arbeitsgestzen umzugehen- das ist nicht grad eine vertrauensbildende Maßnahme.
Wenn Du jetzt unterschreibst, ist es definitiv erst einmal ein wieder befristeter Vertrag. Alle andere wäre wohl eher von Anwalt zu klären.
Die Frage war ja, ob ich jetzt automatisch UNBEFRISTET angestellt bin und wenn ich das Schreiben unterschreibe, dann bin ich bis 28.1.16 BEFRISTET. Dann wäre ich ja schön blöd!
Du kannst den neuen befristeten Vertrag beruhigt unterschreiben, denn diese Befristung wäre trotz Unterschrift unwirksam. Befristungen müssen vor Vertragsbeginn schriftlich vereinbart werden, hier wäre das aber erst nach Vertragsbeginn der Fall.
So hättest Du jedenfalls bis zum 28.01.2016 weiterhin den Arbeitsplatz (und müsstest keine Kündigung zum 31.12.2015 befürchten). Zum Ende dieser Befristung könntest Du dann - wenn es eine Auseinandersetzung geben sollte - die Unwirksamkeit der Befristung feststellen lassen.
Aber auch danach kann dir Dein Arbeitgeber wieder fristgerecht ordentlich kündigen.
Du solltest Dich übrigens umgehend beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden!
Das stimmt so nicht. Befristete Arbeitsverträge, egal wie lange sie laufen, werden in so einer Situation automatisch zu einem unbefristeten.
Danke :-)
Versuche gerade ein kurzes Schreiben aufsetzen und ihn darauf hinzuweisen...