Baum fällen im Naturschutzgebiet?
Mit welchen Bestrafungen muß ich rechnen wenn ich in meinem Wald der als Naturschutzgebiet ausgwiesen ist eine Baum fälle zur Brennholzgewinnung? Gibt es eine Art Bußgeldkatalog für Naturschutzgebiete? Ich sag schon mal Danke.
5 Antworten
Hallo,
schauen Sie mal im Naturschutzgesetz Ihres Bundeslandes nach, da steht drin was erlaubt und was verboten ist. (Beispiel BayNatSchG: Art. 7,(2) "Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen Störung führen können, sind verboten.") Zuständig für die Ausweisung von NatSchGebieten sind, wenn ich mich nicht irre, die Landratsämter. Dort müssen Sie Nachfragen, bzw einen Antrag stellen, wenn Sie Bäume nutzen wollen. Meiner Erfahrung nach sind Eingriffe dieser Art aber nur bei Waldschutzgründen (z.B. Käferbefall) erlaubt. Auch im Zuge der "Verkehrssicherung" ist es möglich Bäume zu fällen, aber eben auch nur nach Genehmigung und der Baum muss meist im Bestand liegen bleiben und darf nicht zu Brennholz geschnitten werden.
mfg Ihr Förster
danke für die Antwort, hab alles gefunden was ich wissen wollte.
Rechtlich gesehen kostet ein Baum um die 99.000- 1000000 Euro. Wer einen Baum in einem Naturschutzgebiet fällt, muss mit einer Lebenslangen haft und hohen Geldstrafen rechnen. Jenachdem welche art es für ein Baum ist. Selbst verständlich is es dann auch Pflicht einen oder mehrere Bäume wieder zu Pflanzen. Ich würde es nicht ausprobieren. Mein Ex-Freund hat es selbst mitgemahct und is schon seid 11 Jahren mitlerweile im Gefängnis. Naja ich hoffe es hat geholfen :)
Als Waldbesitzer in einem Naturschutzgebiet kann ich nur sagen das sich Forstwirtschaft und Naturschutzgebiet nicht beeinträchtigen. Da ich mit Holz heize , schlage ich mein gesamtes Brennholz in dem Wald. Es kommt immer darauf an was in dem Naturschutzgebiet unter Naturschutz steht. In erster Linie geht es doch darum, das dieses Gebiet nicht mehr überplanbar ist durch Städtebau, Straßen und Bebauung allgemein. Es können in diesem Naturschutzgebiet Kernzonen, Naturwaldzellen oder ähnliches ausgewiesen werden in denen die Forstwirtschaft , Holznutzung absolut verboten sind. In diesem Fall bekomme ich als Waldbauer entsprechenden Nutzungsausfall von der Gemeinde , Kreis oder Land. Alle Leute mit der schnellen Zunge, die behaupten , ich dürfe keinen Baum in meinem Wald mehr fällen sollen sich erstmal schlau machen und mir das Gegenteil beweisen.
in diesem Sinne , der Kleinwaldbauer
Möglicherweise Einweisung in die Klapse.
Wenn Du Dich nicht erwischen lässt, wirst auch net bestraft....