Baseballschläger zur Selbstverteidigung?
Guten Morgen, In der Letzten Zeit denke ich Viel über meine Zukunft nach. Ich stelle mir 'Was wäre wenn...' Situationen vor und letztens habe ich darüber nachgedacht was passiert wenn ich bald in einem Haus/einer Wohnung lebe (bin fast 16 Jahre alt) und jemand einbricht. Darf ich mich dann mit einem Eisen Baseballschläger selbst verteidigen oder wäre das irgendwie rechtswidrig? Ich meine weil ich jemanden mit einem Eisen Baseballschläger vielleicht schwer verletzten könnte. Sind meine Bedenken normal oder übertrieben? Wünsche euch noch eine Gute Nacht/Schönen Tag. Relaxis
9 Antworten
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB,
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html
Einbrecher, die die Anwesenheit der Bewohner in Kauf nehmen sind in der Regel auch Gewaltbereit. Die Verletzung der Wohnung an sich ist schon ein Angriff. Natürlich darfst du dich gegen einen Einbrecher wehren. Ach mit Waffen, Werkzeugen oder Sportgeräten wie ein Baseballschläger.
Du darfst dich damit auch wehren, wenn der Einbrecher unbewaffnet ist. Tritt der Einbrecher die Flucht an, kann der Angriff als beendet betrachtet werden. Notwehr hat dann zu unterbleiben. Du darfst ihn Festhalten bis die Polizei da ist. Sollte er sich dagegen wehren, darfst du wiederum in Notwehr handeln.
Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein. Jedoch gibt es Gerichtsurteile die in manchen Fällen von einem "unerträglichem Missverhältnis" der Rechtsgüter sprechen. Als Beispiel wird da immer der Opa im Rollstuhl genannt, der mit seiner Flinte auf "Einbrecher" schießt, die seine Kirschen von den Bäumen klauen.
Gegenüber Kindern und Betrunkenen (unzurechnungsfähig) gilt Notwehr nur eingeschränkt. Hier muss man zurückweichen, solange dies zumutbar ist, was bei Notwehr sonst nicht der Fall ist.
Bei Notwehr darfst du dich mit allem "angemessen" verteidigen. also auch mit einem Baseballschläger.
Allerdings sofort aufhören, wenn die Gegenseite genug hat oder aufhört...
Festhalten darf man einen unbewaffneten Einbrecher nach § 127 StPO dennoch, da er zumindest einen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder auch einen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl begangen hat,
Natürlich, aber es besteht ein großer Unterschied zwischen "jemanden festhalten" und "jemanden mit einem Baseballschläger zusammenschlagen".
"Was verstehst Du nicht an "angemessen"? - Hat er eine Schraubenzieher in der Hand und geht auf mich zu, schlage Ich ihn nieder, hat er ein Messer, verpasse Ich ihm eine mit dem Knüppel oder meiner Schusswaffe! (Schreckschuss oder Echte, an was Ich als erstes hinkomme)
Und glaube Mir - Der wird IMMER!! einen Schraubenzieher oder ein Messer in seinen Händen haben, wenn die Polizei kommt!
Wenn er sich der Festnahme nach §127 widersetzt, dann darf Ich "körperlich Gewalt" anwenden - Niemand klettert mit einer kaputten Kniescheibe wieder aus dem Fenster, zu dem er hereingekommen ist - Der wartet schön brav auf die Polizei!
In der Regel ist ein Einbrecher allerdings unbewaffnet, und dann ist es mit der Notwehr ganz schnell zu Ende - sofort, um genau zu sein.
Quatsch. Hat er kein Messer in der Hand kann er trotzdem eines dabei haben. Und erwürgen oder erschlagen muss man sich auch nicht lassen.
In der Regel ist ein Einbrecher allerdings unbewaffnet, und dann ist es mit der Notwehr ganz schnell zu Ende - sofort, um genau zu sein.
Nö, nicht zwangsläufig......
Ein Notwehrfall liegt vor, wenn ein geschütztes Rechtsgut angegriffen wird.
Und ein geschütztes Rechtsgut ( und somit Notwehrfähig ) ist eben auch Eigentum.
Ob ein Angreifer mit was auch immer bewaffnet ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Na klar, mit steht ein Typ mit einem Baseballschläger gegenüber, und ich greife nach einem Schraubenzieher ...
ER wird einen in der Hand haben - nicht Ich!
Ich schenke Ihm den nur, falls er keinen selbst mitbringt...
Wirklich nicht verstanden?
Was dein "in der Regel unbewaffnet" betrifft - mit was stemmt er das Fenster gleich wieder auf? - Fängt meist mit "Sch" an und hört mit "her" auf?
In der Regel ist ein Einbrecher allerdings unbewaffnet, und dann ist es mit der Notwehr ganz schnell zu Ende - sofort, um genau zu sein.
Quatsch. Hat er kein Messer in der Hand kann er trotzdem eines dabei haben. Und erwürgen oder erschlagen muss man sich auch nicht lassen.
Es geht nicht um das Messer ansich, dass er nicht dabei hat (normalerweise), sondern um den Gedanken dahinter: ein Einbruch ist eine Straftat, aber nichts wirklich schwerer. Eine Körperverletzung oder ein Mord ist etwas ganz anderes. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Einbrecher mit so etwas nichts zu tun haben möchten.
Aber natürlich hast du Recht: wenn Gefahr droht, darf ich mich verteidigen. Angreifen darf ich jemanden, der bei mir einbricht, allerdings nicht.
Ok, ich formuliere es um: "Ich stehe ihm mit einem Baseballschläger gegenüber, und er greift nach einem Schraubenzieher."
Wahrscheinlicher wird das dadurch trotzdem nicht.
Was dein "in der Regel unbewaffnet" betrifft - mit was stemmt er das Fenster gleich wieder auf? - Fängt meist mit "Sch" an und hört mit "her" auf?
Ich habe lange nachgedacht, aber ich komme echt nicht drauf, was du meinst.
Egal: ich weiß nicht, wie Einbrecher arbeiten, aber ich würde möglichst nichts mitnehmen, was ich nicht unbedingt brauche. Ein Fenster könnte man beispielsweise auch einschlagen, um es aufzubekommen ...
Wirklich so schwierig - Mit was wird in über 50% der Fälle ein Fenster aufgebrochen - Mit einem SCHRAUBENZIEHER!!
http://einbruch-stop.net/die-vorgehensweise-und-tatspuren/
Du weist anscheinend gar nichts, sorry...
Nur ein minimaler Teil der Einbrüche geschieht durch einschlagen (Lärm) oder gar durch durchklettern von eingeschlagenen Fenstern -
Man darf also annehmen, dass er einen Schraubendreher dabei hat oder vielleicht sogar eine Brechstange (wenn Ihm die nicht zu unhandlich ist)
Was also sollte er sonst in der Hand haben, wenn Ich ihn überrasche? - Seinen Schwanz? - (Das würde mich mehr überraschen)
Lass es einfach, wenn du es nicht verstehst - Du solltest keine Fragen beantworten, für die du noch nicht die nötige Reife oder das nötige Wissen (Einbruchswerkzeug Nr. 1!) hast..
Wirklich so schwierig - Mit was wird in über 50% der Fälle ein Fenster aufgebrochen - Mit einem SCHRAUBENZIEHER!!
Ich sollte ins Bett gehen ...
Du weist anscheinend gar nichts, sorry...
Tut mir leid, dass ich mich mit dem Thema "Wie bricht man am besten in fremde Häuser ein" nicht so gut auskenne wie du.
Nur ein minimaler Teil der Einbrüche geschieht durch einschlagen (Lärm) oder gar durch durchklettern von eingeschlagenen Fenstern -
Es reicht normalerweise ein Loch, das groß genug für eine Hand ist - dann kann man das Fenster einfach aufmachen. Der Lärm ist natürlich ein Problem, aber auch der wird sich dämpfen lassen.
Was also sollte er sonst in der Hand haben, wenn Ich ihn überrasche? - Seinen Schwanz? - (Das würde mich mehr überraschen)
Vielleicht Beute? Oder einen Beutel?
Lass es einfach, wenn du es nicht verstehst - Du solltest keine Fragen beantworten, für die du noch nicht die nötige Reife oder das nötige Wissen (Einbruchswerkzeug Nr. 1!) hast..
Es ging nicht um Einbrüche, sondern um Selbstverteidigung. Außerdem würde ich solche Informationen nicht als Allgemeinwissen bezeichnen, welches nötig ist, um "die nötige Reife" zu erreichen - daher wundert es mich, woher du sie hast ...
Die nötige Reife? - Woher ich die habe?
Erfahrung, 4 Einbrüche im Umkreis von 400m seit Januar 2015, der letzte nur 5 Häuser weiter (alles hier auf dem Land)
Da fängt man an, sich schlau zu machen, wie die in die Wohnungen kommen (bei mir mit Wohnung im ersten Stock zu 48% durch die Wohnungseingangstür, also bei mir nun Panzerriegel) - Ich zumindestens bereite mich vor (Deshalb kann Ich ja auch mitreden und bin nicht so "verwundert" wie du, dass meistens mit Schraubenziehern eingebrochen wird!)
Und was das betrifft, was der Einbrecher in den Händen hält, wen ner gestellt wird:
Lies dir das als Gute Nach Geschichten durch, vielleicht fällt dann auch der Groschen...
http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Einbrecher-sticht-zu;art680,2115447
http://www.wz.de/lokales/moenchengladbach/raeuber-stechen-mit-schraubenzieher-auf-mann-ein-1.1892592
Für dich lauter Idioten, weil sie keinen Beutel in der Hand hatten, sondern für dich unverständlicherweise Schraubenzieher!
Ich beende das damit - wenn Ich gewusst hätte, dass du gar keine Ahnung oder Wissen davon hast, keine Zeitungen liest, wie wo eingebrochen wird, dann hätte Ich mir die zeit gespart, dir zu antworten - Perlen für die Säue, sorry!
Ich wünsche dir viel Glück, wenn bei dir mal eingebrochen wird und du frägst den Einbrecher - "wo ist der Beutel in ihren Hand?" und "warum haben sie das Fenster aufgebrochen und nicht einfach eingeschlagen?"
Ich schließe meine Diskussion mir dir damit - du willst nichts lernen, du bleibst bei deinen altbackenen Ansichten, aber alle die anderen, die hier mitlesen haben was davon, der Fragesteller selbstverständlich auch!
Aber sicher darf ich einen Einbrecher angreifen.
Das Einbruchswerkzeug lässt sich auch als Waffe verwenden, Schraubenzieher, Brecheisen, was auch immer, insofern kann man pauschal davon ausgehen, dass ein Einbrecher bewaffnet ist, wenn auch nicht einer Schusswaffe, dann doch mit gefährlichem Werkzeug.
"und dann ist es mit der Notwehr ganz schnell zu Ende - sofort, um genau zu sein"
keinesfalls;
jedes Individualrechtsgut ist notwehrfähig; neben der körperlichen Unversehrtheit auch Eigentum, Ehre, Freiheit usw.
Sich im Recht fühlen und tatsächlich Recht haben oder bekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Ein Einbrecher will an deine Sachen, aber nicht dir direkt etwas tun. Ein Einbruch stellt deswegen so gut wie nie einen Angriff dar, gegen den du dich körperlich verteidigen darfst. Klingt doof, ist aber so.
In den letzten Jahren wurde eigentlich immer derjenige, der den Einbrecher verdroschen hat, zu einer Geldstrafe und Schmerzensgeld verurteilt.
Das ist milde ausgedrückt Unfug.
Eigentum ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Ein Einbruch stellt einen rechtswidrigen Angriff auf die eigenen Rechtsgüter dar. Notwehr ist hier erlaubt.
Und es ist ein Unterschied ob man einen Einbrecher "verprügelt", oder wenn man einen Angriff auf seine Rechtsgüter abwehrt und beendet.
Klingt gut in der Theorie...
Probiere es einfach aus und spare schon mal Geld für den Ernstfall (vorsätzliche Körperverletzung und Schmerzensgeld), dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
...ach so, noch was:
Melde dich auf jeden Fall in einem Baseball Club an, damit du glaubwürdig versichern kannst, dass der Baseballschläger wirklich wirklich dein Sportgerät ist, das nur zufällig da herum lag.
lol
Das Gerichtsurteil, dass den Hells Angel freigesprochen hat, der einen Polizisten erschossen hat, weil er glaubte in Notwehr gehandelt zu haben, hast du mitbekommen, oder?
Der Fall wo ein Rentner einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, und der ebenfalls in höchster Instanz freigesprochen wurde auch?
Lies dich mal in das Thema ein. Notwehr ist komplex und kompliziert, aber auch sehr interessant. Es ist wichtig zu wissen was man darf und was nicht.
Der Hells Angel konnte glaubhaft machen, dass er annahm, dass da draußen nicht die Polizei war sondern ein fremder Rockerclub, die nur sagten, sie wären die Polizei.
Für ihn bestand Gefahr für Leib und Leben, deswegen durfte er durch die Tür schießen. Das willst Du doch nicht wirklich mit einem Standard-Einbruch vergleichen, oder?
Danke für den Link. Das war ebenfalls kein Einbruch, sondern Nothilfe gegen einen besoffenen Schläger, der die Tür eingetreten und die Frau angegriffen hat.
Daraus lässt sich auf keinen Fall das Recht ableiten, mit einem Baseballschläger auf einen Einbrecher einzuschlagen.
Und jetzt dein Kommentar zu den letzten beiden Links :-)
Wie ich in meinem ersten Beitrag schon geschrieben habe, wurden in den letzten Jahren die meisten "Verteidiger" wegen Körperverletzung verurteilt, aber eben nicht alle.
Ich persönlich halte es für fragwürdig, einen Einbrecher auf der Flucht von hinten zu erschießen. Da ist der rechtswidrige Angriff eigentlich schon vorbei.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Und der Angriff ist nicht vorbei, wenn der Angreifer die Beute bei sich trägt und sich mit ihr entfernt. Das Rechtsgut Eigentum ist immer noch bedroht, sogar am meisten wenn der Täter dabei ist, es aus der Reichweite des Opfers zu bringen.
Nicht das Opfer, nein der Täter setzt sein Leben für eine Straftat ein, die er begeht. Niemand hat ihn dazu gezwungen. Es ist die Verantwortung des Täters.
Was wäre denn die Konsequenz wenn wir das Gesetz ändern würden? Was wäre wenn sich jeder Täter sicher sein könnte, dass sich seine Opfer jetzt gar nicht mehr wehren dürften?
In den meisten Ländern, ist das Notwehrrecht vergleichbar mit unserem und historisch gut begründet so gewachsen, wie wir es heute haben.
Ich finde es richtig so. Und unsere strenge Rechtsprechung verhindert einen Missbrauch. Meistens werden die Opfer, wenn überhaupt erst in den höheren Instanzen frei gesprochen.
Obwohl es humoristisch und extrem ist, empfehle ich die Sichtung des Films "Kevin allein Zuhause". Da stellt man leicht fest dass im Haus weit gefährlichere Gegenstände zu Verfügung stehen und dass der Kevin alles erforderlich tut um ein Einbruch ab zu wehren sowie sich selbst zu verteidigen.
;-)
Deine Bedenken sind berechtigt aber bei einen Einbruch befindest Du Dich in ein Stress Situation.
Wenn Du vom Einbrecher nicht überrascht und überrannt wirdst ist der erste Schritt Alarm zu schlagen. Nachbarn, Polizei. Aufmerksammkeit erregen.
Einbrecher zielen darauf möglichst ohne Spur und ohne Beweise davon zu entfliehen.
Ja, angemessen verteidigen. In der Regel ist ein Einbrecher allerdings unbewaffnet, und dann ist es mit der Notwehr ganz schnell zu Ende - sofort, um genau zu sein.