Bankgeheimnis bei Minderjährigen
Hey! Meine kleine Schwester (17) wohnt nicht mehr zuhause (Probleme mit unseren Eltern) hat jedoch bei der gleichen Bank (Sparkasse) ein Konto welches natürlich auch auf meine Eltern läuft da sie minderjährig ist. Es gab wieder Streit wie sie es erzählt hat und mir etwas vom Konto erzählt.. Lange Geschichte..kann sie zur Bank zu ihrer zuständigen kundenberaterin gehen und ihr sagen, dass sie unserer Mutter keine Auskünfte geben darf über die zahlungsein- und Abgänge und generell über den Kontostand? Hat sie sowas wie ein recht auf 'Bankgeheimnis' .. Sie ist ja 'erst' 17 nur derzeit lebt sie in einer WG mit 2 anderen Mädels und sie will nicht das unsere Eltern da mehr erfahren Danke schonmal
13 Antworten
Sie kann natürlich die Bank bitten, den Eltern keine Auskunft zu geben über ein Konto, das ihr gehört. Formal scheint das Konto aber den Eltern zu gehören. Da muss die Bank schon mal gar nicht drauf eingehen.
Leider kann sie mit 17 auch noch nicht eigenständig ohne Unterschrift der Eltern ein Konto auf ihren Namen eröffnen. Prinzipiell wäre das kein Problem: auch wenn man minderjährig ist, kann man ein eigenes Konto haben. Allerdings kann es gut sein, dass auch dann die Eltern noch ein Recht auf Auskunft haben.
Sie wird also noch ein paar Monate warten müssen, bis sie auch die Bankgeschäfte von den Eltern unabhängig erledigen kann.
auch dann muss sich die bank an den vertrag halten. und damit bekommen die eltern auskunft
Die Karte läuft auf sie, schreibst Du. Aber vielleicht haben ja die Eltern da auch noch eine eigene Karte, von der sie nichts weiß? ;-))
Meine Frau hat parallel zum Gemeinschaftskonto ja auch noch ein eigenes Konto und ich habe dazu ebenfalls eine Karte. Allerdings mit etwas eingeschränkter Funktion.
Meine Schwester ist im Besitz von beiden Karten!
Wenn sie erst 17 ist, dann muss sie damit noch 1 Jahr warten. Und wenn das Konto selbst - wie Du schreibst - auf die Eltern läuft, dann muss sie sich wohl ohnehin erst mit 18 ein eigenes zulegen und ggf. (mit den Eltern vereinbart) das Restgeld vom anderen Konto gutschreiben lassen.
Und wem würde sie mit eigenem Konto eine Vollmacht erteilen für den Fall, dass sie selbst plötzlich nicht mehr ihre Bankangelegenheiten erledigen könnte... was ganz schnell passieren kann (braucht nur mal längere Zeit im Krankenhaus liegen). Darüber müsste sie vorher natürlich auch einmal nachdenken... besonders dann, wenn das Vertrauen in die Eltern gestört ist.
Genau dieses gestörte Verhältnis-so nenne ich es mal- wollten wir als Grund verwenden weshalb unsere Eltern keine Auskunft kriegen sollen. Meine Eltern haben es eröffnet die Karte läuft aber auf sie
So lange sie minderjährig ist, kann sie das nicht verbieten.
Solange sie minderjährig ist, haben die Eltern die Verantwortung und bürgen vermutlich auch für das Konto. Daher bekommen sie auch Auskunft. Ändern lässt sich das nur durch eine gerichtliche Entscheidung.
Die Eltern haben noch die Vorsorge-Erziehungsberechtigung, damit können sie jederzeit auf das Konto zugreifen. Zumal das Konto auf den Namen der Eltern läuft. Auch noch nach dem 18. Geburtstag.
Eine Vorsorge-Erziehungsberechtigung? Was soll das denn bitte sein?
meinte damit eigentlich die "Gesetzliche Vertretung" kam aber nicht darauf. Nicht Vor. sondern Ver
Was wäre denn wenn sie die Situation erklärt und darum bittet? Also unsere Eltern haben es eröffnet ist ja klar Karte läuft auf ihren namen