Bankgeheimnis bei Minderjährigen

13 Antworten

Sie kann natürlich die Bank bitten, den Eltern keine Auskunft zu geben über ein Konto, das ihr gehört. Formal scheint das Konto aber den Eltern zu gehören. Da muss die Bank schon mal gar nicht drauf eingehen.

Leider kann sie mit 17 auch noch nicht eigenständig ohne Unterschrift der Eltern ein Konto auf ihren Namen eröffnen. Prinzipiell wäre das kein Problem: auch wenn man minderjährig ist, kann man ein eigenes Konto haben. Allerdings kann es gut sein, dass auch dann die Eltern noch ein Recht auf Auskunft haben.

Sie wird also noch ein paar Monate warten müssen, bis sie auch die Bankgeschäfte von den Eltern unabhängig erledigen kann.

Disa47 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 12:06

Was wäre denn wenn sie die Situation erklärt und darum bittet? Also unsere Eltern haben es eröffnet ist ja klar Karte läuft auf ihren namen

martinzuhause  24.11.2014, 12:06
@Disa47

auch dann muss sich die bank an den vertrag halten. und damit bekommen die eltern auskunft

AHZ0653  24.11.2014, 12:24
@Disa47

Die Karte läuft auf sie, schreibst Du. Aber vielleicht haben ja die Eltern da auch noch eine eigene Karte, von der sie nichts weiß? ;-))

Meine Frau hat parallel zum Gemeinschaftskonto ja auch noch ein eigenes Konto und ich habe dazu ebenfalls eine Karte. Allerdings mit etwas eingeschränkter Funktion.

Disa47 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 12:42
@AHZ0653

Meine Schwester ist im Besitz von beiden Karten!

Wenn sie erst 17 ist, dann muss sie damit noch 1 Jahr warten. Und wenn das Konto selbst - wie Du schreibst - auf die Eltern läuft, dann muss sie sich wohl ohnehin erst mit 18 ein eigenes zulegen und ggf. (mit den Eltern vereinbart) das Restgeld vom anderen Konto gutschreiben lassen.

Und wem würde sie mit eigenem Konto eine Vollmacht erteilen für den Fall, dass sie selbst plötzlich nicht mehr ihre Bankangelegenheiten erledigen könnte... was ganz schnell passieren kann (braucht nur mal längere Zeit im Krankenhaus liegen). Darüber müsste sie vorher natürlich auch einmal nachdenken... besonders dann, wenn das Vertrauen in die Eltern gestört ist.

Disa47 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 12:18

Genau dieses gestörte Verhältnis-so nenne ich es mal- wollten wir als Grund verwenden weshalb unsere Eltern keine Auskunft kriegen sollen. Meine Eltern haben es eröffnet die Karte läuft aber auf sie

So lange sie minderjährig ist, kann sie das nicht verbieten.

Solange sie minderjährig ist, haben die Eltern die Verantwortung und bürgen vermutlich auch für das Konto. Daher bekommen sie auch Auskunft. Ändern lässt sich das nur durch eine gerichtliche Entscheidung.

Die Eltern haben noch die Vorsorge-Erziehungsberechtigung, damit können sie jederzeit auf das Konto zugreifen. Zumal das Konto auf den Namen der Eltern läuft. Auch noch nach dem 18. Geburtstag.

jurafragen  24.11.2014, 12:10

Eine Vorsorge-Erziehungsberechtigung? Was soll das denn bitte sein?

peterobm  24.11.2014, 13:10
@jurafragen

meinte damit eigentlich die "Gesetzliche Vertretung" kam aber nicht darauf. Nicht Vor. sondern Ver