Bankautomat zieht unbegründet Karte ein
Guten Abend, am 27.8. wurde meine Karte an einem EC-Automaten beim Gekldabholen eingezogen. Nicht meiner Hausbank. Das Konto war gedeckt und ja mir sind keine anderen Gründe bekannt warum Karten eingezogen werden. Seit dem warte ich darauf, dass die Karte mir wieder zurückgeschickt wird. Nachdem meine Bank keine "Lust" mehr hat mir aufwendige Notauszahlungen zu machen, habe ich der betreffenden bank eine Frist von einer Woche gesetzt. Jetzt schreiben die, dass die Karte ohnewhin entwertet wieder kommen würde (höre ich das erste Mal und ich habe einige Male in den zwei Monaten nachgefragt) und sagen warum das passierte können sie mir aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht. Bla, bla. Ich solle mich an meine Hausbank wenden - was ich natürlich direkt am Tag des Einzugs machte. Mein Plan ist es jetzt eine Anzeige wegen Diebstahlt gegen die entsprechende Bank aufzugeben, weil ich sie dann kostenlos ersetzt bekomme. Für diese zwei Monate hinhalten wollte ich allerdings hier die Frage stellen, ob ich irgendein Recht auf Wiedergutmachung habe. Ich musste mir imemrhn wöchentlich bis zur Sperrung der Auszahlungsmöglichkeit den Weg zur Bank machen. Und ohne Auto, als auch mittlerweile hochschwanger ist das so eine Zumutung. Ich bin wirklich sauer auf diese Bank - vor allem wie egal denen das ist. Zunächst ging es mir nur um die 15€ die ich nicht für die neue Karten zahlen wollte aber dieses Verhalten - da muss es doch Rechte geben auf Widergutmachung? Und nein ich bin normalerweise ein netter Mensch, der zu Kompromissen bereit ist - aber zwei Monate warten, Mühe etc. und dann sowas...
Danke schon mal
6 Antworten
Hey, das ist wohl wirklich ärgerlich!
Erstens, die Fremdbank die deine Karte eingezogen hat, ist verpflichtet sie an deine Bank zu senden, das versenden direkt an dich ist nicht möglich, auch aus Datenschutz rechtlichen Gründen. Die Fremdbank müsste ja sonst ermitteln wo du wohnst und wenn du Ihnen das nicht mitteilst wer dürfte Ihnen diese Info geben ?
Der richtige Ansprechpartner ist nicht die Fremdbank sondern zu erst deine eigene Bank. Lass dir schriftlich erklären, dass es zum Zeitpunkt des Einzuges keinen Grund gab die Karte einzuziehen. Mit diesem Schreiben hast du dann einen Ansatz, dass die Fremdbank falsch gehandelt hat, auch wenn eben nur durch den Automaten und somit haftbar gemacht werden kann.
Fordere Aufklärung von der Fremdbank wo sich zur Zeit deine Karte befindet, denn es gibt auch Betrüger, die Automaten so manipulieren, dass Karten eingezogen werden und dann später vom Betrüger abgeholt werden, auch in diesem Fall hat die Fremdbank zu haften.
Die enorme Zeit die verstrichen ist, ist viel zu lang für einen solchen Vorgang. Leider ist hierbei nicht so leicht zu entscheiden ob dir Entschädigung zu steht. Denn für 15€ hättest du vielleicht einen entstandenen Schaden abwenden können, darüber hinaus hättest du schon viel früher der Bank fristen setzten müssen. Die Bank wegen Diebstahl anzuzeigen, wenn überhaupt möglich ist zwar nett aber vollkommen Wirkungslos, der Tatbestand des Diebstahls, lässt sich wohl nicht durch einen Automaten vollbringen. Ich enttäusche dich nicht gern, aber ob hier ein Schaden entstanden ist, durch falsches Verhalten der Bank ist nicht leicht zu beweisen.
Wer dir aber auf jeden Fall helfen kann, ist die Verbraucherzentrale, hier gibt es Profis gerade für Bank - privat Kunden Probleme, die dürften sehr gut wissen was möglich ist.
Vielen Dank :)
Also so wie deine Bank sich verhält ist es nicht Kundenfreundlich. Darüber würde ich mich beschweren. Normalerweise ist sie verpflichtet diese Angelegenheit schnellstmöglich zu klären .Man muss dir doch einräumen an dein Geld heranzukommen. Ich würde mir überlegen, ob ich bei dieser Bank bleibe. Solltest du nicht weiterkommen, dann rate ich dir einen Anwalt einzuschalten. Ich wünsche dir viel Glück und grüße dich, bienemaus63
Hallo Luisa,
grundsätzlich verhält sich die Bank des Automatenbetreibers richtig. Eine einmal eingezogene Karte wird an die Kartenausgebende Bank zurück geschickt. Danach ist diese dafür verantwortlich, was mit der Karte geschieht.
Wende Dich an Deine Hausbank.
Schöne Grüße
Vielleicht solltest du dir deine Rechtsberatung nicht in einem öffentlichen Internetforum holen, sondern bei einem Rechtsanwalt.
Wobei der dir vermutlich sagen wird, dass ein Streitwert von 15€ für eine neue EC-Karte weder deinen noch seinen Zeitaufwand wert sind...
Es geht mir ja "nur" um die Entschädigung - da wird der Anwalt vermutlich mehr kosten als ja.. die 15,-€:).
Meines Wissens nach regelt solche Dinge die kartenausgebende Bank und nicht das karteneinziehende Institut.
Das sagte die einziehende Bank jezt auch, meine Bank allerdings sagt sie hat damit nichts zu tun und ich soll mir eine kostenpflichttige neue bestellen, weil sie damit nichts zu tun haben. .