Bankautomat zieht unbegründet Karte ein

6 Antworten

Hey, das ist wohl wirklich ärgerlich!

Erstens, die Fremdbank die deine Karte eingezogen hat, ist verpflichtet sie an deine Bank zu senden, das versenden direkt an dich ist nicht möglich, auch aus Datenschutz rechtlichen Gründen. Die Fremdbank müsste ja sonst ermitteln wo du wohnst und wenn du Ihnen das nicht mitteilst wer dürfte Ihnen diese Info geben ?

Der richtige Ansprechpartner ist nicht die Fremdbank sondern zu erst deine eigene Bank. Lass dir schriftlich erklären, dass es zum Zeitpunkt des Einzuges keinen Grund gab die Karte einzuziehen. Mit diesem Schreiben hast du dann einen Ansatz, dass die Fremdbank falsch gehandelt hat, auch wenn eben nur durch den Automaten und somit haftbar gemacht werden kann.

Fordere Aufklärung von der Fremdbank wo sich zur Zeit deine Karte befindet, denn es gibt auch Betrüger, die Automaten so manipulieren, dass Karten eingezogen werden und dann später vom Betrüger abgeholt werden, auch in diesem Fall hat die Fremdbank zu haften.

Die enorme Zeit die verstrichen ist, ist viel zu lang für einen solchen Vorgang. Leider ist hierbei nicht so leicht zu entscheiden ob dir Entschädigung zu steht. Denn für 15€ hättest du vielleicht einen entstandenen Schaden abwenden können, darüber hinaus hättest du schon viel früher der Bank fristen setzten müssen. Die Bank wegen Diebstahl anzuzeigen, wenn überhaupt möglich ist zwar nett aber vollkommen Wirkungslos, der Tatbestand des Diebstahls, lässt sich wohl nicht durch einen Automaten vollbringen. Ich enttäusche dich nicht gern, aber ob hier ein Schaden entstanden ist, durch falsches Verhalten der Bank ist nicht leicht zu beweisen.

Wer dir aber auf jeden Fall helfen kann, ist die Verbraucherzentrale, hier gibt es Profis gerade für Bank - privat Kunden Probleme, die dürften sehr gut wissen was möglich ist.

Luisa87 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 19:43

Vielen Dank :)

Also so wie deine Bank sich verhält ist es nicht Kundenfreundlich. Darüber würde ich mich beschweren. Normalerweise ist sie verpflichtet diese Angelegenheit schnellstmöglich zu klären .Man muss dir doch einräumen an dein Geld heranzukommen. Ich würde mir überlegen, ob ich bei dieser Bank bleibe. Solltest du nicht weiterkommen, dann rate ich dir einen Anwalt einzuschalten. Ich wünsche dir viel Glück und grüße dich, bienemaus63

Hallo Luisa,

grundsätzlich verhält sich die Bank des Automatenbetreibers richtig. Eine einmal eingezogene Karte wird an die Kartenausgebende Bank zurück geschickt. Danach ist diese dafür verantwortlich, was mit der Karte geschieht.

Wende Dich an Deine Hausbank.

Schöne Grüße

Vielleicht solltest du dir deine Rechtsberatung nicht in einem öffentlichen Internetforum holen, sondern bei einem Rechtsanwalt.

Wobei der dir vermutlich sagen wird, dass ein Streitwert von 15€ für eine neue EC-Karte weder deinen noch seinen Zeitaufwand wert sind...

Luisa87 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 17:09

Es geht mir ja "nur" um die Entschädigung - da wird der Anwalt vermutlich mehr kosten als ja.. die 15,-€:).

Meines Wissens nach regelt solche Dinge die kartenausgebende Bank und nicht das karteneinziehende Institut.

Luisa87 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 17:08

Das sagte die einziehende Bank jezt auch, meine Bank allerdings sagt sie hat damit nichts zu tun und ich soll mir eine kostenpflichttige neue bestellen, weil sie damit nichts zu tun haben. .