Bank blockiert Überweisung - geht das so leicht?
Hallo ihr Lieben!
Durch Zufall habe ich erfahren das meine Hausbank eine von meinem Arbeitgeber geleistete Überweisung blockiert hat.
Ich habe bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben und der Sachbearbeiter hatte mich darüber informiert das meine Bank diese Überweisung bei der Polizei meldete.
Mein AG hatte mir bereits 10.000,00 € überwiesen, was von denen geblockt wurde, ich online aber nicht einsehen konnte. Daraufhin schickte er es mir erneut zu, welches er aber wieder zurückbuchte. Also sind 10.000,00 € in der Schwebe.
Nach meinem Termin bei der Polizei habe ich meine Bank aufgesucht und diese behaupteten das sie von nichts wüssten. Es wurde nichts an die Polizei weitergeleitet, der Betrag wäre niemals bei mir angekommen und sie wüssten nicht einmal worüber ich spreche. Daraufhin forderten sie mich auf alle meine vertraulichen Unterlagen mit meinen AG an sie auszuhändigen damit sie es besser verfolgen könnten und zu warten bis mein AG rechtliche Schritte einleitet um an das fehlende Geld zu kommen.
Dem Sachbearbeiter der Polizei habe ich das mitgeteilt und dieser kann das auch nicht nachvollziehen.
Meine Fragen wären: Darf meine Hausbank das, einfach das Geld einzuziehen? Eine Anzeige bei der Polizei zuschalten und mich nicht darüber informieren? Und mir ins Gesicht die Unwahrheit sagen? Da ich eine Nachricht zwecks der 2. Überweisung und deren Zurückbuchung von meiner Bank gefunden habe, bedeutet es das sie mir nicht den kompletten Sachverhalt gesagt haben.
Wie kann ich da am Besten vorgehen? Muss ich denen wirklich die vertraulichen Daten aushändigen (Arbeitsvertrag, E-Mail-Verkehr & etc.)?
Ach und mein AG hat seinen Hauptsitz in Rom (Italien), falls das vl weiterhilft.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bin mit dieser Situation etwas überfordert. -.-
4 Antworten
Ja, das machen Banken manchmal, ich sage dazu: in vorauseilendem Gehorsam. Eingezogen wird das Geld aber auf keinen Fall, höchstens das Geld zurücküberwiesen.
Die Geldwäschegesetze sind streng, und da ist der Vertragsbruch gegenüber dem Kunden zweitrangig (den Eindruck habe ich da schon mal gewonnen).
Das sie sowas melden müssen, ist ein anderes Thema .. das müssen sie und da könnte sehr wohl Ärger kommen: Gehalt für eine Beschäftigung in Deutschland muss ja von einer in Deutschland gemeldeten Firma kommen, oder auch Firmenniederlassung mit DE Steuernummer. Dann kann das Geld durchaus von einem Auslandskonto kommen. Dann sollte die Bank aber zuerst mal bei ihrem Kunden nachfragen, und wenn du entweder eine Gehaltsabrechnung (mit Steuernummer / Betriebsnummer des AG) nachweisen kannst, oder eine Freiberufliche Tätigkeit, dann sollten sie das Geld umgehend freigeben. Ja, das dürfen die fragen und das solltest du denen geben .. das Finanzamt oder schlimmer: die Bundespolizei, die für Geldwäsche zuständig ist, wird es sowie verlangen !
Die Polizei geht nicht gegen die Bank vor, wenn du denen ein Fehlverhalten vorwirfst, muss du dich an Schiedstellen melden, oder die auf Schadenersatz verklagen .. was wenig Aussicht auf Erfolg hat, auch weil die Banken sich die besten Anwälte leisten während du bei geringem Schaden kaum einen Anwalt finden wirst, der zu Tarif der Rechtsschutzversicherung (wenn die überhaupt greift), Tätig wird.
Die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft wird aber wohl ein Ermittlungsverfahren gegen Dich einleiten, ... aber das hängt eben davon ab, wie legal deine Tätigkeit war .. wenn der AG in Deutschland die Lohnabrechnung über einen Steuerberater gemacht hat, sollte es kein Problem geben, dann kannst du ja auch diesen Steuerberater informieren und darum bitten, der Bank ggfs Auskunft über den steuerlichen Status des AG in Deutschland zu informieren.
Also kann ich für dich nur hoffen, dass alles sauber ist, sonst gibts richtigen Ärger.
Übrigens: Ich würde dringend empfehlen, falls noch nicht vorhanden, ein Zweitkonto bei einer anderen Bank aufzumachen. In solchen Fällen kündigen Banken gerne die Geschäftsbeziehung. Auch das dürfen die, und zwar ohne Begründung ! .. Nur die Sparkassen und die Postbank haben einen Kontrahierungszwang, können Konten nicht kündigen wenn kein schwerwiegender Vertragsverstoss vorliegt.
das was ich für möglich halte (ich kenne nicht die Details und kann nicht sagen ob es zutrifft): Es kommt eine Überweisung, von einer Quelle, die als verdächtig erscheint (da gibts Algorithmen, das entscheidet nicht der Sachbearbeiter). Das muss gemeldet werden. Darüber muss der Kunde befragt werden.
Aber wenn die Überweisung retourniert wird, das sehe ich nicht als Verpflichtung nach Geldwäschegesetz. Das ist ein Eingriff, der Kompetenzen überschreiten könnte. Und der Konsquenzen hätte: der Kunde gerät ins Minus. Das Geld, dass ihm auch zusteht - er hat ja einen legalen Anspruch nach Leistung der Arbeit - wenn der AG tatsächlich in den Focus der Behörden gerät, könnte weg sein, wenn anschliessend die Auslandsbehörden das Konto der Firma pfänden.
Darüber muss der Kunde befragt werden.
Genau dieses Detail stimmt so im Prinzip nicht. Lediglich bei Unsicherheit der Bank, ob überhaupt ein Verdachtsfall vorliegt, könnte die Bank erst mal den Kunden befragen. Aber müssen tut sie das nicht.
Der Verdachtsfall wird der zuständigen Stelle (das müsste irgendwo beim Zoll sein) gemeldet. Und das Geld wird separiert. Also auf einem separaten Konto geparkt. Im Prinzip gibt es dann drei Möglichkeiten:
A) Die zuständige Stelle reagiert binnen X Tagen nicht. Dann verbucht die Bank das Geld und es landet auf dem Zielkonto.
B) Die zuständige Stelle gibt das Geld frei. Es wird verbucht und landet auf dem Zielkonto
C) Die zuständige Stelle oder die dann hinzugezogene Staatsanwaltschaft lässt das Geld zur weiteren Untersuchung sperren.
Aber wenn die Überweisung retourniert wird, das sehe ich nicht als Verpflichtung nach Geldwäschegesetz
Korrekt. Das heißt: Die Bank muss im Prinzip eigentlich auf die Freigabe warten. Einfach so von selbst und willkürlich sollte eine Bank das Geld nicht ablehnen dürfen. Es denn, sie wurde so von der Meldestelle oder der Staatsanwaltschaft angewiesen. Das ergibt sich aus §46 GWG. Die Transaktion wird für den Zeitraum der Untersuchung blockiert und nicht automatisch abgebrochen o.ä.
Es ist sogar so, dass die Bank eigentlich dem Kunden gar nichts mitteilen darf, dass eine Verdachtsmeldung vorliegt. §47 GWG. Hier liegt ja die Besonderheit vor, dass der Kunde bereits weiß, dass es eine Meldung gab. Es ging nur noch darum zu erfahren, wohin er sich wenden kann.
wenn es separiert wird, also nur eingefroren, dann kann der Empfänger ja beruhigt sein. Das dürfte aber auch nur eine kurzfristige Angelegenheit sein .. (bis die Behörden reagieren).
Ich hatte mal einen Fall, da ging Geld einfach zurück, weil angeblich etwas mit dem Empfängernamen nicht stimmte. (bei einer SEPA Zahlung) .. tatsächlich war nur das Herkunftsland offenbar durch den Algorithmus gerutscht. Es erfolgte auch keine Meldung und die erneute Überweisung ist durchgelaufen. Erklärung oder Entschuldigung "Fehlanzeige"! ...
Ich sage ja nur, wie es sein müsste. Dass eine Bank falsch handelt und Unsinn macht, je nach Situation, das kann ja trotzdem sein.
@mepeisen
Also wäre es für mich am Besten erstmal zu warten um zu schauen, bis entweder das Geld auf mein Konto verbucht wird oder sich die Staatsanwaltschaft bei mir meldet? Weder Bank noch Polizei hat mir gesagt an wem ich mich wenden könnte. Die Bearbeiterin der Bank fragte mich gestern ja auch noch so treudoof "Und möchten Sie denn das Geld dann wieder haben oder nicht?"
Wenn die Bank nicht dazu verpflichtet ist mich zu befragen, bin ich doch auch nicht verpflichtet denen irgendwelche Auskünfte zu geben, oder?
Wenn die Bank nicht dazu verpflichtet ist mich zu befragen, bin ich doch auch nicht verpflichtet denen irgendwelche Auskünfte zu geben, oder?
Natürlich nicht, aber auf der anderen Seite hast du ja nichts zu verbergen und willst das beschleunigen.
Wie gesagt: Ich würde mich selbst aktiv bei der Staatsanwaltschaft melden. Dass das Geld nicht eingetroffen ist und du über die Polizei den Hinweis erhalten hast, dass da ein Verdachtsfall vorliegt. Dass du gerne Arbeitsvertrag und alles an Infos vorlegen willst, damit die das schnell abschließen und das Geld freigeben können. Eigentlich sollten sie dir dann sagen, wohin du dich wenden kannst.
@juergen63255
Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung. Das wäre mein erster Gehalt gewesen. Da es aber Probleme gab habe ich keine Gehaltsabrechnung erhalten. Du sagtest es kann richtig Ärger geben, wie kann ich mir das vorstellen? Ich gehe ja davon aus das die Firma legal ist, wenn sie das Gegenteil nachweisen würden. Mit was könnte ich rechnen? Außerdem handelt es sich um eine Firma im Ausland, was könnte ich denn da vorweisen?
Das ist schwer zu beantworten ohne Detailinfos.
Du bist nicht verantwortlich für die Steuerehrlichkeit deines Arbeitgebers. Nur wenn man dir unterstellt du hättest wissen müssen dass es illegal ist, könnte man dir Beihilfe unterstellen. Z.B Zahlungen aufs eigene Konto annehmen und dann bar nach Nigeria transferieren .. damit kommt keiner durch.
Aber wenn du einen Arbeitsvertrag hast, die Tätigkeit seriös und legal .. dann hast du nichts zu befürchten. Es ist auch nicht illegal wenn eine Firma einen Nettovorschuss zahlt wenn sich die Gehaltsabrechnung verzögert .. kann man alles klären.
Selbst wenn sich die Firma als unseriös erweist, ist das nicht dein Problem und ich denke auch das Gehalt wäre nicht verloren .. das könnte durchaus ein Haftungsproblem für die Bank darstellen. Aber das müsste ein Anwalt feststellen.
Ernst nehmen würde ich das Problem.mit der Bank .. ich hoffe deine Bank ist nicht die Commerzbank .. mit der habe ich sehr schlechte Erfahrungen, und festgestellt dass google da extrem viel ähnliches findet.
@juergen63225
Nein keine Commerzbank, handelt sich um die Volksbank-Raiffeisenbank.
Der Witz ich hatte 3x angerufen um mein Tageslimit zu erhöhen, da wurde ich auch gefragt für was ich das bräuchte. Da habe ich es auch erklärt und da wurde nichts gemacht/gesagt oder sonst was.
Unterstellen kann man theoretisch alles, da ich aber wirklich von nichts weiß und immer noch davon ausgehe das alles legal ist, aber solange keine Beweise vorliegen habe ich doch nichts zu befürchten oder?
Das verstehe ich nichts ganz: Wenn die Firma als unseriös eingestuft wird, könnte ich trotzdem mein Gehalt erhalten? Was meinst du mit dem Haftungsproblem gegenüber der Bank?
Die dürfen nicht nur, die müssen sogar, wenn ihnen etwas nicht ganz sauber und korrekt vorkommt. Es gibt mittlerweile viele Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche, da sind gewisse Prüfungen Pflicht.
Deshalb gleich zur Polizei zu gehen, war überflüssig. Wahrscheinlich wird das Ganze sowieso eingestellt.
Leider weiß aber die Filiale nicht unbedingt, warum der Sachbearbeiter in der Hauptstelle diese Entscheidung getroffen hat. Deshalb die Verwirrung. Versuche, schnellstmöglich einen Gesprächstermin bei einem kompetenten Mitarbeiter in der Hauptverwaltung der Bank zu bekommen.
Kleine Ergänzung: Die Bank selbst kann da relativ wenig tun. Entweder, es vergeht genug Zeit. Je nach Höhe 1 Tag oder 1 Woche, soweit ich es weiß. Oder es wird vorzeitig ausdrücklich von der Prüfstelle bewertet und freigegeben. Die Prüfstelle liegt nicht in der Bank selbst.
Also erstmal danke für deine Nachricht. Aber ich war nicht deshalb bei der Polizei sondern einer anderen Angelegenheit, wobei mich der zuständige Sachbearbeiter der Polizei gefragt hatte was es damit auf sich hätte und ob es sich erledigt hat. Polizei hatte die Info bzgl der Überweisung von der Bank direkt bekommen.
Ich hatte das heute durch puren Zufall erfahren, da ich annahm das Geld sei nie eingegangen.
Die Bank hat es offensichtlich wegen des Verdachts auf Geldwäsche der Polizei gemeldet
Die Meldepflicht ist nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt.
Generell sind Finanztransaktionen aus dem Inland ins Ausland und vom Ausland nach Deutschland meldepflichtig, wenn sie höher als 12.500 Euro sind, ein wirtschaftliches Geschäft betreffen und der Empfänger oderAbsender des Geldes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Quelle: finanzfrage.net
Da es aber unter 12.500,00 € liegt ist es doch gar nicht meldepflichtig oder? Außerdem handelt es sich dabei um mein Gehalt der letzten Monate. Darf die Bank ohne mir etwas zusagen das "einkassieren" bzw. wie verfahre ich weiter? Einfach warten und Däumchen drehen?
Die Bank kassiert nicht ein. Sie wartet auf die Freigabe der zuständigen Stelle. Du kannst die Bank fragen, wohin du dich wenden kannst.
Die Bank ist einfach vorsichtig.
Eine Überweisung aus dem Ausland an privat, eine nicht unerhebliche Summe und kommt nicht jeden Tag auf deinem Konto vor.
Kann sein, dass der Sachbearbeiter einen schnellen Finger hatte und die Sache gemeldet hat.
@mepeisen Das Problem ist ja die Bank weiß angeblich von nichts. -.-
Die haben mir gar keine Auskunft gegeben die mir weiterhelfen könnte
Außerdem war diese Überweisung am 15.04, am 30.04 habe ich die Info per Mail bekommen und heute habe ich von der Polizei erfahren das es an sie weitergeleitet wurde. Ich blicke da nicht durch -.-
Dann bitte um ein Gespräch mit dem Filialleiter und dann mit dessen Chef. Höflich aber bestimmt durchfragen. Und mach klar: Wenn sie dir nicht sagen, wo das Geld geblieben ist, würdest du deinerseits zur BaFin gehen.
Mache der Bank klar, dass du Verständnis hast, wenn man gewisse Regeln als Bank einhalten muss. Aber dass du kein Verständnis dafür hast, wenn sie dir nicht sagen, wohin du dich wenden kannst.
Sehe jetzt erst, dass es mehr als eine Woche her ist. Dann kannst du dich auch ggf. direkt an die örtliche Staatsanwaltschaft wenden. Dort wird dann der Fall vermutlich vorliegen und ggf. kannst du da bei der Aufklärung helfen. Die Unterlagen vorlegen (Arbeitsvertrag usw.), dass es normales Arbeitseinkommen ist und dann die Freigabe erwirken.
Blöd wird es, wenn es wirklich aus einer Straftat stammt. Ist der Arbeitgeber vielleicht insolvent oder hat er Zahlungsprobleme? Dann könnte es ggf. Verdachtsfälle geben. Arbeitslohn wird ja nicht ohne Grund mehrere Monate nicht gezahlt.
Ok, werde es höchstwahrscheinlich genauso machen.
Lieben Dank für deinen Rat!
Diese Situation ist momentan wirklich nervenaufreibend. -.-
Ok, werde es höchstwahrscheinlich genauso machen.
Lieben Dank für deinen Rat! Diese Situation ist momentan wirklich nervenaufreibend. -.-
Der Arbeitgeber wollte mir ja mein Gehalt überweisen aber die Bank hat den Betrag geblockt und das vor über einen Monat. Erst nach 2 Wochen kam dann die Info zu mir und bei der Polizei liegt es seit letzter Woche, aber anscheinend wurde es bisher noch nicht bearbeitet da er (Polizeibeamter) mich heute dazu befragt hat.
Soweit ich weiß ist die Firma nicht insolvent, da ich für sie hier in Deutschland Bezirksleiter bin und ein Netzwerk aufbauen soll, haben sie mir mehr als "gewöhnlich" bezahlt da ich sehr viel Arbeit investiert habe. Habe jetzt eben nur die Sorge das AG denkt ich sei der Betrüger und habe das Geld behalten. -.-
Normalerweise geht das recht zügig wenn du die korrekten Unterlagen vorlegst. Musst nur den richtigen Staatsanwalt finden.
Denk an die Steuern. Und sei vorbereitet wenn der Staatsanwalt danach fragt.
@mepeisen
Korrekte Unterlagen..ich denke ich gebe einfach alles was ich habe.
AG sagte mir das er meine Lohnsteuer automatisch einbehalten würde und an den ausländischen Staat überweist (Italien). Da es aber nicht dazu kam und sie den Kontakt komplett zu mir abgebrochen haben wüsste ich nicht was ich da machen müsste, außerdem habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht deshalb hat kein Steuerberater irgendwelche Daten von mir.
AG sagte mir das er meine Lohnsteuer automatisch einbehalten würde und an den ausländischen Staat überweist (Italien).
Das mag nach EU-Recht in Ordnung sein, da bin ich aber überfragt. Auf die Schnelle habe ich da folgendes gefunden: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/index_de.htm
Ich habe da nur deswegen drauf verwiesen, dass du dich da vorbereitest und ggf. auch deine Unterlagen darauf eingehen sollten. Das Versprechen deines Arbeitgebers, das über Italiens Steuerbehörde korrekt zu versteuern, sollte hoffentlich ausreichen.
Wenn die Bank den Verdacht von Geldwäsche hat, ist sie sogar verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
Nein, ist sie nicht. Die Polizei ist dafür gar nicht zuständig. Erzählst du wieder Märchen?
Ein Vertragsbruch in dem Sinne liegt ja nicht vor. Die Bank hat normalerweise die Verträge so gestaltet, dass die Regeln zur Geldwäsche auch umgesetzt werden können, ohne dass man ihr einen Vertragsbruch vorwerfen kann.