BAföG bei zweitem Bildungsweg?
Hallöchen, ich hätte da mal ein paar Fragen zum Thema BAföG. Natürlich habe ich mich vor dem Post hier auf etlichen Seiten und mehrfach beim BAföG-Amt informiert, so wirklich schlüssig ist das Ganze jedoch nicht, was einiges Kopfzerbrechen innerhalb der Familie erzeugt. Vorab mein Lebenslauf, das Ganze spielt sich in Baden-Württemberg ab: 27 Jahre alt, abgeschlossene Berufsausbildung im Metallhandwerk (3,5 Jahre), abgebrochene Zweitausbildung ebenfalls im Metallhandwerk, Arbeit im Metallhandwerk (0,5 Jahre), Fachabitur auf dem Kolleg (da wurde der BAföG-Antrag abgelehnt), Arbeit im Metallhandwerk (1 Jahr) und nun Studium in der Fachrichtung Bau.
BAföG habe ich wie gesagt nie bezogen, aus Kostengründen bin ich wieder zu meinen Eltern gezogen. Der BAföG-Antrag auf elternunabhängiges BAföG wurde aufgrund der unzureichenden Erwerbstätigkeit von 1,5 statt 3 Jahren abgelehnt. Elternabhängig würde ich aufgrund des hohen Einkommens meiner Eltern vermutlich nichts bekommen. Sind meine Eltern unterhaltspflichtig, und wenn ja wie viel? Und was kann ich tun, wenn diese den Unterhalt verweigern? MfG und danke im Voraus 👍
3 Antworten
Du hast schon eine angeschlossene Berufsausbildung und auch schon im Beruf eine gewisse Zeit lang gearbeitet, deshalb sind deine Eltern im Normalfall aus der Unterhaltspflicht raus.
Einfach Antrag stellen und abwarten, oder versuchen einen kfw - Studienkredit zu bekommen.
Es ist richtig, mit 3 Jahren Berufstätigkeit hättest Du Anspruch auf elternunabhängiges BaFöG gehabt.
Wenn aber Dein Studium als logische Fortsetzung Deines berufliches Werdegangs anzusehen ist, sind Deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Etwas anderes wäre es, wenn Du jetzt z.B. Philosophie studieren wolltest. Das kann Deinen Eltern nicht mehr zugemutet werden.
Ist natürlich eine haarige Angelegenheit, mit 27 noch seine Eltern auf Unterhalt zu verklagen, aber eine fixe Altersgrenze gibt es da nicht. Ich würde eher noch 1,5 Jahre arbeiten gehen, inbesondere da man ja jetzt BaFöG bis 45 beziehen kann.
Deine Eltern sind definitiv nicht unterhaltspflichtig, weil du kein Kind mehr bist (nach 25 Jahren geht da nichts mehr). Das Bafögamt ist nur verpflichtet, die erste Ausbildung zu finanzieren, alle weiteren können abgelehnt werden. Es gibt in den meisten Fällen Lösungen. Also,das man zum Beispiel eine Art Kredit vom Bafögamt bekommt, das man später zurückzahlen muss. Ich würde einfach ein Antrag stellen beim bafögamt und die Agentur für Arbeit mal nachfragen.
Ja, mit 19 Jahren hast du viele Ansprüche. Kindergeld, Wohngeld usw. kannst auch studieren und elternunabhängiges bafög beziehen.
Ich habe allerdings nie Bafög bezogen - daher ist mein Anspruch auch nicht verfallen oder?