Bafög beantragen, solange man bei Eltern wohnt, später ausziehen?
Hallo
.... es geht hier nun um Bafög.. und zwar folgendes Problem was ich nciht verstehe..
in den Formularen für ein Zimmer in einem Studentenwerk steht , dass wenn ich das Zimmer mit Bafög finanzieren möchte, muss ich den Bafög - Bescheid beilegen.. aber den hab ich noch nicht beantragt,.
die Auskunft vom Studentenwerk meinte,dass ich den Nachreichen kann etc., kein Problem,
so und in dem Bafög antrag steht ja, wo ich nun während meines Studiums wohnen werde.. ich hab ja noch keine Wohnung also ist das unvollständig, das Zimmer iim Studentenwerk ist nicht sicher, dafür brauch ich erst alle unterlagen, also auch den BAFÖG Antrag.. (und ich bekomm im studentenwerk nur ein platz wenn ich schon bafög habe..)
nun die Frau vom Studentenwerk meinte zu mir, ich wohne ja momentan bei meinen eltern und habe keine Wohnung also soll ich da eintragen dass ich noch bei den eltern wohne.. (Aber ich weiß doch dass ich während des Studiums nicht da wohnen bleiben kann..)
und ein 2tes Aber:
- das stimmt ja dann nciht wenn ich das zimmer im studentenwerk bekomme..
Soll ich das trotzdem angeben und dann wenn ich das Zimmer habe, wieder von neu den Mietvertrag da nachreichen.. das dauert doch ewig lang.. ich bräuchte dann ja für die Miete den zuschuss, den ich sonst im Elternhaus nicht bekommen würde.
Hat jemand vielleicht einen Rat?
war das bei jemanden genauso?
Liebe Grüße
hat sonst jemand eine Idee wo ich da beim Bafög noch anrufen könnte im Notfall und mir das sonst erklären lassen könnte?
4 Antworten
Deine Beraterin vom Studentewerk hast schon recht, du musst deinen momentanen Wohnsitz angeben, also das du bei deinen Eltern wohnst. Wenn du dann umgezogen bist kannst du den Mietvertrag nachreichen und bekommst dann den Zuschuss zur Wohnung dazu. Einen anderen Weg wird es dafuer nicht geben. Das Bafoeg geht immer von deiner momentan Situation aus. Mir wurde einmal das Geld fuer ein paar Monate so gekuertzt, so das ich nicht mal mehr die Miete zahlen konnte. Der Grund dafuer war, das ich einen Werkstudentenjob hatte wo sie von 20 Stunden die Woche ausgegangen sind, obwohl ich weniger gemacht habe und ich in den Sommersemesterferien ein Praktikum machen wollte. Das witzige daran war nur das ich das Geld aus dem Praktikum bis dahin noch nicht hatte, also mich verschulden musste bis ich das Praktikum gemacht hatte.
Bei dem Bafoeg musst du dich an solche Situationen gewoehnen. Aber immer noch besser als gar kein Geld zu sein Studium zu bekommen :)
suuuuuuuuuuuuuuper, vielen Dank, genau das was ich wissen wollte ! :)
kannst den mietvertrag nachreichen, dann wartest du allerdings ne weile auf dein geld. vielleicht besteht die möglichkeit überbrückungsgeld für den mietzuschuss vom amt zu bekommen.
danke danke :)
Also, ich fürchte, dies wird so nichts. Bei mir: Kein Bescheid vom Studentenwerk, kein Mietvertrag vom Studentenwerk. Kein Mietvertrag, keine Pauschale für Wohnung nach BAföG, so jedenfalls das Studentenwerk in Bremen. Erst nachdem ich mit Gericht drohte, haben sich beide Sachbearbeiter zusammengetan und es funktionierte. Miete wurde natürlich pünktlich und (noch) ohne Vertrag abgebucht, ebenso die Mietsicherheit. Da erst habe ich begriffen, daß die Studentenwerke ja auf der Gegenseite sitzen und gar nicht für uns da sind, sondern Sozialhilfe verwalten.Viel Glück. Erste Auszahlung ab 01.10. (wegen meiner Meckerei?) dann im April des Folgejahres.
So eine Vorgehensweise möchte ich nicht hören! Darauf warten die nur und lehnen den Antrag auf Übernahme der mickrigen Pauschale ab, weil die Miete ja von den Eltern bezahlt wird, so das Studentenwerk Bremen bei mir in Bremen!
dem BAfög Amt ist es wurscht, wo du wohnst, aknnst deine Adresse später nachreichen. Kann nur sein, daß du weniger Geld kriegst bei den Eltern. Fülle einfach mal den Bafög Antrag aus und hoffe, daß deine Eltern arm genug sind- sonst kriegst du nämlich nix.
Quatsch! Dann werden elternunabhängige Vorausleistungen beantragt. Es gibt den Höchstsatz und ein etwaiger Unterhaltszuschuß wird nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen sondern nach dem deutlich besseren BGB ermittelt.
Quatsch! Dann werden elternunabhängige Vorausleistungen beantragt. Es gibt den Höchstsatz und ein etwaiger Unterhaltszuschuß wird nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen sondern nach dem deutlich besseren BGB ermittelt.
also das mit dem elternunabhängigen Bafög richtet sich nicht nach dem Wohnort. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt , bekommt nicht automatisch das elternunabhängige Bafög. Also zweifel, ob es da elternunabhängige leistungen gibt, aber der Fragesteller kann uns ja mal informieren, was richtig ist /war.
Wenn man bei den Eltern wohnt wird ja weniger Ausgezahlt, als wenn man ne eigene Wohnung anmeldet. Ich bin auf der Suche nach einer eigenen Wohnung hab zurzeit halt noch keine und wohne da noch bei meinen eltern.. möchte schon aber Bafög beantragen bevor ich danach noch paar monate warten muss bis ich endlich Geld bekomme,.. die Wohnung müsste ich ja schon zum 1.10 haben.. und Bafög damit ich die Wohnung zahlen kann.
Ich habe nun überlegt anstatt zu sagen dass man bafög beantragt so eine formlose Erklärung der Eltern, dass die die Mietkosten übernehmen, hinzuschicken. Interessiert die doch nciht wie ich das bezahle, hauptsache ich kanns bezahlen.. dann bekomme ich doch ein Mietvertrag und danach kann ich den beim Bafög beantragen und damit bezahl ich das Zimmer.. oder?