Bafög - Härtefall

7 Antworten

Bei den Geschwisterfreibeträgen sind ohnehin immer die aktuellen Verhältnisse maßgebend. Aus dem Bescheid müsste sich eigentlich ergeben, wie viele und welche Geschwister bereits berücksichtigt wurden. Das solltest Du daher eigentlich schon jetzt checken können, um daraus ggf. Handlungskonsequenzen ziehen zu können.


Einen Aktualisierungsantrag zu stellen, wie bereits von comedyla vorgeschlagen, halte ich ebenfalls grundsätzlich für eine gute Idee.


Aktualisierung kann also erst mal was bringen, aber eine Einkommensverbesserung danach geht am Ende zu Deinen Lasten.

Was hältst Du denn davon, stattdessen einen Vorausleistungsantrag zu stellen?

Soweit die Eltern den lt. BAföG-Bescheid angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen - auch nicht in Form von Sachleistungen, z.B. Unterkunft, Kost, Monatskarte -, kannst Du Dir grundsätzlich mit einem Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG behelfen und so zum fehlenden Unterhalt kommen, zumindest zu einem Teil. Das Amt setzt sich dann mit Deinen Eltern auseinander.

Und, anders als beim Aktualisierungsantrag: Kein Rückforderungsvorbehalt des Amtes Dir gegenüber.

Besteht keine Unterhaltspflicht oder -fähigkeit nach dem BGB (so ja offenbar Deine Eltern), haben sie außer vllt nervigem Schriftverkehr allerdings nichts zu befürchten.

Es kann jedoch passieren, dass Deine Eltern eine Unterhaltspflicht einräumen, aber Naturalunterhalt anbieten; dann läuft der Vorausleistungsantrag vorauss. ins Leere.

Mit dem Vorausleistungsantrag solltest Du nicht zu lange warten, sonst geht Dir evtl. was verloren. Rückwirkend wird oft nicht gezahlt.


Im Einzelfall ist es allerdings schwer vorauszusagen, ob der Aktualisierungsantrag oder der Vorausleistungsantrag die bessere Alternative ist.

Wenn sich, seit dem Antrag für den Du jetzt den Bescheid erhalten hast, Änderungen in den finanziellen Verhältnissen, ergeben haben, solltest Du einen neuen Antrag stellen bzw. Widerspruch einlegen; ob Du mehr als 500 € zum leben brauchst, ist nicht das Problem der Bafög-Stelle, sondern es kommt auf die wirtschaftlichen Verhältnisse an.

Einen Antrag auf Härtefallregelung kann immer gestellt werden.

comedyla  15.12.2012, 23:07

das wäre dann der aktualisierungsantrag (Formblatt 7)

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/aktualisierungsantrag.html

Immer dann gut wenn das heutige einommen wesentlich niedriger ist als vor 2 jahren.

da hier auch noch ein kleines ind extra ist (was es ja vor 2 jahren noch nicht gab) gibt es für dieses baby auch nochmal freibeträge.

also den bitte ganz schnell stellen!!

Nein, so wie ich das sehe eindeutig kein Härtefall.

Was du machen kannst ist entweder jobben oder einen Studentenkredit...

Wenn du gut bist kannst du auch versuchen an ein Stipendium zu kommen.

Envy8 
Beitragsersteller
 15.12.2012, 22:12

Stipendium für Lehramt ? Ne bin nicht gut genug dafür . Ich frage mich nur, wie es einige Menschen mit Anwälten und etc. als Eltern schaffen, Bafög zu beziehen.

Vanyu  16.12.2012, 10:31
@Envy8

Ja die Welt ist nicht immer fair. Auch Lehramt... gute Entscheidung, aber ich glaub ein Stipendium kann man immer beantragen ;)

Du kannst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und angeben, dass die Situation sich geändert hat und kein Vermögen oder hohes Einkommen vorliegt. Wenn Deine Ma selbstständig war, hatte sie bestimmt einen Steuerberater, der kann dabei helfen Der Sozialverband kann auch helfen, aber da muss man Mitglied werden.

Wenn sich die Verhältnisse geändert haben, kannst du das doch angeben!