Für die Autoreifen ist im Fahrzeugschein 87H eingetragen, darf auch 88T montiert werden?
4 Antworten
Nur bei Winterreifen mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber 190km/h im Fahrzeug zulässig.
Bei Sommerreifen nur mit Tüv/Dekra Gutachten. Da kommen bessere Reifen aber mit Sicherheit günstiger.
- 87/88 Tragfähigkeit des Reifens, je höher desto besser, mehr darf immer sein.
- H = 210 km/h auch hier mehr geht immer, also V, W, ZR, Y
- T = 190 km/h
Das ist mir bekannt, habe nur bei der Frage nicht gleich daran gedacht. Wenn wir hier allerdings ins Detail gehen, sollten wir auch gleich erwähnen, dass es nur wenige neuere Fahrzeuge (EZ ab 05/09) gibt, bei denen dies zutrifft. Bekannte Ausnahmen sind T5, T6...
Ansonsten ist hier vor Mai 09 noch eine Sicherheitspauschale von Höchstgeschwindigkeit Fzg * 0,01 + 6,5km/h = Reifenhöchstgeschwindigkeit mit einzuberechnen.
Aber ich würde diese Sicherheitspauschale immer mit berücksichtigen, und auf einem Auto mit V max 209km/h Reifen mit V max 240km/h, also Index V fahren, einfach aus Sicherheitsgründen.
Stimmt du hast Recht, ich habe es gerade noch mal im Berechnungsprogramm nach gesehen. National nach StVZO gilt der Aufschlag noch, dann muß es ein U-Reifen sein (habe ich abe rnoch nie gesehen, also ein "H"-Reifen), nach EG reicht ein "T", da wird der Aufschlag nicht berücksichtigt.
Gilt der Aufschlag in DE dann auch noch für KFZ mit EZ nach 2009?
Ja U Reifen sind nicht üblich, wäre dann ein 210km/h Reifen.
Einen Lastindex von mehr als 87 darfst Du immer fahren, bei dem T kommt es darauf an welcher Wert in Feld "T" deiner Zulassungsbescheinigung steht, ist diese Zahl 190 oder kleiner, reicht der T-Reifen, weil Dieser bis 190 km/h zugelassen ist.
Früher war man an die Angabe in Feld 15.1/2 gebunden, wenn dort ein zu hoher Geschwindigkeitsindex gefordert war, obwohl er nicht benötigt wurde, war man trotzdem darain gebunden (außer bei M+S Reifen).
Seit ca 4 Jahren ist für Last- und Geschwindigkeitsindex der
tatsächliche Wert der sich aus den Feldern T (vmax) und 8.1 bis 8.3
(Achslasten) ergibt entscheidend und nicht der LI und VI der in Feld
15.1 / 2 steht.
Wenn Dein Auto also mit max 190 km/h angegeben ist, reicht das aus.
Tom, Du hast den Aufschlag auf Vmax vergessen.
ja, das gab es mal. Die Regelung mit dem Aufschlag gilt mittlerweile als in der Toleranz der Reifens vorhanden.
Expliziet gefunden habe ich die Regelung zwar nicht, wurde aber bei einer internen Weiterbildung als "aktuelle Verfahrensweise" so bekanntgegeben.
ich abe es gerade nochmal nach gesehen:
Nach StVZO gilt der Aufschlag ! Nach EG nicht ....
Nein. H ist bis 210, T nur bis 190 zugelassen. Höher (V) darfst du, niedriger nur bei Reifen mit M&S-Kennung.
Also ich bin seit 26Jahren reifenmonteur.
Ich bei auch der Meinung das der angebenen kennbuchstaben T oder H usw,
Massgeblich bindend ist,und nicht die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
Aber über einen Link wäre ich gerne zuhaben falls ich noch nix weiss
Gruß Jürgen
Bei Sommerreifen geht das auch, wenn die Höchstgeschwindigkeit max 190 eingetragen ist (Feld T). Seit ca 4 Jahren ist für Last- und Geschwindigkeitsindex der tatsächliche Wert der sich aus den Feldern T (vmax) und 8.1 bis 8.3 (Achslasten) ergibt entscheidend und nicht der LI und VI der in Feld 15.1 / 2 steht.