Autohändler hat mein Auto nicht abgemeldet?

5 Antworten

Wann hast du denn das alte Auto abgegeben? Das neue hast du heute ja erst geholt. Ich würde morgen noch mal nachhaken. Aber wenn sich beide Autos ein paar Tage überschneiden, ist das nicht so das Problem. Bei den meisten Versicherungen können zwei Autos ca. 2 Wochen gleichzeitig laufen.

Ist es vertraglich festgehalten das die Fahrzeuge getauscht wurden. Muss der Verkäufer das alte Fahrzeug binnen einer Frist auch abmelden. Macht er es nicht kannst du mit dem Vertrag nachweisen das es nicht mehr dein ist. Und hast dann dafür auch nichts zu zahlen. Hast du keinen Nachweis darüber, bist du leider selber schuld. Da du keine Papiere für das alte Fahrzeug hast, kannst du es auch nicht abmelden und bist auf den Händler angewiesen.

Zudem ist das doch Betrug und Fahren ohne Versicherungsschutz

Nein, die Versicherung geht ab Kaufdatum und Uhrzeit an den Käufer / Händler über. Wenn dies erst alles vor ein paar Tagen geschehen ist, gib dem Händler doch Zeit das Fahrzeug abzumelden, 10 Tage ist nichts ungewöhnliches und wenn alles schriftlich festgehalten bei der Übergabe musst Du auch nichts weiter machen.

Toshilein123 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 22:33

Das Problem ist Folgendes:

Ich weiß, dass der Händler mir ein Auto leihweise geben wollte, welches er ebenfalls jemandem abgekauft hat, auf dessen Namen dies lief. Dies habe ich abgelehnt.

Weiterhin gibt es für dieses Auto keine Versicherung mehr.

Meine Versicherung haftet nur noch für das neue Auto, nicht mehr für das alte.

Und warum sollte ich ihm Zeit geben? Seit einem Monat bin ich jetzt nur noch mit dem Autokauf beschäftigt, ständig stand das Auto in der Werkstatt, dann habe ich endlich ein anderen Auto bekommen.

Außerdem: Weshalb sollte er denn Zeit bekommen, das Auto abzumelden? Er war doch heute auf der Zulassungsstelle, um mein jetziges Auto anzumelden, da kann man das alte auch direkt abmelden... Naja was soll's... Ich hab wieder dazugelernt.

Antitroll1234  23.07.2015, 22:43
@Toshilein123

Weiterhin gibt es für dieses Auto keine Versicherung mehr.

Da das Fahrzeug angemeldet übergeben wurde, besteht selbstverständlich noch Versicherungsschutz.

Meine Versicherung haftet nur noch für das neue Auto, nicht mehr für das alte.

Die Versicherung des alten Fahrzeuges besteht wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde selbstverständlich weiter, und geht wie bereits erwähnt mit Übergabe auf den Händler über, dort ist es von Vorteil Uhrzeit und Datum im Vertrag schriftlich festzuhalten.

Außerdem: Weshalb sollte er denn Zeit bekommen, das Auto abzumelden ?

Warum nicht ? Das ist absolut üblich bei Übergabe eines angemeldeten Fahrzeuges.

Warum übergibst Du hingegen ein angemeldetes Fahrzeug ? Wenn Du darauf Wert legst am gleichen Tag abzumelden, hättest Du es selbst abmelden können.

Toshilein123 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 23:06
@Antitroll1234

Ich habe aber doch über meine Versicherung ein Fahrzeugwechsel beantragt. Somit zahle ich für das alte Auto nichts mehr und das neue Auto wurde versichert. Das heißt, dass das alte logischerweise nicht mehr versichert sein kann und sein darf.

Nein, also ich hätte das Auto ja abgemeldet, aber du brauchst als Privatkunde hier bei der Zulassungsstelle einen Termin. Ich hätte wahrscheinlich erst für Ende nächster Woche einen Termin bekommen. Außerdem hatte ich das vorherige Auto schon 4 mal reklamiert und wollte nun eine schnelle Lösung.

Des Weiteren war niemals die Rede davon, dass er nun mit meinem Kennzeichen und mit meinem Steuergeld weiter umherfahren darf.

Wer weiß, wie lange er das angemeldet lassen würde?

Es hat nichts damit zu tun, dass ich ungeduldig bin. Ich habe seit dem 1. Juli, der Tag, an dem ich ein Auto bei dem Händler gekauft habe, nur Pleiten, Pech und Pannen erlebt. Pannen im wörtlichen Sinne! Ich wurde 4 mal abgeschleppt. Bin morgens ständig zu spät zur Arbeit gekommen, weil das Auto nicht ansprang, habe dadurch fast eine Abmahnung kassiert, bin direkt vor einer Werkstatt einer anderen Stadt liegen geblieben, konnte da Knete abdrücken, noch mehr Geld in die Hand nehmen für ein teureres Auto, ständig Busfahrkarten kaufen, anschieben usw usf.

Dass er jetzt auch noch mit unseriösen Methoden arbeitet halte ich einfach für nicht hinnehmbar, weil das zulasten meiner Person geht und ich endlich dieses Kapitel abschließen möchte, mit dem ich mich seit 3 Wochen rumplage.

Antitroll1234  23.07.2015, 23:48
@Toshilein123

Das heißt, dass das alte logischerweise nicht mehr versichert sein kann und sein darf.

Nochmal nur für dich:

Die Versicherung geht mit Übernahme des angemeldeten Fahrzeuges auf den Käufer / Händler über, dies steht auch in den AKB deiner Versicherung, was genau verstehst Du an diesem Satz nicht ?

Du meldest dies lediglich deiner Versicherung, dass das Fahrzeug den Eigentümer gewechselt hat, so wie es die AKB vorsehen.

Des Weiteren war niemals die Rede davon, dass er nun mit meinem Kennzeichen und mit meinem Steuergeld weiter umherfahren darf.

Es sind nicht mehr deine, sind jetzt die des Händlers, da ab Übernahme des Fahrzeuges die Versicherung auf den Händler überging, wurde dir aber bereits mehrmals jetzt erklärt.

Wer weiß, wie lange er das angemeldet lassen würde?

Gehe mal von den üblichen 10 bis 14 Tagen aus.

Dass er jetzt auch noch mit unseriösen Methoden arbeitet halte ich einfach für nicht hinnehmbar

Welche unseriösen Methoden ?

Der Händler ist bisher sehr zuvorkommend mit dir, meldet dein Fahrzeug an, lässt sich darauf ein dir ein anderes Fahrzeug zu geben...


Selber schuld wenn du bei Mustaver kaufst, macht der Seriöse Händler sicher nicht :)

Toshilein123 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 22:00

Mustafa war das nicht.

Eher ein Dirk oder Herbert. Dein Tipp bringt mir auch nichts und auf diese rassistischen Vorurteile habe ich auch keine Lust.

moritztom  24.07.2015, 17:18

Naja ich wollte nicht rassistisch werden, aber welcher Seriöse Händler macht denn bitte sowas? Vermutlich ein Händler welcher mittels Scheibenwischerkärtchen auf sich aufmerksam macht.

Kratz die Plakette von deinem ehemaligen Auto doch selber mit einem Schraubenzieher runter, wenn das Auto beim Händler steht und teile der Zulassungsstelle mit, dass die Kennzeichen entwertet sind und der Wagen verkauft ist. Oder demontiere die Schilder und fahre damit zur Zulassungsstelle. 

Toshilein123 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 21:59

Das würde ich ja machen, aber ich habe ihm doch die Papiere gegeben...

maccvissel  23.07.2015, 22:03
@Toshilein123

Wie Macaoblau schon empfohlen hat: reiß die Nummernschilder runter und bring die zwecks entstempelung zur Zulassungsstelle. Dort erklärst Du den Sachverhalt, nämlich daß Dur die Zulassungspapiere nicht hast und daher eine Abmeldung von Amts wegen notwendig ist - da Du das Fahrzeug nicht mehr in Besitz hast und damit Mißbrauch getrieben werden könnte.

Übrigens sind NS-Abkürzungen bei Kfz-Kennzeichen verboten: SS, SA, HJ, SD usw.

Toshilein123 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 22:22
@maccvissel

SS, SA usw. war mir ja klar. SD hätte ich jetzt eigentlich auch dazugezählt, aber heute wurde ich eines Besseren belehrt. Ich hätte gerne mein altes Kennzeichen behalten und habe ihm dies auch beim ersten Wagen mitgeteilt. Ich dachte, beim zweiten müsste ich dies nicht noch einmal wiederholen. Scheinbar war dies ein Zufallskennzeichen.

Deine Idee finde ich übrigens gut! Ich denke, so mache ich es.

Antitroll1234  23.07.2015, 22:25
@Toshilein123

Deine Idee finde ich übrigens gut! Ich denke, so mache ich es.

Wenn Du das Fahrzeug angemeldet dem Händler übergeben hast, würde ich dir von dem Vorschlag dringend abraten die Plakette oder Kennzeichen zu entfernen, das Fahrzeug und Kennzeichen gehören dir mit Übergabe nicht mehr, wäre das gleiche als wenn Du an einem sonstigen Fahrzeug das Kennzeichen klaust oder Plakette abkratzt.

KnickKnack76  23.07.2015, 22:32
@Toshilein123

Bringt dir gar nichts, ohne Papiere kannst du kein Fahrzeug Abmelden. Das wäre ja zu schön wenn man nur x beliebige Kennzeichen mitbringt, so eine Geschichte erzählt und die Zulassungsstelle Meldet ab. Nie im leben, lese mal bei deiner Zulassungsstelle nach, welche Unterlagen für eine Abmeldung notwendig sind. Nur mit den Schildern, keine Chance.

Und was die Buchstabenkombination betrifft, alles was aufgezählt wurde ist nicht Verboten! Die Zulassungsstelle entscheiden selbstständig ob sie diese Kombinationen herausgeben. Sie sind aber in keinster Weise verpflichtet das nicht zu tun. Es wird halt oft so gemacht, um Mißbrauch zu vermeiden. Es besteht aber kein Verbot.