Autofahren mit sommerreifen im November?
also ich hab mir vor längerer Zeit mein bein gebrochen und darf jetzt erst wieder autofahren. aber mein auto hat noch sommerreifen drauf die erst morgen gewechselt werden. jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich da fahren darf weil per gesetz heißt es ja nur dass man die reifen wechseln muss sobald es die Umstände erdordern. und heut ist es sonnig und es wird noch warm. darf ich jetzt noch fahren weil ich sollte noch etwas bei meinem vater holen.
8 Antworten
Zumindest in Ö fordert die Winterreifen-Verordnung nur, dass bei winterlichen Fahrbahnbedingungen Winterreifen auf allen 4 Rädern montiert sein müssen, das bedeutet, dass hierzulande ansonsten durchaus auch andere verkehrstaugliche Reifen zulässig sind.
Wenn bei euch keine Straßenglätte ist, kannst du ruhig damit fahren.
Danke für die Antwort harry, kriegst nen Sternchen
Nein es gibt keine Pflicht Winterreifen aufzuziehen. Dies wurde letztens erst im TV erklärt. Allerdings machst du einen Unfall wegen der Bereifung weil es geschneit hat, könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen. Bußgelder sind wohl auch möglich wenn man dich bei Schnee und Eis mit Sommerreifen erwischt. Also kannst du noch fahren. Wechseln solltest du aber trotzdem so schnell wie möglich.
Du musst laut Gesetz keine Winterreifen drauf haben, wenn du allerdings im Winter bei nasser Fahrbahn einen Unfall baust zahlt deine Versichung vermutlich nicht.
Es ist ja momentan trocken, und recht warm fahr vorsichtig und sei dir bewusst das es bei nassen Laub rutschig ist.
Im Winter frieren nassen Fahrbahnen eher zu als im Sommer, und Laub liegt im Sommer auch nicht so viel rum. Wenn es dann nass ist wird es schneller rutschig als im Sommer.
Das es keine Winterreifen Pflicht gibt hatte ich ja geschrieben. Klar muss die Versicherung zahlen, aber sie holt sich das Geld vom VN zurück im schlimmsten Fall alles. Das meinte ich mit "nicht zahlen"
Recht warm? :o Hier sind es -4 Grad.
Wir haben 2 Grad ... auch nicht grad warm^^ das war etwas unglücklich formuliert. Es war eher auf heute generell geschrieben, es soll ja 5 Grad "warm" werden
§2 Abs 3a StVO:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein
Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II
Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Eine nasse Fahrbahn kommt durchaus auch im Sommer vor. Das alleine kann nicht als "winterliche Straßenverhältnisse" gewertet werden, ergo besteht keine Pflicht zum Benutzen von Winterreifen, ergo hat die Versicherung kein Recht, Zahlungen zu verweigern. Die Haftpflichtversicherung ohnehin nicht, die muss immer zahlen, wenn der Versicherte einen Schaden anrichtet.