Autofahren mit sommerreifen im November?

8 Antworten

Zumindest in Ö fordert die Winterreifen-Verordnung nur, dass bei winterlichen Fahrbahnbedingungen Winterreifen auf allen 4 Rädern montiert sein müssen, das bedeutet, dass hierzulande ansonsten durchaus auch andere verkehrstaugliche Reifen zulässig sind.

Wenn bei euch keine Straßenglätte ist, kannst du ruhig damit fahren.

LightYagmi18  28.11.2016, 09:48

Danke für die Antwort harry, kriegst nen Sternchen

Nein es gibt keine Pflicht Winterreifen aufzuziehen. Dies wurde letztens erst im TV erklärt. Allerdings machst du einen Unfall wegen der Bereifung weil es geschneit hat, könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen. Bußgelder sind wohl auch möglich wenn man dich bei Schnee und Eis mit Sommerreifen erwischt. Also kannst du noch fahren. Wechseln solltest du aber trotzdem so schnell wie möglich.

Du musst laut Gesetz keine Winterreifen drauf haben, wenn du allerdings im Winter bei nasser Fahrbahn einen Unfall baust zahlt deine Versichung vermutlich nicht.

Es ist ja momentan trocken, und recht warm fahr vorsichtig und sei dir bewusst das es bei nassen Laub rutschig ist.

Havenari  28.11.2016, 11:29

Eine nasse Fahrbahn kommt durchaus auch im Sommer vor. Das alleine kann nicht als "winterliche Straßenverhältnisse" gewertet werden, ergo besteht keine Pflicht zum Benutzen von Winterreifen, ergo hat die Versicherung kein Recht, Zahlungen zu verweigern. Die Haftpflichtversicherung ohnehin nicht, die muss immer zahlen, wenn der Versicherte einen Schaden anrichtet.

kaytie1  28.11.2016, 11:39
@Havenari

Im Winter frieren nassen Fahrbahnen eher zu als im Sommer, und Laub liegt im Sommer auch nicht so viel rum. Wenn es dann nass ist wird es schneller rutschig als im Sommer.

Das es keine Winterreifen Pflicht gibt hatte ich ja geschrieben. Klar muss die Versicherung zahlen, aber sie holt sich das Geld vom VN zurück im schlimmsten Fall alles. Das meinte ich mit "nicht zahlen"


natusxy0  28.11.2016, 10:37

Recht warm? :o Hier sind es -4 Grad.

kaytie1  28.11.2016, 10:44
@natusxy0

Wir haben 2 Grad ... auch nicht grad warm^^ das war etwas unglücklich formuliert. Es war eher auf heute generell geschrieben, es soll ja 5 Grad "warm" werden

§2 Abs 3a StVO:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein
Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II
Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).