Autobahn Drängler drängen Blinken Blinker Rasen was ist erlaubt
Hey!
Ist es erlaubt, auf der linken Spur nach links zu blinken, um sozusagen einen langsamer fahrenden zu vertreiben? ;)
Ohne zu dicht auf zu fahren, auch nicht Lichthupe, nur der Blinker nach links. Erlaubt?
Danke
5 Antworten
nur der Blinker nach links. Erlaubt?
Nein, der Blinker dient nur dazu anzuzeigen, dass man die Fahrspur wechseln oder abbiegen will. Beides ist wohl auf der Überholspur schlecht möglich.
Verboten, eher nicht, aber vollkommen sinnlos.
Man darf durch einmaliges aufblinken des fernlichtes und eingeschaltetem Bliker li die Überholabsicht anzeigen aber eben nur kurzzeitig den sonst währe es Nötigung und unter einhgaltung der zulaässigen abstzandes.
Vertreiben durch zu dichtes Auffahren darf man nicht, wieder Nötigung sondern höflich Bitten Platz zu machen, was immer unter Enhaltung der Abstände zu machen ist .. dieses Verhalten wird idR auch geduldet.. Joachim
§ 16 StVO Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
- wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Die Lichthupe darf also benutzt werden.
Wichtig dabei:
- Nur wenige kurze Lichtzeichen geben, denn der Gegenverkehr darf nicht geblendet werden.
- Unbedingt den nötigen Abstand einhalten, sonst ist man schnell im Straftatbereich, denn Lichthupe und dichtes Auffahren zusammen wäre Nötigung
Links Blinken dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Du zeigst doch damit nur an das Du schneller fahren möchtest! Ist noch erlaubt solange Du mindestens den Sicherheitsabstand einhälst!
Das darf man nicht, drängeln kostet 50€ oder so ;)