Auto vom Händler gekauft, Felgen nicht eingetragen, Vorführung bei der Polizei?
Hallo ich habe vor einem Monat ein BMW vom Händler gekauft. Nun wurde ich gestern angehalten und die Polizei hat gesagt , dass die eine ABE brauchen, dann muss ich das Fahrzeug vorführen, wenn ich keine aber habe dann erlischt die Betriebserlaubnis. Ich habe im Internet nachgeschaut und diese reifenkombination ist nicht zulässig, die die jetzt drauf ist. Was soll ich jetzt tun? Der Händler hat mir nicht gesagt das die Felgen nicht passen. Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Das Auto hat TÜV? Warum wurde das beim TÜV nicht bemerkt, wer hat das Auto beim TÜV vorgeführt. Was für ein BMW ist es und was für eine Rad-Reifenkombi hat er drauf? Dann kann man mehr dazu sagen. Ein Autohändler hat die Verpflichtung ein Auto zu verkaufen was der STVZO entspricht. Oder er muss darauf aufmerksam machen und dies im Kaufvertrag festhalten. Sollten nachträglich Mängel auftreten, egal in welcher Form muss dies der Autohändler korregieren. Anders sieht es bei einem Privatkauf aus, da ist der Käufer auch in der Pflicht.
der Händler wird es selber nicht gewusst haben, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Stichwort Gewährleistung; man wende sich an den Händler.
hoffentlich hast du Bilder gemacht, oder kannst sonst irgendwie beweisen, dass die Reifen beim Kauf auf dem Wagen waren...
Zeugen wären auch von Vorteil. Der Händler wird sich dann nicht rausreden können.
Wer ein Auto verkauft, dass nicht für den Strassenverkehr zugelassen ist, sollte dies auch im Kaufvertrag aufführen, ansonsten spricht man auch von arglistiger Täuschung.