Auto: Codieren/Steuergeräte updaten/Nachrüstungen aktivieren. Freiberufler oder Kleinunternehmer?
Ich codiere seit ca. 3 Jahren Autos. Sprich ich Schalte neue Funktionen im Auto frei, die vorher in den Steuergeräten nicht Aktiviert waren. Zu den weiteren Tätigkeiten gehört auch das Flashen und updaten von Steuergeräten und die Aktivierung von verschiedenen Nachrüstungen. z.B. Ein Tempomat wurde eingebaut und wird von mir in der Software des Autos freigeschalten.
Ich mache das ganze nur nebenbei. Eigentlich studiere ich. Jetzt die Frage: Fällt mein Tätigkeitsbereich unter Freiberufler oder unter Kleinunternehmer?
6 Antworten
Freiberufler sind entweder Katalogberufe wie im § 18 EStG gelistet oder ähnliche Berufe. Hierzu gibt es einige Gerichtsurteile. Der Bundesfinanzhof hat entschieden das ein Programmierer ein Freiberufler ist, sobald er keine Trivialsoftware herstellt.
Auf deine Tätigkeit trifft das nicht zu, denn du programmierst ja nicht sondern wendest käufliche Software an, die auch jeder Mechtroniker der Kfz-Technik ausführen kann, ev. mit Weiterbildung.
Es geht nicht um die Einkommensteuer, die ja der Freiberufler ebenso wie ein Kleinunternehmer zahlen muss. Es geht um die Gewerbesteuer und der Mitgliedschaft in der HWK
Wenn man unter der Jahresfreigrenze von ca. 8'354 Euro liegt, dann zahlt man keine Steuern. Das betrifft aber nicht den Gewerbebetrieb, der Gewerbesteuern und Abgaben an die Berufsgenossenschaft und Kammer Beiträge zahlen muss.
Das würde ich unter "freiberuflich" einstufen. Du bastelst ja nicht an den Autos selber herum, sondern machst ja quasi nur eine EDV-Beratung. Siehe auch mal hier: www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/freiberufliche-taetigkeit
Ich würde raten zum Finanzamt zu gehen und denen deine Arbeit vorzustellen. Die entscheiden dann ob es als Freiberufler durchgeht.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ein normaler Gewerbebetrieb für dich auch günstiger sein kann. Also auch lieber mal mit einem Steuerberater darüber reden.
EDV-Beratung?
wenn beim Pkw im Steuergerät (vorhandende) Funktionen freigeschalten werden?
never ....
somit Gewerbe
Naja, dass sehr ich tatsächlich auch etwas anders.
Ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, entscheidet das zuständige Finanzamt.
Für mich könnte es auch eher freiberuflich sein.
freiberuflich wäre, wenn er Software selber herstellen würde .....
ansonsten ist es ein Gewerbe ...
Das eine schließt das andere nciht aus. Es gibt Freiberufler die Kleinunternehmersind und kleinunternehmer, die keine Freiberufler sind.
Ob Du kleinunternehmer bist, hängt vom Umsatz ab (unter 17.500,- im Vorjahr), aber auf jeden Fall ist die Tätigkeit gewerblich und nicht die eines Freiberuflers.
was soll an der Tätigkeit freiberuflich sein?
es ist eine gewerbliche Tätigkeit
Da ich wie gesagt Student bin und das ganze nur nebenbei mache, würde ich sogar unter der Grenze von 8,354€ liegen und somit müsste ich überhaupt keine Steuern zahlen. Sehe ich das richtig?