Auto auf meinen Namen anmelden
Hi zusammen,
Montag habe ich das Auto von meinem Schwager abgekauft. Wir haben einen Kaufvertrag aufgesetzt und er half mir auch schon eine Versicherung zu finden.
Also ich habe nun alles zusammen für das Straßenverkehrsamt und kann das Auto nun ummelden gehen.
Heute habe ich nebenher meinen Arbeitskolleginnen von meinem neuen Auto erzählt und das ich heute noch zur Zulassungsstelle möchte. Die haben mich extrem verunsichert.
Noch schlimmer ist aber dass mir keiner eine vernünftige Antwort geben kann und ich beim Straßenverkehrsamt anrufen kann wann ich möchte, immer heißt es nach wenigen Minuten man könne meinen Anruf nicht entgegennehmen ich soll es später versuchen.
Zu meinen Fragen nun:
- Muss mein Schwager mitkommen zum Ummelden? (Ich bin allerdings die Besitzerin)
- ER möchte seine Kennzeichen zurück haben die ja noch an meinem Auto sind. Geht das? Oder werden die dort vernichtet und er muss neue Erstellen lassen?
Denn er möchte gerne seine Kennzeichen für sein Auto benutzen wenn er zur Anmeldung fährt.
Leider können wir das nicht zusammen erledigen da er eine andere Schicht hat :)
Wäre super wenn ihr mir da etwas helfen könntet.
Danke
4 Antworten
Wenn er sein Kennzeichen behalten will, dann muss er sehr wohl mit, soweit ich weiß, und sich die Nummer direkt reservieren lassen.
Möglicherweise kann er dir dafür allerdings eine Vollmacht geben, damit du das direkt für ihn mit erledigst.
So wäre das jedenfalls bei uns im Kreis, es gibt da wohl regionale Unterschiede.
Wenn die da nicht mal ans Telefon gehen, dann könnte es sein, dass man dort einen Termin benötigt, das ist in Großstädten heute wohl mitunter so. Guck auf der Webseite nach, Zulassungsstelle, Kfz-Zulassung oder dergleichen für euren Ort.
Dein Schwager muss nicht mit. Du brauchst die eVB-Nummer von deiner Versicherung, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, den letzten HU-Bericht, Perso und die alten Kennzeichen. Diese bekommst du entwertet wieder mit und kannst sie deinem Schwager geben. Du bekommst dann ein Anderes oder Wunsch-Kennzeichen zu geteilt. Wenn es am selben Ort ist, musst du es dem Mitarbeiter nur sagen, sonst behältst du das alte Kennzeichen.
Also ich habe vor kurzem auch ein Auto von Bekannten gekauft. Die Vorbesitzer müssen nicht mit zum Auto Ummelden. Du musst nur den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Eigentumsnachweis vorlegen. Die Schilder kann dein Schwager für sein neues Auto verwenden, allerdings werden auf der Zulassungsstelle die Plaketten entwertet, also abgekratzt. Dein Schwager muss dann nochmals mit den entwerteten Schildern auf die Zulassungsstelle und kann sein Auto dann auf die alten Schilder ummelden.
Wenn du schon eine Versicherung gefunden hast, gehe ich davon aus, dass du auch die eVB-Nummer hast? Die brauchst du auf jeden Fall, um das Auto auf dich Umzumelden.
Nein das habe ich nicht vergessen. In meinem Kommentar unter meiner Antwort hatte ich das mit der eVB noch ergänzt, da ich weiß wie wichtig das ist, obwohl sie nicht danach gefragt hatte. Und dass man das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer braucht weiß ich auch. Der Vollständigkeit halber müsstest du dann aber auch den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung erwähnen. Aber hiernach hatte Sie in ihrer Frage ebenfalls nicht gefragt.
Hey Dschules, das Wichtigste hast du wohl vergessen: ohne Versicherungsbestätigung gibt es keine Zulassung! Also unbedingt dieser 7-stellige eVB-Nr. Code vorher besorgen beim Wunschversicherer!
Weiterhin fehlt noch die Einzugsermächtigung für das Zollamt wg. der Kfz-Steuer bzw. die SEPA-Kontoverbindung!
1. Der Schwager muss nicht mit, wenn Du den Kaufvertrag vorlegst.
2. Die Kenzeichen werden Entwertet und man kan sie mitnehmen.
3. Warst Du schon bei der Versicherung und hast von dort ein Schreiben mit deiner Versicherungsnummer. Sonst wird das nichts.
...und hast von dort ein Schreiben mit deiner Versicherungsnummer.
Nicht die Versicherungsnummer wird für die Zulassung benötigt, sondern nur die elektronische Versicherungungsbestätigung, dieser 7-stellige eVB-Nr. Code!!!
Der Schwager muss nicht mit, wenn Du den Kaufvertrag vorlegst.
Weder zum Abmelden noch für die Zulassung wird ein Kaufvertrag benötigt...