Auto angemeldet und nach drei Tagen wieder abgemeldet steuer und Versicherung?
Hallo zusammen,
Wie ist es geregelt, wenn ich ein Auto gekauft habe und dies nur nach 3 Tagen wieder abgemeldet habe ?
Bezahle ich dann trotzdem die komplette Steuersumme ?
Wie ist das den mit der Versicherung ? Kann ich es zur jederzeit kündigen ?
Und wie wird die Versicherung gerechnet ? Zahle ich dann nur für die 3 Tage die Versicherung ?
Danke an alleeeee :)
10 Antworten
Da gibt es zwei Möglihkeiten
(1) Normale Anmeldung und dann Abmeldung nach drei Tagen
(2) Kurzzeit-Kennzeichen.
Zu (1) :Wenn Du Dein Auto ganz normal anmeldest, dann zahlst Du nach der Anmeldung erstmal den kompletten Betrag an Steuern und Versicherung für das ganze Jahr. Wenn Du das Auto dann nach drei Tagen wieder abmeldest, bekommst Du das Geld für die restliche Zeit wieder zurück, denn das wird alles taggenau abgerechnet. Du kannst ein Auto jederzeit abmelden und bekommst dann immer die zuviel gezahlte Steuer und Versicherung zurückerstattet.
Zu (2). Wenn Du genau weisst, dass Du das Auto nur für ein paar Tage anmelden willst, dann kannst Du Dir ein Kurzzeit-Kennzeichen holen. Das gilt nur für 5 Tage, das ist auch auf dem Kennzeichen vermerkt. Das kostet dann vorn vorneherein weniger.
Kfz-Steuer wird für einen vollen Monat erhoben, eine taggenaue Abrechnung erfolgt erst, wenn es länger als einen Monat zugelassen war, § 5 Abs. 1 Nr. Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Du zahlst für 3 Tage Steuer und Versicherung.
Was vorab zuviel überwiesen wurde wird dir erstattet.
Kfz-Steuer zahlt er für einen kompletten Monat.
Natürlich spielen die da mit. das wird tagesgenau abgerechnet. Wenn der Beitrag per Bankeinzug erfolgt ist bekommst du zuviel gezahlte Beiträge zurück. Ganz automatisch.
Steuer wird normalerweise für ein Jahr im voraus bezahlt, allerdings liegt die Abmeldung wahrscheinlich bereits vor, bevor der Steuerbescheid ergangen ist und könnte dadurch von vorn herein nur für den kurzen Zeitraum berechnet werden. Bei der Versicherung sollte für die kurze Zeit ein ganz normaler Vertrag erstellt werden, da die Versicherung ansonsten den wesentlich teureren pauschalen kurzzeit Tarif berechnen wird. Im Zweifelsfall mit dem Versicherungs Berater vor Ort sprechen, der wird die günstigste Lösung für Dich erreichen. Der Unterschied zwischen kurzzeit pauschale und 3 Tage ordnungsgemäß versichert zu sein ist immerhin knapp 3 stellig. Es lohnt sich also für die drei Tage einen Vertrag zu haben
Ja natürlich, dir wird die komplette Steuersumme abgezogen. Hast ja deine Bankverbindung abgeben müssen bei Zulassung. Und woher soll der Zoll wissen, daß du die Kiste nach 3 Tagen wieder abmeldest?
Wenn sie es erfahren, dann gibt es das Geld zurück, außer für 3 Tage.
Mit der Versicherung ist es ähnlich. Kündigen mußt du nicht. Mit Abmeldung entfällt das Risiko und der Vertrag wird abgerechnet.
Kfz-Steuer ist für einen vollen Monat zu entrichten, siehe § 5 Abs. 1 Nr. Kraftfahrzeugsteuergesetz:
" Die Steuerpflicht dauert ... bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat;"
Und der Zoll spielt da mit? Einen Bescheid für drei Tage? Habe ich noch nie erlebt bzw. gehört. Zudem kann ich die Steuer nicht überweisen, es besteht Einzugspflicht!