Der Wikipedia Artikel gibt nicht besonders viel her und ist qualitativ auch nicht sonderlich überzeugend. Eher schwach. https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis
Aber gemeint ist definitiv dieser "gelbe Schein", der Staatsangehörigkeitsausweis.
Wikipedia schreibt dazu selbst "Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.".
Und das (!) ist ja wohl schon der Hammer!
Ich möchte gerne konkret wissen:
Wie gehen Behördenmitarbeiter damit um, sobald Bürger danach fragen?
Ich habe gelesen mitunter, dass der eigentlich nur in den Fällen wichtig sei, wo die Staatsangehörigkeit bezweifelt werden könnte, wo z.B. die Geburtsurkunde fehlt. Oder für Personen, die in den Beamtenstatus kommen sollen. Aber, wann ist das schon der Fall?
Ich habe auch diverse Seiten unterschiedlicher Bundesländer angesehen. Und es scheint beispielsweise in Berlin und Baden-Württemberg relativ einfach zu sein, diesen Ausweis zu bekommen.
Irgendwie ist es ja schon komisch, dieser eine Satz, den ich zitiert habe.
Und nein, ich bin kein "Reichsbürger", wohl aber sehr wachsam und aufmerksam. Und ich weiß, dass die deutsche Sprache eine äußerst präzise Sprache ist. Da ist nämlich eben nicht "umsonst" exakt das Selbe wie "kostenfrei". Und "deutsch" ist eben nicht exakt das Selbe wie "Bundesrepublik Deutschland". Das ist meine persönliche Überzeugung. Auch im juristischen Bereich hat praktisch jedes Wort eine genaue Bedeutung. Und verwendet man ein anderes Wort anstelle von Wort X, dann kann ein gesamter Text, eine gesamte "Rechtslage" oder "Rechtsfolge" anders sein. Das ist einfach so. Und das hat auch nichts mit "Verschwörungstheorien" zu tun. Mit so billigen Vorwürfen brauch' mir schon gar keiner erst zu kommen.
Ich bin insoweit bereits informiert, als dass die örtlichen Standesämter (das Rathaus/Bürgeramt also) als Auftragsverwaltungen fungieren. Denn das betreffende Gesetz ist schließlich ein Bundesgesetz.
Aber abgesehen davon, dass das zu einer juristisch wie auch historisch komplexen Thematik gehört und es in diesem Feld schon einige (offene) Fragen gibt möchte ich gerne konkret beantwortet wissen:
- Kann man einen solchen Staatsangehörigkeitsausweis auch direkt beim Bundesverwaltungsamt beantragen?
- Wie gehen die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus (Standesamt) mit solchen Begehren um? Sind die für solche Fälle in den letzten 10 Jahren mal gesondert geschult worden und leihern dann quasi ein "Programm" runter, welches sie gelernt haben? Dass es dann quasi so nach dem Motto geht "Das geht den Bürger nichts an. Und man macht ihm klar, dass er diesen Ausweis ja nicht braucht, weil der Perso reicht!"?
- Haben die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus vlt. auch die Pflicht eine Meldung nur allein schon über die Nachfrage an das BMI zu machen? Gerät man dann als Bürger in irgendeine Datenbank, womit man quasi automatisch verdächtig ist?