Ausbildungsbetrieb verklagen
Hey Leute
ich schildere euch mal kurz meine Situation.
Ich mache eine Ausbildung zum Mechatroniker in einem kleinem Betrieb. Leider hat mir mein Chef der ("offiziell") als Ausbilder fungiert nie die Möglichkeit gegeben mich richtig auf die Prüfung vorzubereiten. Seitens der IHK muss im Betrieb ein Projekt angefertigt werden und diese Anfertigung dann Dokumentiert und im Fachgespräch vorgetragen werden.Mein "Ausbilder" war aber der Meinung das wäre zu Teuer und ich könnte das doch nur teoretisch machen und das würde genügen. Zudem fand er es wohl sehr witzig mich die 2 Monate vor meiner Prüfung(ohne mir ein genaues Datum zu nennen weil er den Brief verloren hatte.) auf eine Großbaustelle zuschicken (12std Tage) und den Rest den Zufall zu überlassen.Ich muss dazu sagen das ich nie irgendwie in meiner Ausbildung gefördert wurde musste von Anfang an normal arbeiten wie meine Gesellen auch..
(Billige Arbeitskraft halt!)
Leider war ich so blöd und habe es mit mir machen lassen.Ihr könnt euch denken was passiert ist.Natürlich ging das sowas von nach hinten los und ich bin elendig untergegangen.Habe mich sofort bei der IHK beschwert und diese konnte mich jetzt für das halbe Jahr in eine andere Firma stecken.
Ich habe heute im Internet gelesen das man den Ausbildungsbetrieb aufgrund dessen das ich nicht richtig unterrichtet worden bin und das ich nicht fachlich auf die Prüfung vorbereitet wurde verklagen kann.
Beweis wäre zum Bespiel mein Berichtsheft und die Aussage der IHK !!
Mein ihr das würde was nützen ?versuchen könnte man es doch oder ?
Ich habe zudem den Beweis das ich lange Zeit nicht zur Berufsschule gehen durfte da ich auf den Baustellen benötigt wurde.
3 Antworten
Allein weil du nicht zu Berufsschule duftest bringt deinem Betrieb schonmal eine Geldstrafe von 5000€ glaub ich. Da dein Betrieb anscheinend nicht viel Geld übrig hat könntest du ihm so schonmal richtig schaden. Und mit dem Rest wirst du auch Erfolg haben. Es gibt nämlich bestimmte Gesetze für Ausbilder ;) Ich erläutere das später noch etwas genauer, die zeit ist nur grad bisschen knapp. Aber so hast du schonmal ne Tendenz !
Das stimmt alles was hier steht! Ich davon aus das Du (Fragesteller) das leider nicht in der Berufsschule mitbekommen hast weil du nicht hin gehen durftest! Ein Betrieb ist verpflichtet Dich in die Berufsschule gehen zu lassen da dies gesetzlich geregelt ist! Wie hoch die Geldstrafe da liegt weiß ich leider nicht aber 5000€ kann schon hin kommen!
Ich weiß der Beitrag ist etwas älter aber es werden bestimmt noch mehr Leute die Beiträge hier lesen!
Dir steht außerdem eine Freistellung zum lernen vor der Prüfung zu! Manche haben 2 Tage vor der Prüfung manche 3 Wochen!
Was auch noch dazu kommt, Du darfst nach 8 Stunden noch max. bis 10 Stunden Arbeitszeit arbeiten, 12 ist schon für Minderjährige & volljährige & normale Arbeiter rechtlich unzulässig. Mit den 10 Stunden gibt es auch noch ein Gesetz, Du darfst zwar max. 10 Stunden mit ''Volljährigkeit'' arbeiten aber es muss sich innerhalb von 6 Monaten wieder ausgleichen so das du nicht zu viele überzogene Arbeitszeiten haben darfst vorallem nicht in der Ausbildug!
Hallo !
Eigentlich müsste es eine Innung geben. Dort gibt es einen gewählten Lehrlingswart (in der Regel). Mal da hin wenden und beraten lassen. DIe Schwarzen Schafe sind dort bestens bekannt.
MFG
frag noch mal bei der IHK nach wie das rechtlich von Statten geht